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Mechanismus für Gerechtigkeit zwischen den Generationen (MEI)

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 18. Januar 2023 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Der MEI ist ein zweckgebundener spanischer Sozialversicherungsbeitrag zur Stärkung des Renten-Reservefonds. 2026 beträgt er 0,90 Prozent der Beitragsbasis. Bei Angestellten tragen Arbeitgeber 0,75 und Arbeitnehmer 0,15 Prozent; RETA-Selbstständige zahlen den Satz selbst. Der gesetzliche Stufenplan läuft bis Ende 2050.

Der Mechanismus für Gerechtigkeit zwischen den Generationen (Mecanismo de Equidad Intergeneracional, MEI) ist in Spanien ein zusätzlicher Beitrag zur Sozialversicherung. Der MEI stärkt den Reservefonds für beitragsbezogene Renten; für Beschäftigte, Arbeitgeber und Selbstständige ist deshalb vor allem wichtig, auf welche Beitragsbasis er angewendet wird und wer ihn trägt.

Was ist der MEI und welchem Zweck dient er?

Der MEI ist eine zweckgebundene Sozialversicherungsabgabe. Er greift in den spanischen Sozialversicherungsregimen immer dann, wenn für die Altersrentenkontingenz Beiträge erhoben werden. Die Einnahmen fließen automatisch in den Sozialversicherungs-Reservefonds (Fondo de Reserva de la Seguridad Social).

Die Vermögenswerte dieses Fonds dürfen ausschließlich zur Finanzierung beitragsbezogener Renten eingesetzt werden. Der MEI ist damit kein persönliches Sparkonto: Seine Zahlung wird bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen nicht als leistungssteigernder Beitrag berücksichtigt.

MEI Spanien: Für wen gilt der Beitrag?

Der Anwendungsbereich hängt nicht pauschal davon ab, ob jemand irgendein Erwerbseinkommen erzielt. Entscheidend ist vielmehr, ob im jeweiligen Regime und im konkreten Fall für die Altersrentenkontingenz Beiträge anfallen. Erfasst sind damit insbesondere Beschäftigte im allgemeinen Sozialversicherungsregime (Régimen General de la Seguridad Social) und beitragspflichtige Selbstständige im Sonderregime für Selbstständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, RETA).

Wer auf Mallorca im spanischen Régimen General beschäftigt ist, prüft den MEI daher nach denselben Tatbestandsmerkmalen: Es kommt auf die Beitragspflicht zur Altersrentenkontingenz und die dafür maßgebliche Beitragsbasis an. Der Arbeitsort Mallorca begründet innerhalb dieses nationalen Mechanismus keine eigene Berechnung.

Welche Ausnahmen und Sonderfälle sind wichtig?

  • Vergütete und unvergütete Ausbildungspraktika sowie externe Hochschulpraktika im Anwendungsbereich des Artikels 47 der Orden PJC/297/2026 sind im Beitragsjahr 2026 ausdrücklich vom MEI ausgeschlossen. Arbeitsvertragliche Ausbildungsverhältnisse, insbesondere die Ausbildung im Wechsel zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung nach Artikel 46, fallen nicht unter diesen Praktikumsausschluss.
  • Für Beschäftigte der Gruppen zwei und drei des besonderen Seefahrtsregimes gilt eine gesetzliche Sonderberechnung mit den dort vorgesehenen Korrekturkoeffizienten.
  • Im besonderen System für landwirtschaftliche Arbeitnehmer wird der Beitrag in Aktivitätszeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Während inaktiver Zeiten trägt ihn die beschäftigte Person allein.

Beitragsboni, Reduktionen, Befreiungen, Abzüge oder andere Minderungsformeln dürfen den MEI grundsätzlich nicht verringern. Davon zu unterscheiden sind ausdrückliche gesetzliche Ausschlüsse wie die Praktikumsregel für 2026 und die besondere Berechnung im Seefahrtsregime.

MEI Spanien 2026: Wie hoch ist der Beitrag?

Im Jahr 2026 beträgt der MEI 0,90 Prozent der jeweiligen Beitragsbasis für allgemeine Risiken (base de cotización por contingencias comunes). Bei Beschäftigten im Régimen General entfallen 0,75 Prozent auf den Arbeitgeber und 0,15 Prozent auf die beschäftigte Person.

Jahr MEI gesamt Aufteilung bei Beschäftigten
2023 0,60 Prozentpunkte 0,50 Arbeitgeber / 0,10 Arbeitnehmer
2024 0,70 Prozentpunkte 0,58 Arbeitgeber / 0,12 Arbeitnehmer
2025 0,80 Prozentpunkte 0,67 Arbeitgeber / 0,13 Arbeitnehmer
2026 0,90 Prozentpunkte 0,75 Arbeitgeber / 0,15 Arbeitnehmer
2027 1,00 Prozentpunkte 0,83 Arbeitgeber / 0,17 Arbeitnehmer
2028 1,10 Prozentpunkte 0,92 Arbeitgeber / 0,18 Arbeitnehmer
2029 1,20 Prozentpunkte 1,00 Arbeitgeber / 0,20 Arbeitnehmer
2030 bis 2050 Regelpfad: 1,20 Prozentpunkte Regelpfad: 1,00 Arbeitgeber / 0,20 Arbeitnehmer

Der gesetzliche Stufenplan läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2050. Für 2030 bis 2050 weist er nach heutigem Stand 1,20 Prozentpunkte als Regelpfad aus. Die Sicherungsklausel des Real Decreto-ley 2/2023 kann jedoch eine automatische Erhöhung des MEI auslösen, wenn erforderliche Korrekturmaßnahmen nicht rechtzeitig gesetzlich in Kraft treten. Die Prozentsätze beziehen sich auf die jeweilige Beitragsbasis. Sie dürfen deshalb nicht ohne Weiteres mit einem Prozentsatz des gesamten Monatseinkommens gleichgesetzt werden.

MEI Spanien: Wie wird er bei Selbstständigen berechnet?

Für Selbstständige auf Mallorca wird der Mecanismo de Equidad Intergeneracional im RETA 2026 ebenfalls mit 0,90 Prozent berechnet. Bemessungsgrundlage ist die RETA-Beitragsbasis für allgemeine Risiken; die selbstständige Person trägt den Beitrag vollständig selbst.

Die Beitragsbasis ist nicht automatisch mit Umsatz, Gewinn oder jeder einzelnen Einnahme identisch. Für die Berechnung kommt es auf die innerhalb des RETA maßgebliche Beitragsbasis an. Auch selbstständige Landwirte im entsprechenden Sondersystem zahlen 2026 0,90 Prozent auf diese Basis selbst.

Wie werden Arbeitnehmeranteil und Einzahlung abgerechnet?

Im Régimen General ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, sowohl den eigenen als auch den Arbeitnehmeranteil vollständig an die Sozialversicherung einzuzahlen. Den Arbeitnehmeranteil zieht er bei der Auszahlung des Entgelts ab.

Der Entgeltnachweis muss über den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil informieren. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil bei der Entgeltzahlung nicht abgezogen, darf er dies später nicht nachholen; dann muss er die vollständigen Beiträge selbst tragen.

Eine Vereinbarung, nach der die beschäftigte Person ganz oder teilweise den gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberanteil übernimmt, ist unwirksam. Ebenso darf die vereinbarte Abwicklung die gesetzliche Beitragsbasis nicht verändern.

Wie unterscheidet sich der MEI von der Solidaritätsabgabe?

Der MEI und die zusätzliche Solidaritätsabgabe (cotización adicional de solidaridad) sind zwei getrennte Beiträge. Der MEI knüpft an die jeweilige Beitragsbasis und die Beitragspflicht zur Altersrentenkontingenz an. Die Solidaritätsabgabe erfasst bei abhängig Beschäftigten dagegen nur den Teil der Vergütung, der über der Höchstbeitragsbasis liegt, und wendet darauf drei Stufen an.

Auch die gesetzlichen Zeitpläne unterscheiden sich: Der MEI wird nach seinem Stufenplan von 2023 bis 2050 erhoben, während die Übergangsstufen der Solidaritätsabgabe von 2025 bis 2045 reichen. Das Unterschreiten der Höchstbeitragsbasis kann daher die Solidaritätsabgabe entfallen lassen, sagt aber für sich genommen nichts über die MEI-Pflicht aus.

Wie löste der MEI den früheren Nachhaltigkeitsfaktor ab?

Das spanische Gesetz 21/2021 hob den früheren Nachhaltigkeitsfaktor (factor de sostenibilidad) durch die Streichung des damaligen Artikels 211 der Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzgebung auf und beschrieb seine Ablösung durch den MEI. Die ursprüngliche MEI-Regel aus diesem Gesetz gilt jedoch nicht unverändert fort.

Mit dem Real Decreto-ley 2/2023 wurde diese ursprüngliche Regel aufgehoben und der heutige Mechanismus neu in Artikel 127 bis sowie in die Übergangsvorschrift 43 der Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzgebung eingeordnet. Für die aktuelle Berechnung sind deshalb diese geltenden Vorschriften und der darin enthaltene Stufenplan maßgeblich.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der MEI eine Steuer oder ein persönlicher Rentensparbeitrag?

Der MEI ist als zweckgebundener Sozialversicherungsbeitrag ausgestaltet. Seine Einnahmen fließen in den Reservefonds des Systems und werden nicht auf einem persönlichen Rentenkonto angespart.

Erhöht die Zahlung des MEI meine spätere Rente?

Nein. Der MEI wird bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen nicht als leistungssteigernder Beitrag berücksichtigt.

Können Beitragsvergünstigungen den MEI senken?

Grundsätzlich nicht. Boni, Reduktionen, Befreiungen, Abzüge und andere Minderungsformeln dürfen die zweckgebundene Abgabe nicht verringern. Zu beachten bleiben ausdrücklich geregelte Sonderfälle, insbesondere für bestimmte Gruppen des Seefahrtsregimes.

Zahlen Praktikanten im Jahr 2026 MEI?

Vergütete und unvergütete Ausbildungspraktika sowie externe Hochschulpraktika nach Artikel 47 der Orden PJC/297/2026 sind 2026 ausdrücklich vom MEI ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht allgemein für arbeitsvertragliche Ausbildungsverhältnisse.

Endet der MEI im Jahr 2032?

Nein. Der geltende gesetzliche Stufenplan reicht bis zum 31. Dezember 2050 und sieht für 2030 bis 2050 regulär 1,20 Prozentpunkte vor. Eine gesetzliche Sicherungsklausel kann den MEI jedoch automatisch erhöhen, wenn erforderliche Korrekturmaßnahmen nicht rechtzeitig in Kraft treten.

Quellen