Kurz & klar
Das Videoarchiv der PlattesGroup ordnet Webkonferenzen zu steuerlicher Ansässigkeit, Immobilien, Unternehmensstrukturen, Homeoffice, Vorsorge sowie Erben und Schenken. Es hilft Menschen mit Bezug zu Spanien oder Mallorca, passende Themen zu finden. Weil viele Aufzeichnungen aus früheren Jahren stammen, sollten Zahlen, Fristen und Rechtsfolgen stets anhand aktueller amtlicher Quellen geprüft werden.
Das Videoarchiv bündelt Webkonferenzen zu den Lebens- und Wirtschaftsfragen, die bei einem Bezug zu Spanien besonders häufig zusammenwirken. Die Aufzeichnungen reichen von steuerlicher Ansässigkeit und Immobilien über Unternehmen und Homeoffice bis zu Vorsorge und Nachfolge. Sie dienen der fachlichen Orientierung; konkrete Entscheidungen erfordern immer einen Abgleich mit der heute geltenden Rechtslage.
Welche Webinare zu Spanien und Mallorca helfen bei der Orientierung?
Das PlattesGroup Videoarchiv führt Themen zusammen, die bei einem Zuzug nach Spanien, einem längeren Aufenthalt oder einer Investition ineinandergreifen. Interessierte können deshalb zuerst nach ihrer Lebenslage auswählen: Möchte jemand seinen Lebensmittelpunkt verlagern, eine Immobilie erwerben, von der Insel aus arbeiten, eine Gesellschaft strukturieren oder die persönliche Vorsorge ordnen?
Die archivierten Veranstaltungsthemen lassen sich in vier große Bereiche gliedern:
- Ansässigkeit und grenzüberschreitende Besteuerung: Auswandern, steuerlicher Wohnsitz, Wegzug, Sonderregime für zuziehende Beschäftigte und die Folgen neuer Arbeitsmodelle.
- Immobilien und Investitionen: Prüfung vor dem Kauf, Vorverträge, baurechtliche Fragen, Notartermin, Finanzierung, Vermietung und steuerliche Behandlung.
- Unternehmen und Beteiligungen: Immobiliengesellschaften, Personengesellschaften, private Nutzung von Gesellschaftsvermögen, Homeoffice sowie deutsche und spanische Steuerfolgen.
- Vorsorge und Nachfolge: Patientenverfügung, Vollmachten, Erben, Schenken und die grenzüberschreitende Abstimmung von Rechtsordnungen.
Diese Ordnung ist hilfreicher als die Suche nach einem einzelnen Schlagwort. Ein Immobilienkauf kann beispielsweise Fragen zur Ansässigkeit, Finanzierung, Gesellschaftsstruktur und späteren Nachfolge zugleich auslösen. Die passende Aufzeichnung ist daher ein Einstieg in den Themenkomplex, nicht dessen abschließende Lösung.
Welche Aufzeichnungen passen zu Zuzug, Ansässigkeit und Wegzug?
Für Personen, die ihren Aufenthalt zwischen Deutschland und Spanien planen, sind zunächst die Aufzeichnungen zu Auswandern, steuerlicher Ansässigkeit und internationalen Arbeitsmodellen relevant. Nach spanischem Recht kann die Steueransässigkeit bereits durch mehr als 183 Aufenthaltstage im Kalenderjahr oder durch den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen entstehen. Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung über den gewöhnlichen Aufenthalt von Ehepartner und minderjährigen Kindern.
Erfüllen Deutschland und Spanien zugleich ihre innerstaatlichen Ansässigkeitskriterien, löst das Doppelbesteuerungsabkommen die doppelte Ansässigkeit über eine feste Reihenfolge auf. Geprüft werden die ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit; bleibt der Fall danach offen, ist ein Verständigungsverfahren vorgesehen. Eine bloße Abmeldung oder eine isolierte Tagezählung beantwortet die Abkommensfrage deshalb nicht automatisch.
Aufzeichnungen zum Zuzug greifen außerdem das besondere spanische Steuerregime für bestimmte zuziehende Personen auf. Bei wirksamer Option gilt es im Jahr des steuerlichen Ansässigkeitswechsels und in den fünf folgenden Steuerjahren. Ob die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss für den konkreten Fall geprüft werden. Ebenso erfasst die spanische Wegzugsbesteuerung nicht jeden Fortzug, sondern nur Anteilseigner, die die gesetzlichen Voraufenthalts-, Beteiligungs- und Wertvoraussetzungen erfüllen.
Welche Themen deckt das Archiv rund um Immobilien ab?
Im PlattesGroup Videoarchiv finden Menschen auf Mallorca Aufzeichnungen zur Prüfung vor dem Erwerb, zu Vorverträgen, technischen und baurechtlichen Fragen, zum Notartermin sowie zur Besteuerung von Selbstnutzung und Vermietung. Weitere Veranstaltungen ordnen Finanzierungsfragen, Marktbeobachtungen und den Erwerb über Gesellschafts- oder Personengesellschaftsstrukturen ein.
Ein amtlicher Ausgangspunkt vor einem spanischen Immobilienkauf ist die nota simple, also der einfache Grundbuchauszug. Sie kann Angaben zur Immobilie, zu eingetragenen Berechtigten sowie zu Hypotheken, Pfändungen und anderen Beschränkungen enthalten. Nach Unterzeichnung der Kaufurkunde und gegebenenfalls der Hypothekenurkunde sowie nach Zahlung der einschlägigen Steuern kann der Eigentumserwerb im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, aber wegen ihrer Schutzwirkung regelmäßig dringend zu empfehlen; eine Hypothek entsteht dagegen erst mit ihrer Eintragung im Grundbuch.
Die nota simple ersetzt weder eine technische Prüfung noch die Kontrolle der Bau- und Nutzungsgenehmigungen oder die steuerliche Einordnung. Gerade bei einer Ferienimmobilie können außerdem Eigennutzung, Dauervermietung, Kurzzeitvermietung und eine Nutzung durch Gesellschafter unterschiedliche Folgen haben. Eine Aufzeichnung hilft, die richtigen Fragen zu erkennen; Vertragsunterlagen und aktuelles Recht bleiben entscheidend.
Wie lassen sich Unternehmens- und Homeoffice-Themen auswählen?
Dieser Teil des Archivs richtet sich an Unternehmer, Gesellschafter, Beschäftigte und Geschäftsführer. Die Themen reichen von Homeoffice für ein deutsches Unternehmen über das spanische Sonderregime für zuziehende Personen bis zu Immobiliengesellschaften und Personengesellschaften. Mehrere Aufzeichnungen vergleichen dabei nicht nur eine einzelne Steuer, sondern die Folgen auf Ebene der Gesellschaft, der beteiligten Person und beider Staaten.
Das Videoarchiv zum Steuerrecht in Spanien ersetzt bei solchen Strukturen keine aktuelle Prüfung von Vertrag, Beteiligungsverhältnissen und tatsächlicher Nutzung. Entscheidend ist beispielsweise, wer eine Immobilie hält, wer sie privat nutzt, wo eine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welche Besteuerungsrechte Deutschland und Spanien beanspruchen. Historische Berechnungen oder Gestaltungsvorteile sollten daher nicht ungeprüft auf einen neuen Sachverhalt übertragen werden.
Für die Auswahl genügt zunächst eine klare Ausgangsfrage: Geht es um den eigenen Zuzug, um die Arbeit für ein Unternehmen im Ausland, um den Erwerb einer Immobilie oder um die Nutzung bereits vorhandenen Gesellschaftsvermögens? Danach lässt sich die einschlägige Aufzeichnung mit den notwendigen aktuellen Unterlagen verbinden.
Welche Webkonferenzen betreffen Vorsorge, Erben und Schenken?
Die Vorsorge-Aufzeichnungen behandeln Patientenverfügung, Vollmachten und organisatorische Vorkehrungen für den Fall, dass eine Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Nach spanischem Recht kann eine volljährige, fähige und frei handelnde Person in instrucciones previas Behandlungswünsche schriftlich festhalten und eine Vertretung als Ansprechpartner für das Behandlungsteam benennen. Die Erklärung kann schriftlich widerrufen werden; ihre konkrete Form richtet sich zusätzlich nach dem Recht der zuständigen Autonomen Gemeinschaft.
Solche Anweisungen gelten nicht grenzenlos. Sie werden nicht angewandt, soweit sie dem Recht oder der ärztlichen Fachregel widersprechen oder die tatsächlich eingetretene Situation nicht der in der Verfügung vorausgesehenen entspricht. Auch das spanische Gesetz über die Hilfe zum Sterben kennt eine Rolle zuvor errichteter Patientenverfügungen bei tatsächlicher Entscheidungsunfähigkeit, verlangt aber weiterhin die gesetzlichen Krankheitsvoraussetzungen und das vorgeschriebene Prüfverfahren.
Bei Erbschaften mit Vermögen oder gewöhnlichem Aufenthalt in mehreren Staaten ist die EU-Erbrechtsverordnung ein zentraler Ausgangspunkt. Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Staates, in dem die verstorbene Person beim Tod ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sie kann jedoch für die gesamte Rechtsnachfolge das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie bei der Rechtswahl oder beim Tod besitzt. Erbschaftsteuer und andere Steuerfragen werden dadurch nicht automatisch mitgeregelt.
Wie sind historische Aufzeichnungen heute zu nutzen?
Eine Webkonferenz hält den Wissensstand und die Fragestellungen ihres Veranstaltungstages fest. Seitdem können sich Gesetze, Verwaltungsverfahren, Steuerwerte, Zuständigkeiten oder fachliche Rollen geändert haben. Besonders Zahlen, Fristen, Voraussetzungen und behauptete Gestaltungsvorteile sollten deshalb vor einer Entscheidung an einer aktuellen amtlichen Quelle kontrolliert werden.
Das Archiv ist am nützlichsten als Themenkarte: Die Aufzeichnung vermittelt Zusammenhänge und hilft, Unterlagen sowie offene Fragen vorzubereiten. Ob ein einzelnes Video noch abrufbar ist, muss beim jeweiligen Angebot geprüft werden; aus einem archivierten Veranstaltungshinweis folgt keine dauerhafte Verfügbarkeitszusage.
Häufige Fragen (FAQ)
Ersetzt eine Aufzeichnung eine individuelle Beratung?
Nein. Eine Aufzeichnung kann Begriffe, Zusammenhänge und typische Prüfbereiche erklären. Ob eine Rechtsfolge tatsächlich eintritt, hängt jedoch von den persönlichen Daten, Verträgen, Beteiligungen, Aufenthalten und dem maßgeblichen Rechtsstand ab.
Womit sollte ich bei einem geplanten Umzug beginnen?
Beginnen Sie mit den Themen steuerliche Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und Wegzug. Erst danach lassen sich Sonderregime, Immobilien, Unternehmen und Nachfolge sinnvoll in ein Gesamtbild einordnen.
Welche Unterlage ist vor einem Immobilienkauf besonders wichtig?
Ein wichtiger Ausgangspunkt ist die nota simple des Grundbuchs. Sie zeigt unter anderem eingetragene Berechtigte und Belastungen. Zusätzlich sind technische, baurechtliche, vertragliche und steuerliche Prüfungen erforderlich.
Warum können Angaben in einer älteren Aufzeichnung überholt sein?
Gesetze und Verwaltungsverfahren ändern sich. Auch Steuergrenzen, Formulare und Auslegungen können später anders sein. Deshalb sind konkrete Zahlen, Fristen und Voraussetzungen immer mit dem aktuellen amtlichen Stand abzugleichen.
Quellen
- Boletín Oficial del Estado: Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, Artikel 9, 93 und 95 bis, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Persona física residente en España, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: DBA Deutschland–Spanien vom 3. Februar 2011, Artikel 4, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Sonderregime für nach Spanien entsandte Personen, abgerufen am 16. September 2026.
- Punto de Acceso General: Immobilienkauf, Notariate und Grundbuch, abgerufen am 16. September 2026.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 41/2002 über Patientenautonomie, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley Orgánica 3/2021 über die Regelung der Euthanasie, abgerufen am 16. September 2026.
- PlattesGroup: Öffentliche Übersicht der archivierten Webkonferenzen, abgerufen am 16. September 2026; Anbieterquelle nur für die aufgeführten Archivthemen.
