Kurz & klar
Ein Daueraufenthalt auf den Bahamas durch Investition setzt derzeit mindestens 1,0 Millionen Bahama-Dollar in Immobilien oder Nullkuponanleihen der Zentralbank voraus; die Anlage ist mindestens zehn Jahre zu halten. Über den Antrag entscheidet das Board of Immigration; bei vollständigen Anträgen ist die gesetzliche Dreimonats-Genehmigungsfiktion zu beachten. Arbeitsrechte hängen vom Zertifikat ab. Jährlich sind insgesamt mindestens 90 Aufenthaltstage auf den Bahamas vorgeschrieben; eine ununterbrochene dreijährige Ansässigkeit im Ausland kann zusätzlich den Status gefährden.
Ein Daueraufenthalt auf den Bahamas durch Investition eröffnet Antragstellern einen besonderen Weg zu einem bahamaischen Daueraufenthaltszertifikat. Entscheidend sind nicht nur Anlageart und Mindestwert: Auch persönliche Voraussetzungen, vollständige Nachweise und die Bedingungen des erteilten Zertifikats bestimmen den Status. Die Investition allein garantiert keine Genehmigung.
Was bedeutet Daueraufenthalt auf den Bahamas durch Investition?
Der wirtschaftliche Daueraufenthalt (Economic Permanent Residency) führt bei Genehmigung zu einem Daueraufenthaltszertifikat (Certificate of Permanent Residence). Dieses gilt grundsätzlich für die Lebenszeit seines Inhabers, sofern es nicht nach dem bahamaischen Einwanderungsgesetz (Immigration Act) widerrufen wird.
Abschnitt 17A Absatz 2 verlangt dennoch, das qualifizierende Eigentum beziehungsweise die Investition mindestens zehn Jahre zum vorgeschriebenen Mindestwert zu halten. Alle zehn Jahre ist außerdem eine Erklärung abzugeben, dass die für die Genehmigung wesentlichen Angaben unverändert sind; wesentliche Änderungen sind durch eine eidesstattliche Erklärung (affidavit) darzulegen.
Über den Antrag entscheidet das bahamaische Einwanderungsgremium (Board of Immigration). Für den wirtschaftlichen Daueraufenthalt gilt die besondere Regelung des Abschnitts 17A des Immigration Act, eingeführt 2021 und insbesondere 2023 und 2024 geändert. Die gesetzlichen Voraussetzungen, die Bedingungen des Zertifikats und die unten erläuterte Genehmigungsfiktion sind maßgeblich. Ein gültiges Zertifikat vermittelt ein Aufenthaltsrecht und zählt seinen Inhaber zu den Personen, die auf den Bahamas einreisen und von dort ausreisen dürfen. Gültige Reisedokumente und die individuellen Zertifikatsbedingungen bleiben dabei maßgeblich.
Welche Investition verlangt der Daueraufenthalt auf den Bahamas?
Abschnitt 17A Absatz 1 Buchstabe a in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung und die aktuelle Behördenseite nennen für die Economic Permanent Residency Bahamas eine Mindestinvestition von 1,0 Millionen Bahama-Dollar. Der Bahama-Dollar ist nach den Angaben der Zentralbank im Verhältnis 1:1 an den US-Dollar gebunden; die nachfolgenden Behördenbeträge werden in Bahama-Dollar angegeben. Als Anlage kommen entweder Immobilien oder Nullkuponanleihen (zero-coupon bonds) der Central Bank of The Bahamas in Betracht. Der jeweilige Vermögenswert muss mindestens zehn Jahre gehalten werden.
| Anlageweg | Mindestinvestition | Mindesthaltezeit |
|---|---|---|
| Immobilien | 1,0 Millionen Bahama-Dollar | zehn Jahre |
| Nullkuponanleihen der Central Bank of The Bahamas | 1,0 Millionen Bahama-Dollar | zehn Jahre |
Eine durch Schenkungsurkunde (Deed of Gift) übertragene Immobilie qualifiziert nach Abschnitt 17A Absatz 1B nicht als Investition für dieses Verfahren. Wer eine komplexere oder mittelbare Immobilienstruktur plant, sollte deren Anerkennung vor der Bindung des Kapitals schriftlich mit der Einwanderungsbehörde klären. Die veröffentlichte Mindestinvestition ist außerdem von Bearbeitungs- und Zertifikatsgebühren sowie von Rechts-, Prüf-, Registrierungs- und Transaktionskosten zu unterscheiden.
Welche persönlichen Voraussetzungen gelten?
Abschnitt 13 des Immigration Act nennt für allgemeine Daueraufenthaltsanträge ein Mindestalter von 18 Jahren, guten Charakter und die Erklärung, dauerhaft auf den Bahamas wohnen zu wollen. Der hier behandelte wirtschaftliche Weg richtet sich speziell nach Abschnitt 17A: Er steht weder bahamaischen Staatsangehörigen noch Personen offen, die bereits ein Daueraufenthaltszertifikat besitzen. Die Investition ersetzt die persönlichen Voraussetzungen und Nachweise nicht.
Nach Abschnitt 17A Absatz 1 Buchstabe b muss sich der Antragsteller auf den Bahamas jährlich insgesamt mindestens 90 Tage aufhalten. Die Aufenthaltstage müssen nicht zusammenhängend sein.
Das amtliche Formular für den wirtschaftlichen Daueraufenthalt verlangt finanzielle Referenzen. Sie sollen den wirtschaftlichen Wert des Antragstellers einschließlich Bargeld und Immobilien bestätigen und einen Betragsrahmen ausweisen. Eigentums-, Investitions- und weitere Finanznachweise sollten deshalb frühzeitig mit den Anforderungen der Behörde abgeglichen werden.
Welche Familienangehörigen können einbezogen werden?
Das Board of Immigration kann das wirtschaftliche Daueraufenthaltszertifikat nach Abschnitt 17A Absatz 3 auf den Ehepartner und jeden abhängigen Angehörigen erstrecken, der gewöhnlich mit dem Zertifikatsinhaber lebt. Die besondere Regel ist nicht auf Ehefrauen oder Kinder unter 18 Jahren beschränkt. Die Erstreckung erfolgt bei Erteilung oder auf späteren Antrag, nicht automatisch; sie kann eigene Bedingungen enthalten. Bei einem abhängigen Angehörigen endet sie nach Absatz 5, sobald die Abhängigkeit entfällt.
Eltern sind nicht allein wegen ihrer Verwandtschaft automatisch mitbegünstigt. Als abhängige, gewöhnlich mit dem Inhaber lebende Angehörige können sie jedoch unter die offene Regelung des Abschnitts 17A Absatz 3 fallen. Maßgeblich sind die nachgewiesene Abhängigkeit und die Entscheidung über die Erstreckung; fehlt diese Grundlage, ist ein eigener Aufenthaltstitel erforderlich.
Wie wird der Antrag vorbereitet und eingereicht?
Die aktuelle Checkliste verlangt zunächst ein Antragsschreiben an den Director of Immigration. Hinzu kommt das vollständig ausgefüllte und beglaubigte Antragsformular. Das amtliche Economic-Permanent-Residence-Formular ist in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und vor einem Rechtsanwalt, Notar oder Friedensrichter (Justice of the Peace) zu beglaubigen.
Nach der aktuellen Online-Checkliste gehört eine bahamaische 10-Dollar-Briefmarke auf das Formular. Das zugleich verlinkte ältere Form IV nennt noch 4 Dollar; für den hier angegebenen Betrag ist die aktuelle amtliche Checkliste mit 10 Dollar maßgeblich. Zusätzlich fällt eine nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr von 200 Bahama-Dollar an.
Welche Nachweise werden verlangt?
- eine lesbare Kopie der unterschriebenen Passdatenseite; der Pass muss noch mindestens zwei Monate gültig sein,
- zwei Passfotos, die innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurden,
- ein ärztliches Originalattest, das frühestens 30 Tage vor der Antragstellung ausgestellt wurde,
- ein polizeiliches Originalzeugnis, das höchstens sechs Monate alt ist und fünf Jahre Aufenthalt abdeckt; dieser Nachweis wird für Antragsteller ab 14 Jahren verlangt,
- Geburtsurkunden sowie, soweit einschlägig, Heirats-, Scheidungs-, Sterbe- und Adoptionsnachweise,
- finanzielle Referenzen zum wirtschaftlichen Wert und zu einem Betragsrahmen,
- zwei Leumundsreferenzen angesehener Personen samt Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kopie ihrer Passdatenseite,
- ein Nachweis des aktuellen Einwanderungsstatus, etwa Work Permit oder Permit to Reside.
Für die Immobilieninvestition verlangt Abschnitt 17A Absatz 1C zusätzlich eine Kopie der Übertragungsurkunde (conveyance), den Nachweis der darauf gezahlten Mehrwertsteuer und der Einreichung zur Registrierung, den Kaufvertrag, die Grundsteuer-Bewertungsnummer, den Grundsteuer-Zahlungsnachweis sowie eine Bewertung durch einen zugelassenen Gutachter. Für Nullkuponanleihen ist eine Quittung der Zentralbank über den Erwerb im Wert von einer Million Bahama-Dollar erforderlich. Beim Immobilienweg muss das Zertifikat auch die Grundsteuer-Bewertungsnummer enthalten.
Für Ehepartner und Kinder sind eigene Pass- und Personenstandsnachweise vorzulegen. Je nach Einzelfall können weitere in der amtlichen Checkliste genannte Unterlagen erforderlich sein. Weil einzelne Unterlagen nur begrenzt aktuell sein dürfen, sollten insbesondere ärztliches Attest, Polizeizeugnis, Passgültigkeit und Fotos zeitlich auf den Einreichungstermin abgestimmt werden.
Was gilt für Apostille, Legalisation und Übersetzung?
Ausländische Dokumente müssen nach der Behördeninformation je nach Herkunft ordnungsgemäß durch Apostille oder Legalisation verifiziert und zusätzlich durch das bahamaische Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs) authentifiziert werden. Für fremdsprachige Dokumente sind beglaubigte englische Übersetzungen erforderlich. Bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens nennt die Behörde ausdrücklich die Apostille.
Die aktuelle Checkliste verlangt auch auf beglaubigten englischen Übersetzungen eine bahamaische 10-Dollar-Briefmarke; entsprechende Marken nennt sie ebenfalls bei den dort bezeichneten Geburts- und Heiratsunterlagen.
Welche Gebühren kommen neben der Investition hinzu?
Die aktuelle Gebührenübersicht unterscheidet zwei Varianten der wirtschaftlichen Daueraufenthaltsgenehmigung:
- 20.000 Bahama-Dollar für Economic Permanent Residence ohne Erwerbsrecht,
- 25.000 Bahama-Dollar für Economic Permanent Residence mit dem Recht, im eigenen Unternehmen erwerbstätig zu sein.
Daneben nennt die Antragsseite die nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr von 200 Bahama-Dollar. Diese Behördenbeträge sind nicht Teil der Mindestinvestition von 1,0 Millionen Bahama-Dollar. Auch weitere Kosten der gewählten Immobilien- oder Anleihetransaktion sind davon zu trennen.
Wird die vorgeschriebene Gebühr nicht innerhalb von 90 Tagen ab Einreichung des Antrags bezahlt, gilt der Antrag nach Abschnitt 17A Absatz 1A als erloschen. Eine Wiedereinsetzung ist gegen Zahlung einer Wiedereinsetzungsgebühr möglich. Diese Zahlungsfrist ist von den jährlich vorgeschriebenen 90 Aufenthaltstagen zu unterscheiden.
Welche Aufenthalts- und Arbeitsrechte vermittelt das Zertifikat?
Ein gültiges Daueraufenthaltszertifikat erlaubt grundsätzlich das Wohnen auf den Bahamas sowie die Ein- und Ausreise. Das Arbeitsrecht ist jedoch nicht bei jedem Zertifikat gleich. Abschnitt 17A Absatz 1 in der 2023 geänderten Fassung unterscheidet zwischen einem Zertifikat ohne Erwerbsrecht und einer Variante mit Erwerbsrecht im eigenen Unternehmen; die Gebührenübersicht bildet diese Unterscheidung ab. Daraus folgt kein allgemeines Recht auf eine Beschäftigung bei einem fremden Arbeitgeber.
Für Sie heißt das: Nicht die Bezeichnung Economic Permanent Residency allein, sondern der genaue Wortlaut des erteilten Zertifikats entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang gearbeitet werden darf.
Kann eine lange Abwesenheit den Status gefährden?
Ja. Zunächst gilt die Pflicht, sich jedes Jahr insgesamt mindestens 90 Tage auf den Bahamas aufzuhalten. Unabhängig davon gilt: Obwohl das Zertifikat grundsätzlich lebenslang gilt, kann eine ununterbrochene gewöhnliche Ansässigkeit außerhalb der Bahamas von drei Jahren nach Abschnitt 18 des Immigration Act ein Grund für den Widerruf sein. Die Drei-Jahres-Regel bedeutet keinen automatischen Widerruf, widerlegt aber die Annahme, der Status sei unabhängig von jeder längeren Auslandsansässigkeit sicher.
Gibt es garantierte Bearbeitungszeiten oder eine Zwischenlösung?
Abschnitt 17A Absatz 7 enthält eine gesetzliche Genehmigungsfiktion: Ein vollständiger Antrag gilt drei Monate nach seinem Eingang als genehmigt. Vollständig ist er nach Absatz 8 nur, wenn alle gesetzlich erforderlichen Dokumente und Angaben sowie die vor Ablauf der Dreimonatsfrist zusätzlich von der Behörde angeforderten Unterlagen und Informationen vorliegen. Eine bloße Einreichung unvollständiger Unterlagen löst diese Rechtsfolge nicht aus; die Fiktion ist auch keine Zusage, dass das Zertifikat genau an diesem Tag ausgehändigt wird. Eine allgemeine Zusage für ein Interview vor Ort oder per Videokonferenz enthalten die verlinkten Informationen nicht. Auch eine pauschale Voraussetzung, nach der das Verfahren erst nach Einzahlung der Investitionssumme auf ein Notaranderkonto bearbeitet wird, ist dort nicht festgelegt. Investitionsvollzug, Nachweiszeitpunkt und mögliche persönliche Vorsprachen sollten daher für den konkreten Antrag mit der Behörde abgestimmt werden.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Permit to Reside) ist ein eigenständiger Titel und keine vorweggenommene Daueraufenthaltsgenehmigung. Sie gilt für die im Permit bezeichnete Dauer und berechtigt ohne gesondertes Arbeitspermit (Work Permit) nicht zur Erwerbstätigkeit. Für einen Ehepartner oder sonstigen abhängigen Angehörigen, der mit dem Permit-Inhaber auf den Bahamas wohnen soll, ist ein eigener Permit-to-Reside-Antrag erforderlich. Eine feste zweijährige Laufzeit oder eine Erteilung innerhalb von ungefähr drei Monaten ist amtlich nicht garantiert.
Häufige Fragen (FAQ)
Führt die Investition von 1,0 Millionen Bahama-Dollar automatisch zur Genehmigung?
Nein. Die Investition allein genügt nicht: Persönliche Voraussetzungen und vollständige Unterlagen müssen ebenfalls vorliegen. Für einen vollständigen Antrag sieht Abschnitt 17A Absätze 7 und 8 jedoch eine Genehmigungsfiktion drei Monate nach Eingang vor. Diese gesetzliche Rechtsfolge darf nicht mit einer automatischen Genehmigung allein durch den Kapitaleinsatz verwechselt werden.
Dürfen Ehepartner und Kinder automatisch auf den Bahamas arbeiten?
Nein. Selbst die Erstreckung des Zertifikats ist eine Ermessensentscheidung und kann eigene Bedingungen enthalten. Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, muss anhand des jeweiligen Zertifikats oder eines passenden Work Permit geprüft werden.
Reicht für ausländische Urkunden eine Apostille aus?
Nicht in jedem Fall. Je nach Herkunft verlangt die Behörde Apostille oder Legalisation, zusätzlich die Authentifizierung durch das bahamaische Ministry of Foreign Affairs und bei fremdsprachigen Dokumenten eine beglaubigte englische Übersetzung.
Kann man während des Verfahrens automatisch eine Permit to Reside erhalten?
Nein. Die Permit to Reside ist ein eigener befristeter Aufenthaltstitel mit separatem Verfahren. Ihre Laufzeit und Bearbeitungsdauer sind nicht pauschal garantiert; ohne gesondertes Work Permit vermittelt sie kein Arbeitsrecht.
Ist eine mehrjährige Ansässigkeit außerhalb der Bahamas unschädlich?
Nein. Für den wirtschaftlichen Daueraufenthalt sind jährlich insgesamt mindestens 90 Aufenthaltstage auf den Bahamas vorgeschrieben. Zusätzlich kann eine ununterbrochene gewöhnliche Ansässigkeit außerhalb der Bahamas von drei Jahren nach Abschnitt 18 des Immigration Act einen Widerrufsgrund bilden.
Quellen
Bahamas Department of Immigration, „Permanent Residence“: https://www.immigration.gov.bs/residence/permanent-residence/, abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas, „Immigration Act, Chapter 191“: https://laws.bahamas.gov.bs/cms/images/LEGISLATION/PRINCIPAL/1967/1967-0025/1967-0025.pdf, abgerufen am 16. September 2026.
Bahamas Department of Immigration, „Form IV – Application for a Certificate of Permanent Residence (Economic)“: https://www.immigration.gov.bs/wp-content/uploads/2019/10/PERMANENT-RESIDENCE-FORM-ECONOMIC.pdf, abgerufen am 16. September 2026.
Bahamas Department of Immigration, „Immigration Fee Scale“: https://www.immigration.gov.bs/applying-to-stay/immigration-fee-scale/, abgerufen am 16. September 2026.
Bahamas Department of Immigration, „Immigration (General) Regulations“: https://www.immigration.gov.bs/wp-content/uploads/2016/02/ImmigrationGeneralRegulations_1.pdf, abgerufen am 16. September 2026.
Bahamas Department of Immigration, „Permit to Reside – Application Additional“: https://www.immigration.gov.bs/wp-content/uploads/2022/09/permit-to-reside-complete-set.pdf, abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas: Immigration (Amendment) Act 2021, No. 23, insbesondere Section 2 (Section 17A) und Section 3; abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas: Immigration (Amendment) Act 2023, No. 24, Section 2 zu Erwerbsrechten; abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas: Immigration (Amendment) (No. 2) Act 2024, No. 30, Sections 1 und 2 zu Mindestinvestition, Zahlungsfrist, Schenkungsausschluss und Nachweisen; abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas: Immigration (Amendment) Act 2025, No. 51, Änderungen zu Immigration Consultants; abgerufen am 16. September 2026.
Government of The Bahamas: Immigration (Amendment) Act 2026, No. 31, unter anderem Änderung von Section 17A Absatz 9; abgerufen am 16. September 2026.
Central Bank of The Bahamas: About Us, feste Währungsparität 1:1; abgerufen am 16. September 2026.
