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S1 registrieren und Gesundheitsanspruch aus Deutschland übertragen
Das Dokument S1 ermöglicht den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem im spanischen Wohnstaat, wenn nach den europäischen Koordinierungsregeln weiterhin Deutschland für die Krankenversicherung zuständig ist. Der Weg besteht aus der Zuständigkeitsprüfung, der Ausstellung durch den deutschen Träger, der Registrierung beim spanischen INSS und anschließend der regionalen Gesundheitskarte. Ein S1 entsteht nicht allein durch den Wunsch, nach Spanien umzuziehen.
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