RechtsPedia
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Haushaltshilfe, Reinigung und private Beschäftigung rechtssicher organisieren
Wer in Spanien eine Haushaltshilfe unmittelbar beschäftigt, wird regelmäßig selbst Arbeitgeber und muss Vertrag, Sozialversicherung, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz und Beendigung ordnungsgemäß organisieren. Weder eine geringe Stundenzahl noch die Bezeichnung als selbstständig beseitigt diese Pflichten, wenn tatsächlich persönliche, abhängige und vergütete Hausarbeit geleistet wird.
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