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Künstliche Intelligenz in der Beratung

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 17. November 2025 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 10 Min.

Kurz & klar

Künstliche Intelligenz unterstützt Beratung bei Recherche, Strukturierung und Entwürfen, ersetzt aber keine fachliche Entscheidung. Mandatsrelevante Ausgaben brauchen unabhängige Primärquellen, risikogerechte menschliche Prüfung und dokumentierte Freigabe. WilliBOT ist eine interne Produktbeschreibung der PlattesGroup; Funktionsumfang, Sicherheit, Kontrollquote und messbarer Nutzen müssen durch aktuelle Nachweise belegt werden.

Künstliche Intelligenz in der Beratung kann Fachkräfte bei Mandaten zwischen Deutschland und Spanien unterstützen, übernimmt aber weder ihre fachliche Beurteilung noch ihre Verantwortung. Entscheidend ist ein kontrollierter Arbeitsablauf: begrenzter Zweck, geeignete Daten, überprüfbare Quellen, qualifizierte menschliche Freigabe und ein messbarer Nutzen.

Was bedeutet Künstliche Intelligenz in der Beratung?

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet Systeme, die aus Eingaben Ausgaben wie Texte, Zusammenfassungen, Empfehlungen, Prognosen oder Entscheidungen ableiten können. Generative KI erzeugt neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Sie versteht einen steuerlichen oder rechtlichen Sachverhalt nicht wie ein Berufsträger und kann überzeugend formulierte Fehler produzieren.

In der Beratung ist KI deshalb ein Werkzeug für einzelne Arbeitsschritte. Sie kann Informationen strukturieren, Entwürfe vorbereiten oder Prüffragen vorschlagen. Die fachliche Leistung entsteht erst, wenn qualifizierte Personen den Sachverhalt vollständig erfassen, die maßgeblichen Quellen prüfen, Alternativen bewerten und das Ergebnis verantworten.

Die Bundessteuerberaterkammer nennt unter anderem Routineautomatisierung, Datenauswertung, Recherche sowie Entwürfe von Texten und Berechnungen als mögliche Einsatzfelder. Diese allgemeinen Möglichkeiten sind kein Nachweis dafür, dass ein bestimmtes System jeden genannten Fall beherrscht.

Welche Aufgaben kann KI sinnvoll unterstützen?

Geeignete Aufgaben sind klar abgegrenzt, überprüfbar und reversibel. Je stärker ein Ergebnis Rechte, Geld, Fristen oder persönliche Entscheidungen beeinflusst, desto enger müssen Datenzugriff, Prüftiefe und Freigabe sein.

  • Recherchevorbereitung: Suchbegriffe, Themenfelder und mögliche Primärquellen sammeln.
  • Strukturierung: umfangreiche Unterlagen nach vorgegebenen Kategorien ordnen und offene Punkte kennzeichnen.
  • Entwürfe: Schreiben, Checklisten oder Gesprächsleitfäden auf Basis bestätigter Fakten vorbereiten.
  • Sprachunterstützung: Texte vereinfachen oder Übersetzungsentwürfe erstellen, die fachlich und sprachlich geprüft werden.
  • Plausibilitätsprüfung: Widersprüche, fehlende Angaben oder ungewöhnliche Abweichungen als Prüfhinweis markieren.

Ein KI-Hinweis ist keine abschließende Rechts- oder Steuerberatung. Berechnungen brauchen eine unabhängige Plausibilitätskontrolle, Fundstellen müssen im Original geprüft und lückenhafte Sachverhalte durch Rückfragen vervollständigt werden.

Was ist WilliBOT und wo liegen seine Grenzen?

Die PlattesGroup beschreibt WilliBOT als eigenen Wissens- und Arbeitsassistenten. Nach diesem internen Produktanspruch soll das System Informationen zusammenfassen, verständlich erklären, Quellen für die weitere Prüfung bereitstellen und nächste Arbeitsschritte strukturieren. Diese Beschreibung ist eine Eigenaussage der PlattesGroup und kein amtliches Audit des Funktionsumfangs oder der Ergebnisqualität.

Der jeweils freigegebene Einsatz muss deshalb aus aktueller Produkt- und Prozessdokumentation hervorgehen. Dazu gehören zulässige Datenarten, angeschlossene Wissensquellen, Rechte, Protokollierung, Speicher- und Löschregeln, menschliche Prüfschritte sowie die Grenzen jeder Funktion. Weder die Bezeichnung „intern“ noch eine eigene Entwicklung garantiert Sicherheit, Vollständigkeit oder fachliche Richtigkeit.

KI-gestützte internationale Beratung auf Mallorca kann etwa zweisprachige Arbeitsentwürfe oder die Strukturierung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts unterstützen. Die spanische Originalquelle, die deutsche Einordnung und die konkrete Handlungsempfehlung müssen trotzdem durch die jeweils zuständige Fachperson geprüft werden.

Wie läuft ein KI-gestützter Arbeitsschritt kontrolliert ab?

Ein belastbarer Ablauf trennt Vorbereitung, fachliche Prüfung und Freigabe:

  1. Zweck festlegen: Die Aufgabe, das gewünschte Ausgabeformat und die zulässige Verwendung werden vorab bestimmt.
  2. Daten begrenzen: Nur erforderliche und für das System freigegebene Informationen werden bereitgestellt.
  3. Ausgabe erzeugen: Das System erstellt einen Entwurf oder Prüfhinweis, keine ungeprüfte Endentscheidung.
  4. Quellen prüfen: Zahlen, Fristen, Voraussetzungen, Ausnahmen und Fundstellen werden an unabhängigen Primärquellen gegengeprüft.
  5. Fachlich bewerten: Eine qualifizierte Person prüft Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit und Mandatsbezug.
  6. Freigeben und dokumentieren: Änderungen, verantwortliche Person und Prüftiefe werden risikogerecht nachvollziehbar festgehalten.

Als eigener Prozessanspruch kann die PlattesGroup festlegen, dass mandatsrelevante KI-Ausgaben nicht ungeprüft verwendet werden. Ob dieser Anspruch in einem konkreten Prozess lückenlos umgesetzt ist, lässt sich nur an technisch durchgesetzten Freigaben, Rollen und Protokollen beurteilen.

Welche Entscheidungen bleiben beim Menschen?

Der Mensch muss mehr tun als eine Modellantwort zu bestätigen. Wirksame Kontrolle verlangt Fachwissen, Zugriff auf den vollständigen Sachverhalt, Zeit für die Prüfung und die tatsächliche Befugnis, die Ausgabe zu ändern oder zu verwerfen. Die Kontrollintensität richtet sich nach der möglichen Folge eines Fehlers.

Deutsche Steuerberater bleiben unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen. Sie müssen sich fortbilden und dürfen ihre fachliche Verantwortung nicht auf einen Anbieter oder ein Modell verlagern. Für wichtige Dokumente und Arbeitsergebnisse empfiehlt die BStBK ein Vier-Augen-Prinzip.

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung, die eine Person rechtlich oder ähnlich erheblich betrifft, kann außerdem unter Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung fallen. Eine bloße formale Freigabe macht aus einem automatisierten Prozess nicht automatisch eine echte menschliche Entscheidung.

Wie werden KI-Aussagen und Quellen gegengeprüft?

Sprachmodelle können Normen, Urteile, Zahlen und Zitate erfinden oder veralten lassen. Jede wesentliche Aussage wird deshalb zunächst in einzelne prüfbare Behauptungen zerlegt. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze, amtlichen Veröffentlichungen, Behördeninformationen und Originalentscheidungen.

Ein zweites Modell kann zusätzliche Fragen aufwerfen, ist aber keine unabhängige Quelle. Mehrere Systeme können denselben Fehler wiederholen, wenn sie auf ähnlichen Daten beruhen. Die BStBK empfiehlt deshalb den Abgleich mit Primärquellen und bei wichtigen Ergebnissen zusätzliche menschliche Prüfschritte.

Die Prüftiefe folgt dem Risiko: Eine interne Gliederung benötigt weniger Kontrolle als eine Fristberechnung, eine steuerliche Gestaltung oder ein Schreiben an eine Behörde. Bleibt ein entscheidender Punkt unsicher, wird er als offen gekennzeichnet und nicht durch eine wahrscheinlich klingende Antwort ersetzt.

Wie funktioniert KI in der Steuerberatung in Spanien?

Der Einsatz solcher Systeme in einer spanischen Steuerkanzlei unterliegt nicht nur der EU-KI-Verordnung, sondern bei personenbezogenen Daten auch der Datenschutz-Grundverordnung und dem spanischen Aufsichtsrahmen. Sind deutsche Berufsträger beteiligt, bleiben ihre berufsrechtlichen Pflichten einschließlich Eigenverantwortung und Verschwiegenheit zusätzlich relevant.

Die spanische Datenschutzaufsicht AEPD verlangt, Qualität und Richtigkeit bei KI-gestützten Verarbeitungen über den gesamten Prozess zu betrachten. Das schließt erzeugte Inferenzen, Prognosen und Entscheidungen ein. Sie hebt dokumentierte Daten-Governance, objektive Qualitätsanforderungen, geeignete Metriken und eine laufende Überwachung hervor.

Menschliche Qualitätskontrolle bei KI in Spanien bedeutet deshalb nicht nur, einen Text zu lesen. Je nach Aufgabe müssen Eingabedaten, Zweck, Originalquellen, fachliche Schlussfolgerung, betroffene Personen und mögliche Auswirkungen kontrolliert werden.

Was bedeutet Künstliche Intelligenz in der Beratung auf Mallorca?

Für Mallorca gelten keine eigenen allgemeinen KI-Regeln außerhalb des spanischen und europäischen Rahmens. Der konkrete Bezug entsteht durch Mandate, Datenflüsse, Sprachen und beteiligte Stellen. Bei einer Immobilien-, Unternehmens- oder Ansässigkeitsfrage können deutsche Unterlagen, spanische Originalquellen und lokale Verfahrensschritte in einem Arbeitsablauf zusammentreffen.

Eine KI kann solche Informationen vorsortieren oder zweisprachige Entwürfe vorbereiten. Sie kann aber nicht allein bestimmen, welches Recht anwendbar ist, ob Angaben vollständig sind oder welche Berufsrolle eine Aussage verantwortet. Gerade bei Übersetzungen müssen Fachbegriffe und Rechtsfolgen in beiden Sprachen konsistent geprüft werden.

Welche Regeln gelten für Daten und Berufsgeheimnisse?

Enthalten Eingaben, Dokumente, Ausgaben oder Protokolle personenbezogene Daten, gelten insbesondere Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Sicherheit und Rechenschaftspflicht nach der DSGVO. Besondere Kategorien personenbezogener Daten unterliegen zusätzlichen Voraussetzungen.

Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen verlangt, schon bei Auswahl und Einrichtung des Systems nur notwendige Daten, Zugriffe und Speicherwege vorzusehen. Das Sicherheitsniveau muss dem Risiko entsprechen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht bei jeder KI automatisch nötig, aber vor einer Verarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen erzeugt.

Erhält ein externer Dienstleister Zugang zu Berufsgeheimnissen, begrenzt § 62a Steuerberatungsgesetz den Zugang auf das Erforderliche. Hinzu kommen sorgfältige Auswahl, vertragliche Verschwiegenheitsbindungen und besondere Anforderungen bei Auslandsleistungen. Dient die externe Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, setzt der Zugang zu dessen Berufsgeheimnissen grundsätzlich auch die Einwilligung des Mandanten voraus (§ 62a Absatz 5 Steuerberatungsgesetz). Die konkrete Rollen-, Vertrags- und Datenflussprüfung gehört in den Spezialbeitrag zum KI-Einsatz mit Mandatsdaten.

Welche Governance und KI-Kompetenz braucht eine Kanzlei?

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. In der seit dem 27. Juli 2026 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 verpflichtet er Anbieter und Betreiber zu Maßnahmen, die die Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und der in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung befassten Personen unterstützen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau müssen sie dabei ausdrücklich nicht garantieren. Zu berücksichtigen sind deren Wissen, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die betroffenen Personen. Eine bestimmte Stundenzahl oder ein zwingender KI-Beauftragter ist nicht vorgeschrieben.

Zur praktischen Governance gehören eine Richtlinie mit zulässigen Werkzeugen und Datenarten, geregelte Freigaben, Rollen und Rechte, Schulung, Qualitätskontrollen, Rückmeldungen und ein Vorfallprozess. Ein risikogerechtes KI-Verzeichnis kann dokumentieren, wofür ein Werkzeug genutzt wird, welche Daten betroffen sind, wer verantwortlich ist und wie Prüfung und Freigabe erfolgen. Es ist ein Praxiswerkzeug, kein gesetzlich definierter Registertyp.

Die EU-KI-Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 2. August 2026; einzelne Teile gelten bereits. Nach der Verordnung (EU) 2026/1744 gelten die Kapitel-III-Abschnitte 1 bis 3 mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5 für Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 sowie für Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I ab dem 2. August 2028. Der genaue Pflichtenrahmen hängt von Rolle, Zweckbestimmung und Verwendung des Systems ab; die separat geregelten Transparenzpflichten des Artikels 50 werden dadurch nicht pauschal verschoben.

Wann müssen Mandanten über KI informiert werden?

Nach dem BStBK-FAQ mit Rechtsstand Juli 2025 bestand keine allgemeine ausdrückliche berufsrechtliche Pflicht, jeden internen KI-Hilfsschritt ungefragt offenzulegen. Datenschutzinformationen, sonstige Aufklärungspflichten oder ein wesentlicher Einfluss auf das Arbeitsergebnis können dennoch Transparenz verlangen.

Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 EU-KI-Verordnung bei Systemen, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren sollen, grundsätzlich eine klare Information spätestens bei der ersten Interaktion. Sie kann entfallen, wenn die KI-Interaktion für eine vernünftig informierte und aufmerksame Person offensichtlich ist. Diese Regel ist von der Offenlegung jeder internen Recherchehilfe zu unterscheiden.

Wie lässt sich der Nutzen ohne Übertreibung messen?

Aussagen wie „schneller“, „sicherer“ oder „fehlerärmer“ benötigen eine definierte Vergleichsbasis. Vor einem Pilotprojekt werden deshalb Zweck, Ausgangswert, Messzeitraum, Stichprobe und Erfolgskriterien festgelegt. Geeignet sind etwa Bearbeitungszeit pro Vorgang, Zahl fachlicher Korrekturen, Vollständigkeit, notwendige Rückfragen und verständlich erhobenes Mandantenfeedback.

Die BStBK nennt Zeitaufwand, Fehlerquote und Mandantenzufriedenheit als mögliche Kriterien. Das belegt ein allgemeines Messkonzept, aber keine konkrete Verbesserung durch WilliBOT. Auch „mehr Zeit für persönliche Beratung“ ist nur dann eine belastbare Aussage, wenn frei gewordene Zeit tatsächlich erfasst und entsprechend eingesetzt wird.

Häufige Fragen (FAQ)

Ersetzt KI den Steuerberater oder Rechtsberater?

Nein. KI kann vorbereiten, strukturieren und Hinweise geben. Die vollständige Sachverhaltsermittlung, fachliche Bewertung, Entscheidung und Verantwortung bleiben bei der qualifizierten Person.

Ist WilliBOT amtlich geprüft?

Aus den amtlichen Quellen folgt keine Prüfung oder Zertifizierung von WilliBOT. Funktionsumfang, Architektur, Kontrollen und Leistungswerte sind interne Produktangaben der PlattesGroup und müssen durch aktuelle Dokumentation und Nachweise gestützt werden.

Reicht ein zweites KI-Modell als Faktencheck?

Nein. Verschiedene Modelle können dieselbe falsche Fundstelle oder Annahme wiederholen. Wesentliche Aussagen müssen an unabhängigen Primärquellen und durch fachkundige Personen geprüft werden.

Dürfen Mandantendaten in jedes KI-System eingegeben werden?

Nein. Dafür müssen Zweck, Rechtsgrundlage, Berufsgeheimnis, Anbieterrolle, Verträge, Zugriffe, Speicherorte, Löschung und Sicherheitsmaßnahmen für das konkrete System geklärt sein. Nicht freigegebene öffentliche Werkzeuge sind kein geeigneter Ablageort für vertrauliche Daten.

Braucht jede Kanzlei einen KI-Beauftragten?

Die EU-KI-Verordnung schreibt keine allgemein zwingende Funktion mit dieser Bezeichnung vor. Verantwortlichkeiten, KI-Kompetenz, Freigaben und Kontrollen müssen trotzdem klar organisiert sein.

Muss ein Chatbot seine KI-Natur offenlegen?

Ab dem 2. August 2026 müssen Systeme zur unmittelbaren Interaktion grundsätzlich so gestaltet sein, dass betroffene Personen spätestens bei der ersten Interaktion informiert werden, sofern die KI-Natur nicht ohnehin offensichtlich ist.

Quellen