Kurz & klar
Spanien erlaubt höchstens 14 bezahlte, grundsätzlich nicht nachzuarbeitende Arbeitsfeiertage pro Jahr; zwei davon sind lokal. Welche Tage tatsächlich gelten, hängt von Staat, autonomer Gemeinschaft, Gemeinde und teils Ortsteil ab. Für Mallorca müssen deshalb jedes Jahr der aktuelle BOE-Kalender, der balearische Kalender und spätere amtliche Berichtigungen zusammen geprüft werden.
Gesetzliche Feiertage in Spanien sind arbeitsrechtlich bezahlte und grundsätzlich nicht nachzuarbeitende Ruhetage. Welche Termine tatsächlich gelten, ergibt sich aus dem Zusammenspiel staatlicher, autonomer und lokaler Festlegungen. Deshalb reicht eine landesweite Liste für einen konkreten Arbeitsort nicht aus.
Wie sind gesetzliche Feiertage in Spanien aufgebaut?
Das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) begrenzt die Arbeitsfeiertage auf höchstens 14 Tage im Kalenderjahr; zwei davon sind lokale Feiertage. Die Höchstzahl bedeutet nicht, dass im ganzen Land dieselben 14 Termine gelten. Der jährliche Kalender verbindet vielmehr drei Ebenen:
- Nationale Feiertage: Sie beruhen auf der staatlichen Regelung; ein Teil darf von den autonomen Gemeinschaften nicht ersetzt werden.
- Feiertage der autonomen Gemeinschaft: Die Region kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmte nationale Termine durch eigene traditionelle Feiertage ersetzen.
- Lokale Feiertage: Bis zu zwei Termine werden für die jeweilige Gemeinde und mitunter gesondert für einzelne Ortschaften festgelegt.
Vier nationale Arbeitsfeiertage müssen in jedem Fall beachtet werden: der 1. Januar, der 1. Mai, der 12. Oktober und der 25. Dezember. Das Arbeitnehmerstatut bezeichnet sie als Neujahr, Tag der Arbeit, spanischen Nationalfeiertag und Weihnachten.
| Ebene | Wer legt sie fest? | Was ist praktisch zu prüfen? |
|---|---|---|
| National | Staatlicher Rechtsrahmen und jährliche Veröffentlichung | Nicht ersetzbare und im jeweiligen Jahr tatsächlich begangene Termine |
| Autonome Gemeinschaft | Zuständige regionale Stellen im gesetzlichen Rahmen | Regionale Ersetzungen und traditionelle Feiertage |
| Lokal | Arbeitsbehörde auf Vorschlag des Gemeinderatsplenums | Gemeinde und gegebenenfalls gesondert ausgewiesener Ortsteil |
Welche nationalen Feiertage dürfen nicht ersetzt werden?
Nach der staatlichen Feiertagsregelung gehören folgende Termine zu den nationalen Arbeitsfeiertagen, die eine autonome Gemeinschaft nicht durch eigene traditionelle Feiertage ersetzen darf:
- Januar
- Karfreitag
- Mai
15. August
12. Oktober
- November
6. Dezember
8. Dezember
25. Dezember
Nicht jeder dieser Termine führt in jedem Jahr zu einem zusätzlichen arbeitsfreien Werktag. Fällt ein nationaler Arbeitsfeiertag auf einen Sonntag, wird die Arbeitsruhe grundsätzlich auf den unmittelbar folgenden Montag verschoben; die autonome Gemeinschaft darf diesen Montagsruhetag jedoch durch einen eigenen traditionellen Feiertag ersetzen (Artikel 45 Absätze 2 und 3 des Real Decreto 2001/1983). Für einen Feiertag am Samstag enthält diese Vorschrift keine entsprechende automatische Verlegung.
Welche nationalen Termine können Regionen ersetzen?
Die autonomen Gemeinschaften können den Gründonnerstag, den 6. Januar sowie den vorgesehenen Termin 19. März oder 25. Juli nach den gesetzlichen Regeln durch eigene traditionelle Feiertage ersetzen. Zwischen dem Josefstag und dem Jakobstag besteht außerdem die geregelte regionale Wahlmöglichkeit.
Darüber hinaus darf die spanische Regierung nationale Feiertage, die zwischen Werktagen liegen, auf Montag verlegen. Autonome Gemeinschaften dürfen innerhalb der jährlichen Höchstzahl bestimmte ersetzbare Feiertage oder vorgesehene Montagsruhetage für traditionelle eigene Termine nutzen. Deshalb ist die Kennzeichnung im jeweiligen Jahreskalender wichtiger als eine aus einem anderen Jahr übernommene Liste.
Kann eine autonome Gemeinschaft einen traditionellen Feiertag nicht unterbringen, weil in dem Jahr nicht genügend nationale Feiertage auf einen Sonntag fallen, darf sie ausnahmsweise einen zusätzlichen Feiertag über die Höchstzahl von 14 hinaus bestimmen. Dieser zusätzliche Tag ist nachzuarbeiten und damit kein regulärer fünfzehnter bezahlter, nicht nachzuarbeitender Feiertag.
Wie werden regionale und lokale Feiertage veröffentlicht?
Die Dirección General de Trabajo veröffentlicht die nach autonomen Gemeinschaften gegliederten Arbeitsfeiertage im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE). Für 2026 geschah dies durch Resolution vom 17. Oktober 2025. Darin werden nicht ersetzbare, nicht ersetzte und von den autonomen Gemeinschaften bestimmte Tage gekennzeichnet.
Die bis zu zwei örtlichen Arbeitsfeiertage werden von der zuständigen Arbeitsbehörde auf Vorschlag des jeweiligen Gemeinderatsplenums bestimmt. Ihre Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der autonomen Gemeinschaft oder gegebenenfalls im Provinzamtsblatt. Maßgeblich ist nicht nur die Insel, sondern die für den konkreten Arbeitsort ausgewiesene Gemeinde oder Ortschaft.
Gesetzliche Feiertage auf Mallorca: Welche gelten 2026?
Der aktuelle allgemeine Arbeitskalender der Balearen für 2026 enthält zwölf überörtliche Termine. Zusammen mit den zwei Feiertagen des konkreten Orts ergibt sich der jeweils anwendbare Jahreskalender.
| Datum 2026 | Bezeichnung im balearischen Kalender |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 6. Januar | Heilige Drei Könige |
| 2. März | Montag nach dem Tag der Illes Balears |
| 2. April | Gründonnerstag |
| 3. April | Karfreitag |
| 6. April | Ostermontag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 12. Oktober | Spanischer Nationalfeiertag |
| 8. Dezember | Unbefleckte Empfängnis |
| 25. Dezember | Weihnachten |
| 26. Dezember | Zweiter Weihnachtsfeiertag |
Der 2. März ist 2026 ausdrücklich der Montag nach dem Tag der Illes Balears. Daraus folgt kein jährlich fester Feiertag am 2. März. Auch die übrigen Daten dürfen wegen beweglicher Feiertage, regionaler Ersetzungen und Sonntagsverlegungen nicht auf ein anderes Kalenderjahr übertragen werden.
Welche lokalen Feiertage gelten 2026 in Palma?
Für Palma weist der aktuelle amtliche Kalender den 20. Januar, Sant Sebastià, und den 24. Juni, Sant Joan, als die beiden lokalen Arbeitsfeiertage 2026 aus. Diese Termine gelten nicht automatisch in anderen Gemeinden Mallorcas.
Örtliche Unterschiede können noch feiner sein: Im Kalender 2026 sind für Algaida und Randa andere Termine als für Pina ausgewiesen. Auch bei Bunyola, Felanitx, Manacor, Santanyí und Selva enthält der Kalender ortsteilbezogene Einträge. Für die Zuordnung zählt deshalb der konkret ausgewiesene Arbeitsort.
Warum müssen auch Berichtigungen geprüft werden?
Ein veröffentlichter Jahreskalender kann nachträglich amtlich berichtigt werden. Eine am 31. Januar 2026 veröffentlichte Berichtigung verlegte den lokalen Feiertag in Lloseta vom 7. auf den 8. April und den Termin in Llucmajor vom 3. März auf den 19. Oktober. Der jeweils zweite örtliche Feiertag blieb unverändert: in Lloseta der 8. September und in Llucmajor der 29. September.
Für die Praxis genügt daher nicht immer eine früh heruntergeladene Fassung. Vor der Personalplanung oder Reiseentscheidung sollte die laufende amtliche Kalenderseite auf spätere Berichtigungen geprüft werden.
Was bedeutet bezahlt und nicht nachzuarbeiten?
Die gesetzliche Formulierung „retribuido y no recuperable“ in Artikel 37 Absatz 2 des Estatuto de los Trabajadores (hier übersetzt: bezahlt und nicht nachzuarbeiten) bedeutet, dass das Entgelt für den Feiertag grundsätzlich erhalten bleibt und die ausgefallene Arbeitszeit nicht später nachgeholt werden muss.
Bezahlte arbeitsfreie Feiertage in Spanien schließen eine Beschäftigung an diesem Tag jedoch nicht ausnahmslos aus. Kann wegen technischer oder organisatorischer Gründe keine Arbeitsruhe gewährt werden, müssen die geleisteten Stunden zusätzlich mit mindestens 75 Prozent Zuschlag vergütet werden, sofern kein Ersatzruhetag gewährt wird. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder eine speziellere Regelung können günstigere Bedingungen vorsehen.
Öffnungszeiten und Termine: Was sagt ein Feiertag nicht aus?
Ein Arbeitsfeiertag bedeutet nicht, dass sämtliche Geschäfte geschlossen sind. Für die zulässige Ladenöffnung gelten die Ley 1/2004, die regional festgelegten Öffnungstage und gegebenenfalls Sonderregeln, etwa für bestimmte kleine Geschäfte oder ausgewiesene touristische Gebiete. Die Erlaubnis zur Öffnung verpflichtet den Betrieb nicht, tatsächlich zu öffnen. Für einen Einkauf ist deshalb die aktuelle Öffnungszeit des konkreten Geschäfts zu prüfen; eine landesweit einheitliche Mittagspause lässt sich aus dem Feiertagsrecht nicht ableiten.
Bei Behördengängen sind zusätzlich die Öffnungszeiten der zuständigen Dienststelle, eine gegebenenfalls verlangte Terminbuchung (cita previa) und der zulässige Einreichungsweg zu kontrollieren. Ein gebuchter Vorsprachetermin ersetzt nicht ohne Weiteres die fristgerechte Antragstellung. Reise-, Bank- und Notartermine sollten erst verbindlich aufeinander abgestimmt werden, wenn die beteiligten Stellen ihre Verfügbarkeit bestätigt haben.
Elektronische Verwaltungsregister ermöglichen nach Artikel 31 der Ley 39/2015 grundsätzlich die Einreichung an allen Tagen rund um die Uhr. Für die Fristberechnung gelten trotzdem die gesetzlichen Regeln und der Kalender des jeweiligen elektronischen Registers: Bei Fristen in Arbeitstagen wird eine Einreichung an einem dort arbeitsfreien Tag grundsätzlich der ersten Stunde des nächsten Arbeitstags zugeordnet. Öffnungszeit, tatsächlicher elektronischer Eingangszeitpunkt und rechtliche Fristberechnung sind daher auseinanderzuhalten.
Wie lässt sich der richtige Kalender praktisch bestimmen?
- Jahr festlegen: Nur der amtliche Kalender des betroffenen Kalenderjahrs ist verwendbar.
- Autonome Gemeinschaft prüfen: Für einen Arbeitsort auf den Balearen sind die staatliche BOE-Veröffentlichung und der aktuelle balearische Kalender zusammen heranzuziehen.
- Gemeinde und Ortsteil zuordnen: Die beiden lokalen Tage richten sich nach der veröffentlichten örtlichen Einheit, nicht pauschal nach der Insel.
- Berichtigungen kontrollieren: Die laufende amtliche Fassung kann spätere Änderungen enthalten.
- Geltungsbereich trennen: Arbeitsfeiertage beantworten nicht automatisch Fragen zu Ladenöffnung, Schulferien sowie Gerichts- oder Verwaltungsfristen; dafür gelten eigene Regelungen und Kalender.
Arbeitgeber mit mehreren Standorten sollten für jede betroffene Gemeinde einen eigenen Arbeitskalender führen. Beschäftigte und Reisende sollten den maßgeblichen Ort ebenfalls konkret bestimmen, statt allein einen regionalen oder landesweiten Überblick zu verwenden.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es überall im Land dieselben 14 Feiertage?
Nein. Die Zahl 14 ist eine jährliche Höchstzahl einschließlich zweier lokaler Tage. Nationale Vorgaben, regionale Auswahl und örtliche Beschlüsse führen zu unterschiedlichen Kalendern.
Ist der 2. März jedes Jahr ein Feiertag auf den Balearen?
Nein. Im Kalender 2026 ist er ausdrücklich der Montag nach dem Tag der Illes Balears. Das Datum muss für jedes Jahr neu amtlich geprüft werden.
Gelten die beiden Palma-Termine auf der ganzen Insel?
Nein. Der 20. Januar und der 24. Juni sind 2026 die lokalen Arbeitsfeiertage Palmas. Andere Gemeinden und sogar einzelne Ortschaften können andere Tage haben.
Wird ein Feiertag am Samstag automatisch auf Montag verschoben?
Nein. Die gesetzliche Verlegung auf den folgenden Montag betrifft nationale Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, vorbehaltlich einer zulässigen regionalen Ersetzung dieses Montagsruhetags. Für einen Samstag enthält die Regel keine entsprechende Automatik.
Darf an einem Arbeitsfeiertag gearbeitet werden?
Aus technischen oder organisatorischen Gründen kann dies ausnahmsweise erforderlich sein. Ohne Ersatzruhetag sind die geleisteten Stunden zusätzlich mit mindestens 75 Prozent Zuschlag zu vergüten; günstigere Regelungen können bestehen.
Quellen
Boletín Oficial del Estado: Ley 1/2004, de Horarios Comerciales, Artikel 1 bis 5, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-21421, abgerufen am 16. September 2026
Boletín Oficial del Estado: Ley 39/2015, Artikel 30 und 31 zu Fristen und Registern, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-10565, abgerufen am 16. September 2026
Boletín Oficial del Estado: Real Decreto Legislativo 2/2015, Estatuto de los Trabajadores, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11430, abgerufen am 16. September 2026
Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 2001/1983, Artikel 45 bis 47 zu Arbeitsfeiertagen, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1983-20906, abgerufen am 16. September 2026
Boletín Oficial del Estado: Resolución de 17 de octubre de 2025, relación de fiestas laborales para el año 2026, https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2025-21667, abgerufen am 16. September 2026
Govern de les Illes Balears: Calendari laboral 2026, laufende Fassung, https://www.caib.es/sites/calendarilaboral/ca/any_2026/, abgerufen am 16. September 2026
Butlletí Oficial de les Illes Balears: Resolució de 25 de setembre de 2025, calendari laboral general i local 2026, https://www.caib.es/sites/calendarilaboral/ca/any_2026/archivopub.do?ctrl=MCRST402ZI529360&id=529360, abgerufen am 16. September 2026
Butlletí Oficial de les Illes Balears: Resolución de 27 de enero de 2026, Berichtigung für Lloseta und Llucmajor, https://www.caib.es/sites/calendarilaboral/f/546066, abgerufen am 16. September 2026
