Kurz & klar
ABINI ist ein privater Verband national und international tätiger Immobilienunternehmen auf den Balearen. Er vertritt Brancheninteressen, fördert nach eigener Darstellung Professionalität und wirkt an wohnungspolitischen Debatten mit. Eine ABINI-Mitgliedschaft ist nicht dasselbe wie die Eintragung in das amtliche balearische Immobilienmaklerregister; diese Eintragung ist seit Juni 2026 freiwillig.
ABINI bündelt Immobilienunternehmen, die auf den Balearen mit nationalen und internationalen Kunden arbeiten. Der private Branchenverband ist von dem amtlichen Immobilienmaklerregister der Balearen zu unterscheiden. Für Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter ist deshalb wichtig, Verbandszugehörigkeit, Registereintragung und gesetzliche Berufspflichten getrennt zu prüfen.
Was ist ABINI?
ABINI steht für Asociación Balear Inmobiliaria Nacional e Internacional, also sinngemäß für einen balearischen Verband national und international tätiger Immobilienunternehmen. Nach eigener Darstellung geht die Vereinigung auf die Initiative zweier Immobilienagenturen im Jahr 2020 zurück. Sie versteht sich als gemeinsame Stimme ihrer Mitgliedsunternehmen und als Ansprechpartnerin bei Fragen, die den Immobiliensektor auf den Balearen betreffen.
ABINI ist ein privater Verband und keine Behörde. Eine Mitgliedschaft ist daher weder eine behördliche Zulassung noch automatisch eine Eintragung in das amtliche Register der Immobilienmakler der Balearen (Registro oficial de agentes inmobiliarios de las Illes Balears). Dieses öffentliche Verwaltungsregister wird von der für Wohnungswesen zuständigen Generaldirektion der Balearen geführt.
Welche Ziele und Aufgaben verfolgt ABINI?
Der Verband nennt insbesondere folgende Arbeitsschwerpunkte:
- gemeinsame Interessenvertretung der angeschlossenen Immobilienunternehmen,
- Förderung professioneller und ethischer Standards in der Immobilienvermittlung,
- Information und Weiterbildung der Mitglieder bei Änderungen im Immobiliensektor,
- Austausch mit Behörden, anderen Verbänden und angrenzenden Berufsgruppen,
- Beiträge zur Diskussion über den Zugang zu Wohnraum auf den Balearen sowie
- Unterstützung eines nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Immobilienmarkts.
Diese Punkte beschreiben die eigenen Verbandsziele. Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Vorgaben, die ein Immobilienmakler unabhängig von einer Mitgliedschaft erfüllen muss.
Wer leitet ABINI?
Präsident des Verbands ist nach der im Juli 2026 abrufbaren Vorstandsübersicht Daniel Arenas Øe von MallorcaSite. Die Website führt daneben weitere Vorstandsmitglieder mit unterschiedlichen Aufgaben auf.
Wie unterscheidet sich ABINI vom amtlichen Maklerregister?
| Merkmal | ABINI | Amtliches Maklerregister |
|---|---|---|
| Art | Privater Branchenverband | Öffentliches Verwaltungsregister |
| Funktion | Interessenvertretung, Austausch und Verbandsarbeit | Öffentliche Nachprüfbarkeit eingetragener Immobilienmakler |
| Zuständigkeit | Verband und seine Organe | Für Wohnungswesen zuständige Generaldirektion der Balearen |
| Eintragung | Verbandsmitgliedschaft nach den Regeln des Verbands | Freiwillige Eintragung nach gesetzlichen Voraussetzungen |
| Aussagekraft | Belegt die Zugehörigkeit zum Verband | Belegt den Status als amtlich eingetragener Immobilienmakler |
Die Eintragung in das amtliche Register ist nach der seit dem 14. Juni 2026 geltenden Fassung der balearischen Regelung ausdrücklich freiwillig. Wer die Eintragung beantragt, muss die dafür vorgesehenen Voraussetzungen unter anderem zu Geschäftssitz oder postalischer Erreichbarkeit, beruflicher Befähigung, Berufshaftpflichtversicherung (seguro de responsabilidad civil) und Garantie (garantía) erfüllen. Die Anmeldung kann einzeln oder gesammelt über einen Berufs- oder Unternehmensverband mit einer verantwortlichen Erklärung (declaración responsable) erfolgen; eingetragen wird dennoch jeder Makler individuell. Die Eintragung gilt unbefristet, solange ihre Voraussetzungen fortbestehen.
Auch eine amtliche Eintragung bedeutet keine Haftungsübernahme durch die Autonome Gemeinschaft der Balearen für das Handeln des Maklers. Für Sie heißt das: Weder ein Verbandslogo noch eine Registerplakette ersetzt die Prüfung des konkreten Auftrags, der Vergütung, der Vollmachten und der Objektunterlagen.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für Immobilienmakler auf den Balearen?
Die balearische Regelung erfasst natürliche und juristische Personen (personas físicas y jurídicas), die im Gebiet der Balearen gewöhnlich und gegen Vergütung Immobiliengeschäfte vermitteln. Dazu gehören insbesondere Kauf, Kaufoption, Miete, Tausch und Übertragung von Immobilien oder entsprechenden Rechten. Die Regelung greift auch, wenn sich die Immobilie auf den Balearen befindet oder die Transaktion dort durchgeführt wird.
Ausgenommen sind unter anderem Hausverwalter, soweit sie keine Immobilienvermittlung ausüben, sowie Personen, die nur gelegentlich und ohne Vergütung tätig werden. Das Gesetz legt im Normtext keine allgemeine zahlenmäßige Grenze dafür fest, wann eine Tätigkeit „gewöhnlich“ ist.
Welche Absicherung muss bestehen?
| Absicherung | Gesetzlicher Mindestumfang | Zweck |
|---|---|---|
| Garantie | 60.000 Euro je Deckungsjahr | Absicherung entgegengenommener Kundengelder bis zur Weiterleitung |
| Berufshaftpflicht | 100.000 Euro je Schadensfall und 600.000 Euro je Jahr | Absicherung von Schäden aus der beruflichen Tätigkeit |
Garantie und Berufshaftpflichtversicherung müssen während der maßgeblichen Tätigkeit aufrechterhalten werden. Für Vermittlungsvorgänge, die bereits vor dem 10. Mai 2024 begonnen wurden, nimmt das Gesetz diese Garantie- und Versicherungspflichten jedoch aus; maßgeblich ist das Datum des Maklerauftrags. Die gesetzlich genannten Beträge können durch begründete Entscheidung der zuständigen Wohnungsbehörde aktualisiert werden.
Was muss im Maklerauftrag stehen?
Zwischen Makler und Nutzer ist ein schriftlicher Maklerauftrag (nota de encargo) abzuschließen. Er muss mindestens die Vertragsparteien, die Immobilie mit Register- und Katasterangaben, die beauftragte Tätigkeit, eine mögliche Exklusivität, Laufzeit oder Widerrufsmechanismus, verlangten Preis oder Miete, Maklerhonorar einschließlich Steuern und Zahlungsweise sowie die Angaben zur Haftpflichtversicherung und zur Absicherung entgegengenommener Gelder enthalten. Bei einem amtlich eingetragenen Makler kommt dessen Registernummer oder die Nummer des Eintragungsantrags hinzu.
Wie prüft man einen Makler in der Praxis?
- Verbandsangabe prüfen: Lassen Sie sich eine behauptete ABINI-Mitgliedschaft bestätigen und gleichen Sie das Unternehmen mit der aktuellen Verbandsdarstellung ab.
- Registerstatus getrennt prüfen: Fragen Sie nach der individuellen Nummer im amtlichen Maklerregister. Eine ABINI-Mitgliedschaft allein beweist diese Eintragung nicht.
- Versicherung und Garantie belegen lassen: Verlangen Sie die Angaben zu Versicherer, Police und Garantie, besonders bevor der Makler Geld entgegennimmt.
- Maklerauftrag lesen: Klären Sie insbesondere Exklusivität, Laufzeit, Kündigung, Honorar, Steuern und den genauen Leistungsumfang vor der Unterschrift.
- Objektunterlagen eigenständig prüfen: Verbands- oder Registerstatus sagt nichts darüber aus, ob Eigentum, Belastungen, Genehmigungen und baurechtlicher Zustand des konkreten Objekts in Ordnung sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ABINI eine Behörde?
Nein. ABINI ist ein privater Immobilienverband. Das amtliche Maklerregister wird dagegen von der zuständigen Wohnungsverwaltung der Balearen geführt.
Ist jeder ABINI-Makler automatisch amtlich registriert?
Nein. Verbandsmitgliedschaft und Registereintragung sind unterschiedliche Sachverhalte. Ein Verband kann zwar eine gemeinsame Anmeldung übermitteln, die amtliche Eintragung erfolgt aber individuell für jeden Makler.
Ist die Eintragung in das balearische Maklerregister verpflichtend?
Nein. Die seit dem 14. Juni 2026 geltende gesetzliche Fassung bezeichnet die Eintragung ausdrücklich als freiwillig. Gesetzliche Pflichten für die Berufsausübung können dennoch unabhängig von der Eintragung gelten.
Garantiert die Registereintragung eine fehlerfreie Vermittlung?
Nein. Die Eintragung weist den Registerstatus nach, führt aber ausdrücklich nicht dazu, dass die Autonome Gemeinschaft der Balearen für das Handeln des Maklers haftet.
Woran erkenne ich die Kosten des Maklers?
Im Maklerauftrag müssen das Honorar, die darauf entfallenden Steuern und die Zahlungsweise angegeben sein. Lassen Sie zusätzlich klären, welche Partei zahlt und bei welchem Ereignis das Honorar fällig wird.
Quellen
- Boletín Oficial del Estado: Ley 3/2024, de 3 de mayo, de medidas urgentes en materia de vivienda, konsolidierte Fassung, insbesondere disposiciones adicionales decimotercera und decimocuarta, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2024-15575, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 4/2026, de 11 de junio, insbesondere disposición final vigesimoséptima, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-15579, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 5/2018, de 19 de junio, de la vivienda de las Illes Balears, insbesondere disposición adicional tercera, https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2018-9774, abgerufen im Juli 2026.
- ABINI: „Sobre ABINI“, https://abini.es/sobre-abini/, abgerufen im Juli 2026.
