Kurz & klar
Eine Randziffer oder Randnummer bezeichnet einen nummerierten Abschnitt in einer Entscheidung, Verwaltungsanweisung, Kommentierung oder Fachveröffentlichung. Sie wird als Rn. oder Rz. zitiert und ist nur zusammen mit der vollständigen Dokumentfundstelle eindeutig. Gesetze werden dagegen nach Paragraph oder Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe zitiert.
Randziffern und Randnummern machen lange juristische Texte präzise zitierbar. Sie führen zu einem nummerierten Textabschnitt in einer Entscheidung, Verwaltungsanweisung, Kommentierung oder Fachveröffentlichung. Welche rechtliche Bedeutung die Aussage hat, bestimmt jedoch das Dokument – nicht die Nummer am Rand.
Was ist eine Randziffer oder Randnummer?
Eine Randnummer ist eine fortlaufende Ordnungszahl für einen inhaltlichen Abschnitt. Übliche Abkürzungen sind Rn. und Rz.. Amtliche Stellen verwenden beide Formen: Das Bundesverwaltungsgericht verwendet in seiner Zitierrichtlinie Rn., während der Bundesfinanzhof in seinen Entscheidungen auch Rz. verwendet.
Die Begriffe werden in der Praxis weitgehend für dieselbe Zitierfunktion eingesetzt. Aus der Abkürzung allein lässt sich weder die Dokumentart noch die rechtliche Verbindlichkeit ableiten. Eine Randnummer 25 kann in einem Urteil etwas völlig anderes bezeichnen als dieselbe Nummer in einem BMF-Schreiben oder Kommentar.
Wo werden Randnummern in Deutschland verwendet?
Gerichtsentscheidungen
Die Zitierrichtlinie des Bundesverwaltungsgerichts nennt Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und Veröffentlichungsfundstelle; zur präzisen Lokalisierung kommen Randnummern hinzu. Damit bleibt die konkrete Aussage innerhalb einer oft umfangreichen Entscheidung auffindbar.
Auch der Bundesfinanzhof nummeriert die Gründe seiner Online-Entscheidungen. In seinen eigenen Nachweisen verwendet er regelmäßig die Form Rz. Die nummerierten Abschnitte können einzelne Begründungsschritte, tatsächliche Feststellungen oder Verfahrensaussagen enthalten.
Verwaltungsanweisungen und Handbücher
BMF-Schreiben sind häufig fortlaufend nummeriert und enthalten Inhaltsübersichten mit Randnummernbereichen. Eine Fundstelle kann dadurch auf eine einzelne Verwaltungsauffassung verweisen, statt nur das gesamte Schreiben zu nennen. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz ist ebenfalls in Randnummern gegliedert.
Kommentare und Fachliteratur
Juristische Kommentare ordnen ihre Erläuterungen häufig einer Vorschrift zu und nummerieren die Abschnitte innerhalb dieser Kommentierung. Eine brauchbare Fundstelle nennt deshalb nicht nur die Randnummer, sondern auch Autor oder Bearbeiter, Werk, Ausgabe beziehungsweise Auflage, Jahr und die kommentierte Vorschrift.
Wie zitiert man eine Randnummer richtig?
Eine vollständige Fundstelle identifiziert zuerst das Dokument und lokalisiert danach den Abschnitt. Das verhindert, dass eine isolierte Angabe wie „Rn. 12“ ohne Zusammenhang stehen bleibt.
| Dokumentart | Identifikation | Präzisierung |
|---|---|---|
| Gerichtsentscheidung | Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen | Rn. oder Rz. und Nummer |
| Verwaltungsanweisung | Behörde, Datum, Betreff, Geschäftszeichen oder Dokumentnummer | Rz. oder Rn. und Nummer |
| Kommentar | Bearbeiter, Werk, Auflage oder Jahr, Vorschrift | Rn. und Nummer |
| Fachaufsatz | Autor, Titel, Zeitschrift, Jahr und Anfangsseite | Randnummer, sofern der Text eine besitzt |
Für eine Gerichtsentscheidung folgt daraus beispielsweise das Muster: Gericht, Beschluss oder Urteil, Datum, Aktenzeichen, Veröffentlichungsfundstelle und anschließend „Rn. [Nummer]“. Beim Bundesfinanzhof ist in der amtlichen Praxis die Abkürzung „Rz“ verbreitet.
Mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Randnummern können als genauer Bereich angegeben werden. Ein exakt benannter Bereich ist leichter nachzuprüfen als ein offenes „ff.“, dessen Ende unklar bleibt. Wird nur eine Aussage benötigt, sollte genau die Randnummer zitiert werden, die diese Aussage trägt.
Was unterscheidet Randnummer, Paragraph und Absatz?
Paragraph, Artikel, Absatz, Satz, Nummer und Buchstabe sind Gliederungseinheiten einer Rechtsnorm. Eine gesetzliche Fundstelle wie „§ 90 Absatz 2 Satz 1 AO“ bezeichnet unmittelbar den normativen Text. Die Randnummer einer Gerichtsentscheidung oder Kommentierung bezeichnet dagegen eine Aussage über eine Norm oder ihre Anwendung.
- Paragraph oder Artikel: bezeichnet die Vorschrift.
- Absatz: untergliedert die Vorschrift in nummerierte Abschnitte.
- Satz: verweist auf einen einzelnen grammatischen Satz innerhalb eines Absatzes.
- Nummer und Buchstabe: erschließen Aufzählungen und Unterfälle.
- Randnummer: lokalisiert einen nummerierten Abschnitt in dem konkret genannten Dokument.
- Seitenzahl: lokalisiert Text in einem bestimmten Seitenlayout.
Eine Randnummer ersetzt daher niemals die Normfundstelle. Wer die Voraussetzungen eines Gesetzes nennt, sollte die einschlägige Vorschrift zitieren. Eine zusätzliche Randnummer kann zeigen, wie ein Gericht oder eine Behörde diese Vorschrift versteht.
Wie findet man die bezeichnete Textstelle?
- Dokument identifizieren: Gericht oder Behörde, Datum, Aktenzeichen, Geschäftszeichen, Werk und Ausgabe prüfen.
- Amtliche Fassung öffnen: bei Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen möglichst die Website der herausgebenden Stelle verwenden.
- Nummer suchen: in HTML die nummerierten Gründe durchgehen oder in einem durchsuchbaren PDF nach der Randnummer suchen.
- Kontext lesen: mindestens den vorangehenden und nachfolgenden Abschnitt kontrollieren, weil Einschränkungen oder Schlussfolgerungen verteilt sein können.
- Fundstelle abgleichen: sicherstellen, dass Zitat und geöffnete Fassung dieselbe Entscheidung, dasselbe Schreiben oder dieselbe Auflage bezeichnen.
Eine Suchfunktion kann eine Zahl mehrfach finden, etwa im Datum, Aktenzeichen oder in einer Gesetzesfundstelle. Entscheidend ist die sichtbare Absatznummer des Dokuments, nicht irgendein Treffer derselben Ziffernfolge.
Warum können Randnummern zwischen Fassungen abweichen?
Randnummern sind an die Struktur einer konkreten Fassung gebunden. Bei einer neuen Kommentarauflage können Abschnitte ergänzt, entfernt oder verschoben werden. Auch eine neu aufbereitete Dokumentfassung kann anders gegliedert sein. Deshalb gehören Ausgabe oder Fassung zur Fundstelle.
Bei amtlichen Gerichtsentscheidungen sichern Datum und Aktenzeichen die Identität. Bei Verwaltungsanweisungen helfen Datum, Geschäftszeichen und Dokumentnummer. Bei Kommentaren sind Auflage oder Bearbeitungsstand unverzichtbar. Stimmen diese Angaben nicht überein, darf eine Randnummer nicht ungeprüft übertragen werden.
Welche typischen Zitierfehler sollte man vermeiden?
- Nur „Rn. 12“ nennen, ohne das Dokument zu identifizieren.
- Eine Randnummer wie einen Paragraphen des Gesetzes behandeln.
- Rn. und Rz. aus verschiedenen Dokumenten vermischen, ohne deren Herkunft anzugeben.
- Eine Seitenzahl aus einer PDF-Fassung mit der Randnummer einer HTML-Fassung verwechseln.
- Eine Randnummer aus einer älteren Kommentarauflage in der neuen Auflage übernehmen.
- Nur den markierten Satz lesen und unmittelbar angrenzende Einschränkungen auslassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind Randziffer und Randnummer dasselbe?
Sie erfüllen regelmäßig dieselbe Zitierfunktion. Welche Bezeichnung und Abkürzung verwendet wird, hängt vom Dokument oder Zitierstandard ab.
Hat eine Randnummer eigene Rechtskraft?
Nein. Sie ist eine Fundstellenmarke. Die rechtliche Bedeutung folgt daraus, ob der nummerierte Text etwa in einem Gesetz, einer Gerichtsentscheidung, einer Verwaltungsvorschrift oder einem Kommentar steht.
Kann ich statt der Randnummer eine Seitenzahl nennen?
Eine Seitenzahl kann ergänzen, ist aber an ein bestimmtes Layout gebunden. Bei nummerierten Online-Entscheidungen führt die Randnummer meist genauer zum gesuchten Begründungsabschnitt.
Wie zitiere ich mehrere Randnummern?
Am klarsten ist ein genauer Bereich mit Anfangs- und Endnummer. Für einzelne voneinander getrennte Aussagen werden die jeweiligen Nummern getrennt genannt.
Quellen
- Bundesverwaltungsgericht: Zitierrichtlinie, II.1–2 und III.2, abgerufen am 16. September 2026.
- BFH, Beschluss vom 05.03.2020 – II B 99/18, Entscheidungskopf und nummerierte Gründe, abgerufen am 16. September 2026.
- Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 4. Auflage 2024; vollständige Ministeriumspublikation über legistik.de, S. 4 und 38, abgerufen am 16. September 2026.
- BMF-Schreiben vom 08.10.2024, abgedruckt im Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 12 IV, Geschäftszeichen IV C 5 – S 2367/23/10001:001, abgerufen am 16. September 2026.
