Kurz & klar
Ein Nachfolgepakt kann auf Mallorca Erben bestimmen, Vermögen zu Lebzeiten übertragen oder Pflichtteilsrechte gegen eine Zuwendung abgelten. Er benötigt eine öffentliche Urkunde und ist vertraglich bindend. Vor Abschluss müssen anwendbares Erbrecht, bestehende Testamente, Pflichtteile sowie spanische Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer bei einer späteren Veräußerung abgestimmt werden.
Ein Nachfolgepakt ordnet Vermögens- und Erbfolgen verbindlich zu Lebzeiten. Für den Balearischen Nachfolgepakt gelten eigene zivilrechtliche Formen, deren Voraussetzungen sich je nach Insel, persönlicher Anknüpfung und gewählter Gestaltung unterscheiden. Zivilrecht, Pflichtteile und Steuern müssen deshalb gemeinsam geplant werden.
Was ist ein Nachfolgepakt?
Ein Nachfolgepakt ist eine Vereinbarung über eine künftige Erbfolge. Anders als ein Testament wird er von mehreren Beteiligten geschlossen und entfaltet vertragliche Bindung. Er kann eine Erbenstellung begründen, Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen oder einen Abkömmling gegen eine Zuwendung auf Pflichtteils- oder weitere Nachlassrechte verzichten lassen.
Das balearische Recht fasst nicht alle Inseln in ein einheitliches Modell. Die Ley 8/2022 regelt für Mallorca und Menorca insbesondere die donación universal de bienes presentes y futuros, also die umfassende Schenkung gegenwärtiger und künftiger Güter, und den pacto de definición, einen vertraglichen Erb- oder Pflichtteilsverzicht gegen eine Zuwendung. Für Ibiza und Formentera bestehen eigene Vertragsformen. Die Ley 8/2022 gilt für ab dem 17. Januar 2023 geschlossene Pakte. Frühere Pakte können ihr nur durch ausdrückliche Erklärung beider Vertragsparteien unterstellt werden.
Nachfolgepakt Spanien: Welche Formen gelten auf Mallorca?
Donación universal
Die donación universal ist ein unentgeltliches Nachfolgegeschäft. Der Begünstigte wird Vertragserbe; zugleich gehen die in der Urkunde bezeichneten gegenwärtigen Vermögensgegenstände auf ihn über. Die Übertragung kann sofort wirken oder aufgeschoben sein. Bei einer auf den Todesfall aufgeschobenen Gestaltung kann der Begünstigte zunächst das bloße Eigentum erhalten, während der Geber den lebenslangen Nießbrauch behält.
Der Geber muss sich genug Vermögen vorbehalten, um in einer seiner bisherigen Lage entsprechenden Situation weiterleben zu können. Über einbezogene Gegenstände darf er grundsätzlich nicht mehr verfügen, wenn er sich die Befugnis dazu nicht wirksam vorbehalten hat. Ausgeschlossene oder später erworbene Gegenstände bleiben dagegen grundsätzlich verfügbar.
Pacto de definición
Bei der definición verzichtet ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling im Gegenzug für eine bereits erhaltene oder gleichzeitig gewährte Zuwendung, Zuweisung oder Abfindung auf seinen Pflichtteil oder weitergehend auf Nachlassrechte. Ist die Reichweite nicht ausdrücklich festgelegt, beschränkt sich der Verzicht auf den Pflichtteil. Die genaue Formulierung entscheidet daher darüber, welche Ansprüche später noch bestehen.
Die Zuwendung wird bei der späteren Pflichtteilsberechnung grundsätzlich für die Rechte anderer Pflichtteilsberechtigter berücksichtigt, sofern diese nicht wirksam darauf verzichten. Eine ausgewogene Nachfolgeplanung Mallorca muss deshalb alle betroffenen Familienmitglieder und bereits erfolgten Zuwendungen auf Mallorca zusammen betrachten.
Wer kann den Pakt schließen und welche Form gilt?
Die für Mallorca und Menorca geregelten Nachfolgepakte sind nur in einer öffentlichen Urkunde wirksam. Darin werden Datum und Uhrzeit festgehalten; die Errichtung wird außerdem dem spanischen Zentralregister der letztwilligen Verfügungen mitgeteilt.
Bei der donación universal muss ein volljähriger Geber grundsätzlich vertragsfähig sein und frei über sein Vermögen verfügen. Für ihn ist der Abschluss höchstpersönlich: Eine freiwillige Vertretung reicht nicht. Für Begünstigte, Minderjährige und Personen mit Unterstützungsbedarf enthält das Gesetz differenzierte Regeln. Bei der definición gelten wiederum eigene Vorgaben für Verfügende und verzichtende Abkömmlinge.
Wer mit einem Pacto sucesorio Spanien Vermögen auf Mallorca ordnen möchte, braucht daher vor der Beurkundung eine Prüfung der persönlichen Anknüpfung und der konkret zulässigen Vertragsform. Allein der Besitz eines Hauses auf der Insel eröffnet die balearischen Instrumente nicht automatisch.
Wie bindend ist die Vereinbarung?
Die donación universal ist grundsätzlich unwiderruflich. Sie kann jedoch durch gegenseitige Vereinbarung in öffentlicher Urkunde aufgehoben werden. Daneben nennt das Gesetz Gründe für einen einseitigen Widerruf, darunter Erbunwürdigkeit, den vorsätzlichen Verstoß gegen ausdrücklich auferlegte Lasten, bestimmte Fälle eines Beziehungsabbruchs oder Undank. Auch vertraglich vorgesehene rechtmäßige Gründe können Bedeutung haben.
Bei der donación universal muss der einseitige Widerruf grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Widerrufsgrundes in öffentlicher Urkunde erklärt werden. Nach Zustellung hat der Begünstigte einen Monat für einen nachweislich erklärten Widerspruch; ohne Widerspruch verliert der Pakt seine Wirkung. Bei Widerspruch beträgt die anschließende Klagefrist grundsätzlich ein Jahr ab dessen Zustellung an den Geber. Artikel 32 enthält besondere Fristanknüpfungen für eine Mediation oder eine gescheiterte Zustellung. Die Folgen hängen zudem davon ab, ob übertragene Gegenstände noch beim Begünstigten vorhanden, unentgeltlich weitergegeben oder bereits belastet wurden. Ein Nachfolgepakt ist daher kein Instrument, das nach einem Sinneswandel ohne Weiteres zurückgenommen werden kann.
Eine donación universal widerruft grundsätzlich frühere Testamente und Kodizille, soweit der Geber deren Fortgeltung nicht wirksam angeordnet hat. Spätere Verfügungen können sich weiterhin auf ausgeschlossene oder nachträglich erworbene Gegenstände beziehen. Bestehende Testamente gehören deshalb zwingend in die Gestaltungsprüfung.
Welches Recht gilt bei einem grenzüberschreitenden Fall?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich die Rechtsnachfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts im Todeszeitpunkt. Unter den Voraussetzungen der Verordnung kann eine Person stattdessen das Recht eines Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Für die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung eines Nachfolgepakts stellt Artikel 25 auf das Recht ab, das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hypothetisch für die Erbfolge gegolten hätte. Im zulässigen Rahmen kann auch hier eine wählbare Rechtsordnung bestimmt werden. Bei Vereinbarungen über die Nachfolge mehrerer Personen kommen weitere Anforderungen hinzu.
Für die Unternehmensnachfolge Spanien kann ein deutscher Familien- oder Gesellschaftsbezug auf Mallorca daher die Abstimmung von gewöhnlichem Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl, Gesellschaftsunterlagen und Pflichtteilsrechten erfordern. Die EU-Regelung vereinheitlicht dabei nicht die Steuern.
Welche spanischen Steuerfolgen sind zu beachten?
Verträge und Nachfolgepakte sind für die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer erbrechtliche Erwerbstitel. Erfolgt der Erwerb bereits zu Lebzeiten des künftigen Erblassers, entsteht die Steuer grundsätzlich am Tag des Vertragsschlusses. Balearische Steuervergünstigungen gelten nur, wenn die jeweiligen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind; aus der erbrechtlichen Einordnung folgt keine pauschale Steuerfreiheit.
Besonders wichtig ist ein späterer Verkauf. Veräußert der Begünstigte einen durch einen Pakt mit gegenwärtiger Wirkung erworbenen Gegenstand vor dem früheren der beiden Zeitpunkte – Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss oder Tod des Erblassers –, tritt er für die spanische Einkommensteuer IRPF in dessen Anschaffungswert und Anschaffungsdatum ein, sofern dieser Wert unter dem nach den Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelten Erwerbswert des Begünstigten liegt. Dadurch kann der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn höher ausfallen als bei einer Berechnung allein mit dem Wert im Zeitpunkt des Pakts.
Wer eine Erbschaft vorwegnehmen Mallorca und dort eine Immobilie übertragen will, sollte deshalb den Steuerzeitpunkt in Spanien und die mögliche spätere Veräußerung auf Mallorca vor der Beurkundung durchrechnen. Bei Deutschlandbezug sind deutsche Steuer- und Meldefolgen separat zu prüfen, weil die EU-Erbrechtsverordnung Steuerfragen ausdrücklich nicht harmonisiert.
Wie wird eine tragfähige Gestaltung vorbereitet?
- Anwendbares Erbrecht, gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und eine vorhandene Rechtswahl klären.
- Die für die konkrete Insel zulässige Form bestimmen und alle Beteiligten, Pflichtteilsberechtigten sowie frühere Zuwendungen erfassen.
- Zu übertragende, ausgeschlossene und später erworbene Gegenstände voneinander trennen; Nießbrauch, Verfügungsbefugnisse, Lasten und Rückabwicklungsgründe ausdrücklich regeln.
- Bestehende Testamente, Gesellschaftsverträge und Grundbuchlagen mit der neuen Vereinbarung abstimmen.
- Spanische Erbschaft- und Einkommensteuer sowie mögliche ausländische Steuerfolgen vor der öffentlichen Beurkundung berechnen.
Häufige Fragen (FAQ)
Reicht eine Immobilie auf Mallorca aus, um balearisches Erbrecht zu nutzen?
Nein. Der Belegenheitsort ist nur ein Teil des Falls. Maßgeblich sind insbesondere das nach den Kollisionsregeln anwendbare Recht, der gewöhnliche Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, eine mögliche Rechtswahl und die Voraussetzungen der gewählten balearischen Vertragsform.
Kann ein Nachfolgepakt jederzeit widerrufen werden?
Nein. Die vertragliche Bindung ist ein Kernelement. Eine einvernehmliche Aufhebung ist möglich; ein einseitiger Widerruf setzt dagegen einen gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Grund voraus und folgt besonderen Fristen und Verfahren.
Geht das Vermögen immer sofort auf den Begünstigten über?
Nein. Die Wirkungen hängen von der Form und der Urkunde ab. Eine donación universal kann sofort wirksam oder aufgeschoben gestaltet sein; bei einer auf den Todesfall aufgeschobenen Lösung kann zunächst bloßes Eigentum neben einem vorbehaltenen Nießbrauch entstehen.
Ist der Erwerb durch einen Nachfolgepakt steuerfrei?
Nicht automatisch. Der Erwerb wird in Spanien erbschaftsteuerlich eingeordnet, und mögliche Vergünstigungen setzen ihre jeweiligen Bedingungen voraus. Zusätzlich kann eine zeitnahe Weiterveräußerung eine besondere einkommensteuerliche Anschaffungswertregel auslösen.
Quellen
- Boletín Oficial del Estado: Ley 8/2022 über die vertragliche Nachfolge auf den Balearen, insbesondere Artikel 11 bis 16, 28 bis 32, 38 bis 40 und die Übergangsbestimmung, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2022-20278, abgerufen am 16. September 2026.
- Europäische Union / Boletín Oficial del Estado: Verordnung (EU) Nr. 650/2012, insbesondere Artikel 1, 21, 22 und 25 – amtliche spanische Veröffentlichung, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 1629/1991, Erbschaft- und Schenkungsteuerverordnung, Artikel 11, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1991-27678, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 29/1987 über die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer, Artikel 24, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1987-28141, abgerufen am 16. September 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 35/2006 über die spanische Einkommensteuer, Artikel 36, https://www.boe.es/eli/es/l/2006/11/28/35/con, abgerufen am 16. September 2026.
