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BGBl. | Bundesgesetzblatt Deutschland

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 07. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Das Bundesgesetzblatt ist das amtliche Verkündungsorgan des Bundes. Seit 1. Januar 2023 ist seine elektronische Ausgabe auf recht.bund.de amtlich; ältere amtliche Ausgaben erschienen auf Papier. Teil I enthält vor allem innerstaatliche Vorschriften, Teil II insbesondere völkerrechtliche Verträge. Für Spanien-Fälle belegt die Fundstelle den Text, nicht automatisch seine zeitliche oder sachliche Anwendbarkeit.

Das Bundesgesetzblatt bei Spanien-Sachverhalten ist die amtliche Quelle für verkündete deutsche Gesetze, Verordnungen und Abkommensvorschriften. Seit 2023 wird die amtliche Fassung elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben. Eine Fundstelle belegt den veröffentlichten Text, beantwortet aber noch nicht allein, welche Fassung auf einen konkreten Fall in Spanien oder auf Mallorca anzuwenden ist.

Was ist das Bundesgesetzblatt?

Das Bundesgesetzblatt, abgekürzt BGBl., ist das Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Es dient außerdem als Bekanntmachungsorgan, wenn eine Rechtsvorschrift ausdrücklich eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verlangt. Vom Bundesanzeiger als eigenständigem Bekanntmachungsorgan ist es zu unterscheiden.

Herausgeber ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesamt für Justiz gibt das Bundesgesetzblatt auf der amtlichen Plattform recht.bund.de aus. Dort werden die Ausgaben und ihre Anlagen vollständig und dauerhaft bereitgehalten.

Seit wann ist die elektronische Ausgabe amtlich?

Seit dem 1. Januar 2023 wird die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben. Die Aussage, allein eine gedruckte Ausgabe sei amtlich, trifft auf Ausgaben ab diesem Datum nicht zu.

Vor dem 1. Januar 2023 erschien die amtliche Fassung ausschließlich auf Papier. Die online verfügbaren älteren Ausgaben sind digitale Kopien dieses Papierarchivs. Bei historischen Rechtsfragen bleiben deshalb Jahr, Teil und Seite der damaligen Ausgabe wichtige Bestandteile der Fundstelle.

Die Verkündung erfolgt durch die Ausgabe einer nummerierten Ausgabe des Bundesgesetzblatts, die das Datum ihrer Ausgabe trägt. Seit 2023 werden die Ausgaben regelmäßig durch Jahr, Teil und fortlaufende Nummer bezeichnet.

Wie werden Bundesgesetze und Rechtsverordnungen verkündet?

Nach Artikel 82 des Grundgesetzes werden Bundesgesetze nach Gegenzeichnung vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle ausgefertigt, die sie erlässt. Die Verkündung ist damit ein eigener Schritt nach dem Zustandekommen der jeweiligen Regelung.

Gesetze und Rechtsverordnungen sollen selbst bestimmen, wann sie in Kraft treten. Fehlt eine solche Regelung, gilt die Auffangregel des Artikels 82 Absatz 2 Grundgesetz: Die Vorschrift tritt mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben wurde. Bei jeder Norm ist daher zuerst ihre eigene Inkrafttretensvorschrift zu lesen.

Was steht in Teil I und Teil II des Bundesgesetzblatts?

Das Bundesgesetzblatt besteht aus zwei Teilen mit unterschiedlichen Veröffentlichungsschwerpunkten. Die Zuordnung hilft, eine Fundstelle gezielt zu suchen.

Teil Typische Inhalte Praktische Bedeutung
Teil I Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht in Teil II gehören Fundstelle für einen großen Teil des innerstaatlichen Bundesrechts
Teil II In Deutschland geltende völkerrechtliche Übereinkünfte und Verträge, zu ihrer Inkraftsetzung erlassene Rechtsvorschriften, zugehörige Bekanntmachungen und Vorschriften des Zolltarifwesens Fundstelle insbesondere für Zustimmungsgesetze und Vertragstexte zu Doppelbesteuerungsabkommen

Deutsche Gesetze mit Spanien-Bezug können je nach Regelungsart in Teil I oder Teil II erscheinen. Innerstaatliche steuerliche Änderungen werden typischerweise in Teil I gesucht, während Zustimmungsgesetz und Text eines Doppelbesteuerungsabkommens in Teil II zu finden sind.

Wie hilft das Bundesgesetzblatt bei Spanien-Sachverhalten?

Für grenzüberschreitende Steuer- und Rechtsfragen dokumentiert die BGBl.-Fundstelle, welcher deutsche Gesetzes- oder Abkommenstext amtlich veröffentlicht wurde. Beim Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien wurden das deutsche Zustimmungsgesetz und der Abkommenstext vom 3. Februar 2011 im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II ab Seite 18 veröffentlicht. Die zugehörige Ausgabe trägt das Datum 20. Januar 2012.

Das Zustimmungsgesetz trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Das Inkrafttreten des Abkommens selbst sollte gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden. Zustimmungsgesetz, völkerrechtliches Inkrafttreten und zeitlicher Anwendungsbeginn des Abkommens sind deshalb unterschiedliche Prüfschritte.

Eine Fundstelle allein entscheidet auch nicht, ob eine Regelung im Einzelfall sachlich greift. Zusätzlich sind unter anderem Streitjahr, Ansässigkeit, Einkunftsart, Übergangsregeln, spätere Änderungen und die für den Sachverhalt einschlägigen spanischen Vorschriften zu prüfen.

Was ist der Unterschied zu Gesetze im Internet?

Änderungsgesetze enthalten im Bundesgesetzblatt häufig nur die einzelnen Änderungsbefehle zum bestehenden Recht. Der vollständig zusammengeführte Gesetzestext wird dabei nicht automatisch neu verkündet. Für die Rekonstruktion einer historischen Normfassung können deshalb das Stammgesetz und mehrere Änderungsausgaben erforderlich sein.

Der Dienst Gesetze im Internet fügt Änderungen in lesbarer Form in den Text des Stammgesetzes ein. Solche konsolidierten Fassungen erleichtern die tägliche Arbeit, sind nach den amtlichen Hinweisen aber keine amtlichen Texte. Die amtliche Verkündung der Stamm- und Änderungsvorschriften erfolgt im Bundesgesetzblatt.

Für eine aktuelle Orientierung ist die konsolidierte Lesefassung praktisch. Geht es um den exakten Wortlaut zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt, sollte die Lesefassung mit den einschlägigen Verkündungsausgaben und ihren Inkrafttretensregeln abgeglichen werden.

Wie nutzt man das Bundesgesetzblatt für Mallorca-Fälle?

Ein Sachverhalt auf Mallorca kann deutsche Vorschriften, ein Doppelbesteuerungsabkommen und spanisches Recht zugleich berühren. Das Bundesgesetzblatt liefert dafür die amtliche deutsche Verkündungsgrundlage. Es schafft keine besondere Mallorca-Regel und ersetzt weder die Prüfung der spanischen Vorschriften noch die rechtliche Einordnung des konkreten Sachverhalts.

Eine belastbare Prüfung lässt sich in mehreren Schritten aufbauen:

  1. Die einschlägige deutsche Vorschrift oder das betreffende Abkommen bestimmen.
  2. Jahr, Teil, Nummer oder Seite und Ausgabedatum der BGBl.-Fundstelle erfassen.
  3. Die Inkrafttretensvorschrift und den zeitlichen Anwendungsbeginn lesen.
  4. Spätere Änderungsgesetze, Bekanntmachungen, Protokolle und Übergangsregeln einbeziehen.
  5. Die gefundene Norm mit Ansässigkeit, Einkunftsart, Streitjahr und den einschlägigen spanischen Regeln verbinden.

Erst diese Schritte zeigen, ob der amtlich verkündete Text im konkreten Zeitraum und für den konkreten grenzüberschreitenden Fall maßgeblich ist.

Wie liest man eine BGBl.-Fundstelle richtig?

Bei älteren Papierausgaben bezeichnet eine Fundstelle regelmäßig das Jahr, den Teil und die Seite. Für die seit 2023 elektronisch ausgegebenen Ausgaben sind Jahr, Teil und fortlaufende Nummer zentrale Kennzeichen. Das Ausgabedatum ist zusätzlich wichtig, weil es für eine gesetzliche Inkrafttretensregel maßgeblich sein kann.

Bei Verträgen und Abkommen genügt es nicht, nur das Zustimmungsgesetz zu finden. Zu prüfen sind auch der veröffentlichte Vertragstext, eine gesonderte Bekanntmachung des völkerrechtlichen Inkrafttretens und die Regeln zur zeitlichen Anwendung. Spätere Änderungsprotokolle können weitere Fundstellen erzeugen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Online-Ausgabe des Bundesgesetzblatts amtlich?

Seit dem 1. Januar 2023 ist die auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegebene elektronische Fassung amtlich. Für frühere Jahre waren die Papierausgaben amtlich; die online bereitgestellten älteren Ausgaben sind digitale Kopien dieses Archivs.

Ist Gesetze im Internet ebenfalls eine amtliche Verkündungsfassung?

Nein. Die dortigen konsolidierten Fassungen führen Änderungen lesbar im Stammgesetz zusammen, sind nach den amtlichen Hinweisen aber keine amtlichen Texte. Die amtliche Verkündung erfolgt im Bundesgesetzblatt.

In welchem Teil findet man Doppelbesteuerungsabkommen?

Völkerrechtliche Übereinkünfte, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Vorschriften und zugehörige Bekanntmachungen stehen in Teil II. Das Zustimmungsgesetz und der Wortlaut des DBA Deutschland–Spanien wurden im Bundesgesetzblatt 2012 Teil II veröffentlicht.

Tritt jedes Gesetz mit seiner Verkündung sofort in Kraft?

Nein. Zuerst ist die eigene Inkrafttretensvorschrift des Gesetzes oder der Rechtsverordnung zu lesen. Fehlt sie, gilt die Auffangregel des Artikels 82 Absatz 2 Grundgesetz mit dem vierzehnten Tag nach Ablauf des Ausgabetags.

Beweist eine BGBl.-Fundstelle, dass eine Vorschrift im konkreten Fall gilt?

Nein. Sie belegt den amtlich veröffentlichten Text. Zeitliche und sachliche Anwendung hängen zusätzlich von Inkrafttreten, Normfassung, Übergangsrecht und den Umständen des Einzelfalls ab.

Quellen