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Nicht-EU-Bürger lebt in Deutschland und zieht nach Spanien
Ein deutscher Aufenthaltstitel wird durch den Umzug eines Drittstaatsangehörigen nicht zu einem spanischen Aufenthaltsrecht. Entscheidend ist die genaue Bezeichnung des deutschen Status: Eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis eröffnet meist nur den normalen spanischen Zuzugsweg, während Daueraufenthalt-EU, EU Blue Card und unionsrechtliche Familienangehörigenkarte besondere Mobilitätsregeln haben können. Zugleich muss geprüft werden, ob und wann der deutsche Titel durch den Wegzug erlischt.
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