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Personengesellschaft mit Immobilien auf Mallorca

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 09. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 8 Min.

Kurz & klar

Eine deutsche KG kann eine spanische Immobilie und familiäre Governance bündeln, ist aber weder automatisch vermögensverwaltend noch in Spanien steuerneutral. Haftung, Geschäftsführung, deutsche Prägung oder Infektion, spanische Qualifikation, Immobilienbesteuerung, Privatnutzung und Nachfolge müssen vor Erwerb gemeinsam geprüft und im Gesellschaftsvertrag nachvollziehbar geregelt werden.

Eine spanische Immobilie über eine deutsche KG kann Eigentum, Verwaltung und familiäre Nachfolge gesellschaftsvertraglich bündeln. Die Konstruktion ist aber weder automatisch vermögensverwaltend noch steuerfrei oder haftungsfest. Deutsche Rechtsform, spanische Qualifikation, tatsächliche Nutzung und die Besteuerungsrechte beider Staaten müssen vor Erwerb oder Einbringung gemeinsam modelliert werden.

Wie funktioniert eine spanische Immobilie über eine deutsche KG?

Eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG) hat mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den Komplementär, und mindestens einen Kommanditisten. Die Außenhaftung des Kommanditisten ist grundsätzlich auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Haftsumme, vereinbarte Einlage und tatsächlich geleistete Einlage sind jedoch unterschiedliche Größen.

Kommanditisten sind nach dem gesetzlichen Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen und allein aufgrund ihrer Stellung nicht zur Vertretung befugt. Gesellschaftsvertrag und gesonderte Vollmachten müssen daher regeln, wer Familienentscheidungen vorbereitet, genehmigt und nach außen umsetzt. Interne Stimmrechte sind nicht mit Vertretungsmacht gegenüber Dritten gleichzusetzen.

Wie weit reicht die Haftungsbegrenzung?

Die unmittelbare Haftung eines Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Einlage geleistet ist. Wird die Einlage zurückgezahlt, kann die Außenhaftung wieder aufleben.

Bei einer klassischen KG bleibt mindestens ein Komplementär persönlich unbeschränkt haftend. Wird eine Kapitalgesellschaft als Komplementärin eingesetzt, entsteht typischerweise eine GmbH & Co. KG. Dann sind neben der Haftungsstruktur die Folgen einer möglichen gewerblichen Prägung zu prüfen.

Ein Familienpool schützt die Immobilie nicht vor sämtlichen Gläubigern. Gläubiger der KG können auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen. Begrenzt wird nur die persönliche Außenhaftung eines Kommanditisten unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Wann ist eine KG vermögensverwaltend?

Eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft kann in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Einkommensteuergesetz erzielen. Die Rechtsform KG macht eine Vermietung nicht automatisch gewerblich. Maßgeblich sind Tätigkeit, Beteiligtenstruktur und Geschäftsführungsbefugnisse.

Eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gewerblich, wenn sie über private Vermögensverwaltung hinausgeht und weder Land- und Forstwirtschaft noch freiberufliche oder sonstige selbständige Arbeit darstellt. Kurzzeitvermietung mit erheblichen Zusatzleistungen, Handel oder Projektentwicklung können deshalb anders einzuordnen sein als eine langfristige bloße Vermietung.

Übt eine Personengesellschaft zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit aus oder bezieht sie gewerbliche Mitunternehmereinkünfte, gilt ihre mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit grundsätzlich in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Für eine eigene gewerbliche Nebentätigkeit greift nach der BFH-Rechtsprechung jedoch keine Abfärbung, wenn deren Nettoumsätze im Feststellungszeitraum zugleich höchstens 3 Prozent des Gesamtnettoumsatzes und höchstens 24.500 Euro betragen. Für gewerbliche Einkünfte aus einer Mitunternehmerbeteiligung gilt diese Bagatellgrenze nicht. Auch negative gewerbliche Einkünfte können grundsätzlich abfärben.

Wann ist eine GmbH & Co. KG gewerblich geprägt?

Eine Personengesellschaft ist gewerblich geprägt, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Eine GmbH & Co. KG ist daher nicht automatisch vermögensverwaltend; der Gesellschaftsvertrag ist für die Einordnung mitzulesen.

Die deutsche Gewerbesteuer knüpft an einen in Deutschland betriebenen stehenden Gewerbebetrieb an. Eine deutsche KG mit spanischer Immobilie ist nicht allein wegen ihrer Rechtsform stets gewerbesteuerpflichtig. Inländischer Gewerbebetrieb und inländische Betriebsstätte müssen gesondert geprüft werden. Eine allein durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte ausgelöste einkommensteuerliche Abfärbung begründet nach dem BFH keine Gewerbesteuer auf die übrigen Einkünfte der Obergesellschaft.

Wie werden deutsche Einkünfte den Gesellschaftern zugerechnet?

Sind mehrere Personen an steuerlich zuzurechnenden Einkünften beteiligt, werden die gemeinsamen Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich gesondert und einheitlich festgestellt. Dieses Feststellungsverfahren ersetzt nicht die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter.

Bei einer vermögensverwaltenden KG wird ein Immobilienverkauf auf Ebene der Gesellschafter geprüft. § 23 EStG erfasst private Grundstücksveräußerungen innerhalb von zehn Jahren und behandelt die Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Personengesellschaftsbeteiligung als Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Die Ausnahme für eigene Wohnzwecke ist gesellschafterbezogen zu prüfen: Begünstigt ist die ausschließliche eigene Wohnnutzung zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Verkauf oder die eigene Wohnnutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren; drei volle Jahre sind dafür nicht erforderlich.

Der Verkauf eines KG-Anteils ist daher nicht generell ertragsteuerfrei. Haltedauer, Nutzung, Ansässigkeit und das Doppelbesteuerungsabkommen können entscheidend sein.

Wie qualifiziert Spanien eine deutsche KG?

Spanien ordnet eine im Ausland gegründete Gesellschaft nicht allein anhand ihres deutschen Namens ein. Für eine ausländische transparente Einheit nennt die spanische Finanzverwaltung drei Grundmerkmale: Die Einheit unterliegt im Gründungsstaat nicht selbst einer Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf ihre Einkünfte, ihre Einkünfte werden den Mitgliedern bereits bei Entstehung zugerechnet und behalten bei ihnen ihre Art und Quelle.

Eine Resolution der spanischen Generaldirektion für Steuern führt eine verbindliche Auskunft zu einer deutschen KG als Beispiel an, die wegen ihrer konkreten rechtlichen und steuerlichen Merkmale einer spanischen transparenten Einheit entsprach. Das Beispiel ersetzt keine Dokumentation der aktuell verwendeten KG.

Wie wirkt eine deutsche Personengesellschaft mit Spanien-Immobilie steuerlich?

Eine ausländische transparente Einheit ohne wirtschaftliche Tätigkeit über eine dauerhafte Einrichtung oder einen Abschlussvertreter in Spanien wird so behandelt, dass ihre nichtresidenten Mitglieder für ihren zugerechneten Anteil spanische Steuerpflichtige ohne Betriebsstätte sind.

Übt die Einheit dagegen in Spanien dauerhaft oder gewöhnlich eine wirtschaftliche Tätigkeit über Einrichtungen, Arbeitsorte oder einen zum Vertragsschluss befugten Vertreter aus, sieht das Nichtresidentensteuergesetz ein anderes Verfahren auf Ebene der Einheit für den auf nichtresidente Mitglieder entfallenden Teil vor. Entscheidend ist der tatsächliche Betrieb, nicht nur der Gesellschaftsvertrag.

Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus einer in Spanien gelegenen Immobilie bleiben grundsätzlich spanische Einkünfte. Die KG-Struktur beseitigt die spanische Besteuerung des Grundstücks nicht. Veräußert eine ausländische transparente Einheit ohne wirtschaftliche Präsenz im Sinne des Artikels 38 des Nichtresidentensteuergesetzes eine spanische Immobilie, muss der Käufer nach Artikel 39 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 grundsätzlich 3 Prozent des den nichtresidenten Mitgliedern zuzurechnenden Teils der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und abführen. Dies ist eine Vorauszahlung auf deren Steuer, nicht der endgültige Steuersatz auf den Gewinn.

Welche Rechte weist das Doppelbesteuerungsabkommen Spanien zu?

Das Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt Spanien, Mieteinkünfte eines in Deutschland Ansässigen aus einer auf Mallorca gelegenen Immobilie zu besteuern. Es erlaubt Spanien außerdem die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Immobilie.

Auch ein Beteiligungsverkauf kann erfasst sein: Nach der seit 2025 anwendbaren MLI-Änderung des Artikels 13 Absatz 2 darf Spanien den Gewinn besteuern, wenn der Wert der Anteile oder vergleichbaren Beteiligungen zu irgendeinem Zeitpunkt in den 365 Tagen vor dem Verkauf zu mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar auf spanischen Immobilien beruhte. Daneben erfasst Artikel 13 Absatz 3 Beteiligungen oder Rechte, die zur Nutzung spanischer Immobilien berechtigen. Ein Anteilverkauf ist daher kein sicherer Weg, die spanische Immobilienbesteuerung zu umgehen.

Für Vermögen aus einer spanischen Immobilie und bestimmte mindestens zu 50 Prozent immobiliengeprägte Beteiligungen weist das Abkommen Spanien ebenfalls ein Besteuerungsrecht zu. Eine deutsche KG vermeidet die spanische Vermögensteuer nicht automatisch.

Für in Deutschland ansässige Personen sieht das Abkommen bei Einkünften und Vermögen aus spanischen Immobilien, die nicht tatsächlich zu einer spanischen Betriebsstätte gehören, grundsätzlich die Anrechnung der spanischen Steuer nach deutschem Recht vor. Eine vollständige Anrechnung kann nicht pauschal zugesagt werden.

Wie ist die private Nutzung durch Gesellschafter zu regeln?

Die private Nutzung einer von der KG gehaltenen Mallorca-Immobilie durch Gesellschafter muss ausdrücklich geregelt und steuerlich bewertet werden. Sie ist nicht automatisch eine steuerfreie Eigennutzung. Wird eine nutzbare, nicht vermietete und nicht betrieblich genutzte Wohnimmobilie steuerlich nichtresidenten natürlichen Personen zugerechnet, ist grundsätzlich eine fiktive Immobilienrente nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 24 Absatz 5 des Nichtresidentensteuergesetzes in Verbindung mit Artikel 85 der Ley 35/2006 anzusetzen, auch ohne tatsächliche Mieteinnahmen. Nutzungsentgelt, Beteiligungsquote, spanische Einkünftezurechnung und deutsche Einkunftsart sind gemeinsam zu prüfen.

Der Gesellschaftsvertrag sollte Nutzungsberechtigte, Zeiträume, Kosten, Instandhaltung, Fremdvermietung, Beschlussfassung und Konfliktlösung klar regeln. Diese Governance ersetzt keine Steuererklärung und keine spanische Grundstücksformalität.

Was regelt eine Familien-KG für eine Mallorca-Immobilie?

Eine Familien-KG für eine Mallorca-Immobilie kann Stimmrechte, Zustimmungsvorbehalte, Nachfolge, Kündigung und Abfindung im Gesellschaftsvertrag ordnen. Sie kann damit die gemeinsame Verwaltung stabilisieren und ungeplante Einzelentscheidungen erschweren.

Solche Klauseln sind jedoch keine automatische Steuervergünstigung und kein vollständiger Gläubigerschutz. Gesellschaftsrechtliche Nachfolge, deutsche und spanische Erbschaft- oder Schenkungsteuer sowie Grundstücksformalitäten bleiben eigenständige Prüfungen.

Welche Punkte gehören in den Strukturvergleich?

  • Eigentümer, Gesellschafter, Beteiligungsquoten und Ansässigkeit;
  • Nutzungs-, Vermietungs- und Leistungsmodell;
  • Finanzierung, Einlagen, Haftsumme und Rückzahlungen;
  • Komplementär, Geschäftsführung, Stimm- und Vertretungsrechte;
  • deutscher Einkünftecharakter, Prägung und mögliche Infektion;
  • spanische Qualifikation, Betriebsstätte, Registrierung und Erklärungen;
  • Privatnutzung, Verkauf, Anteilstransfer und Nachfolge.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine deutsche KG in Spanien automatisch eine Kapitalgesellschaft?

Nein. Spanien prüft die rechtlichen und steuerlichen Merkmale der konkreten Einheit. Der deutsche Name allein entscheidet nicht.

Ist jede Immobilien-KG vermögensverwaltend?

Nein. Tätigkeit, Zusatzleistungen, persönlich haftende Gesellschafter und Geschäftsführungsbefugnisse können zu gewerblicher Tätigkeit, Infektion oder Prägung führen.

Schützt eine KG alle Familienmitglieder vor Haftung?

Nein. Die Haftung ordnungsgemäß eingezahlter Kommanditisten kann begrenzt sein; mindestens ein Komplementär haftet bei der klassischen KG unbeschränkt und KG-Gläubiger können auf Gesellschaftsvermögen zugreifen.

Ist der Verkauf eines KG-Anteils steuerfrei?

Nicht generell. Deutschland kann anteilige Wirtschaftsgüter zurechnen. Spanien darf nach der MLI-Regel unter anderem besteuern, wenn der Beteiligungswert zu irgendeinem Zeitpunkt in den 365 Tagen vor dem Verkauf zu mehr als 50 Prozent auf spanischen Immobilien beruhte; außerdem kann die eigenständige Regel für Immobiliennutzungsrechte greifen.

Ist die private Nutzung der Mallorca-Immobilie steuerfrei?

Nicht automatisch. Bei steuerlicher Zurechnung an nichtresidente natürliche Personen kann für eine nutzbare, nicht vermietete und nicht betrieblich genutzte Wohnimmobilie auch ohne Mieteinnahmen eine fiktive Immobilienrente anzusetzen sein. Nutzungsentgelt, Beteiligungsquote, Zurechnung und Einkunftsart bleiben zusätzlich zu prüfen.

Spart ein Familienpool automatisch Erbschaftsteuer?

Nein. Er kann Governance und Nachfolge ordnen, ersetzt aber keine getrennte deutsche und spanische Steuer- und Formalprüfung.

Quellen