Kurz & klar
Ein Trust kann widerruflich oder unwiderruflich und zugleich diskretionär oder fest begünstigt sein. Widerruflichkeit betrifft vor allem die fortbestehende Macht des Settlors, Diskretion beziehungsweise feste Begünstigung die Ansprüche der Beneficiaries; weder diese Etiketten noch eine UBO-Einstufung ersetzen die Prüfung von Trusturkunde, anwendbarem Recht, Kontrolle und tatsächlichen Zahlungen.
Ein Trust ist keine Gesellschaft und keine Stiftung. Er beruht auf Rechtsbeziehungen: Eine Person bringt Vermögen unter die Kontrolle eines Trustees, der es getrennt von seinem Eigenvermögen nach der Trusturkunde für Begünstigte oder einen bestimmten Zweck verwaltet. Schon daraus folgt, warum vier häufig verwendete Begriffe nicht in eine einzige Schublade passen. „Widerruflich“ und „unwiderruflich“ beschreiben grundsätzlich die Rückhol- und Änderungsmacht des Settlors. „Diskretionär“ und „fest begünstigt“ beschreiben dagegen, ob und in welchem Umfang Begünstigte einen gegenwärtigen Anspruch haben oder von einer Ermessensentscheidung abhängen.
Das Wichtigste im Überblick
| Ausprägung | Kernfrage | Typische Folge | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|---|
| Widerruflich | Kann der Settlor den Trust aufheben, Vermögen zurückholen oder wesentliche Rechte einseitig ändern? | Starke fortbestehende Rechts- und Kontrollposition des Settlors möglich | Dass der Trustee bedeutungslos ist oder jede Zahlung steuerlich neutral bleibt |
| Unwiderruflich | Ist eine einseitige Rückholung durch den Settlor wirksam ausgeschlossen? | Vermögensübertragung kann endgültiger sein | Dass der Settlor keinerlei Kontrolle behält oder Spanien das Vermögen nie zurechnet |
| Diskretionär | Entscheidet der Trustee innerhalb der Urkunde, wer wann wie viel erhält? | Begünstigte haben häufig nur eine Chance auf Auswahl oder Leistung | Dass Begünstigte für Transparenzzwecke unsichtbar sind oder eine spätere Zahlung ohne Steuerfolge bleibt |
| Fest begünstigt | Bestimmt die Urkunde einen Anspruch, Anteil, Betrag oder festen Leistungsmechanismus? | Gegenwärtiges oder künftig feststehendes Recht kann bestehen | Dass der Anspruch sofort fällig, unbedingt, übertragbar oder bereits ausgezahlt ist |
Die Begriffe bilden eine Zwei-mal-zwei-Matrix:
| Diskretionär | Fest begünstigt | |
|---|---|---|
| Widerruflich | Settlor kann zurückholen; Trustee wählt Begünstigte oder Leistungen innerhalb des Rahmens | Settlor kann zurückholen; Begünstigte haben zugleich die in der Urkunde bestimmten Rechte, solange der Trust besteht |
| Unwiderruflich | Settlor kann grundsätzlich nicht einseitig zurückholen; Trustee hat Verteilungsermessen | Settlor kann grundsätzlich nicht einseitig zurückholen; Begünstigte besitzen die festgelegten Rechte oder Anteile |
Im Klartext bedeutet das: „Irrevocable discretionary trust“ ist kein Widerspruch. Ebenso kann ein widerruflicher Trust feste Begünstigte nennen. Die steuerliche und melderechtliche Einordnung hängt deshalb nie nur an einem der vier Wörter.
Was einen Trust rechtlich kennzeichnet
Artikel 2 des Haager Trust-Übereinkommens beschreibt den Trust als Rechtsbeziehungen, die durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen geschaffen werden, indem ein Settlor Vermögen unter die Kontrolle eines Trustees zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck stellt. Als typische Merkmale nennt die Vorschrift:
- das Trustvermögen bildet einen getrennten Fonds und gehört nicht zum Eigenvermögen des Trustees;
- der Rechtstitel lautet auf den Trustee oder eine andere Person für dessen Rechnung;
- der Trustee hat Befugnis und Pflicht, das Vermögen nach den Trustbedingungen und dem anwendbaren Recht zu verwalten, zu managen oder darüber zu verfügen und darüber Rechenschaft abzulegen.
Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass vorbehaltene Rechte des Settlors oder eine eigene Begünstigtenstellung des Trustees die Existenz eines Trusts nicht zwingend ausschließen. Genau deshalb muss die Reichweite jedes Vorbehalts ermittelt werden.
Spanien ist nicht Vertragsstaat des Haager Trust-Übereinkommens. Das spanische Recht kennt den common-law Trust nicht als eigene allgemeine inländische Rechtsform. Ausländische Trusts werden bei spanischen Steuer-, Transparenz-, Eigentums- und Nachfolgefragen deshalb anhand der konkreten Rechtsbeziehungen und der jeweils anwendbaren Norm eingeordnet. Die bloße ausländische Wirksamkeit beantwortet noch nicht, wem Spanien Einkommen, Vermögen oder einen Erwerb zurechnet.
Die Rollen: nicht Eigentum, Verwaltung und Begünstigung vermischen
Settlor oder Constituent
Der Settlor errichtet den Trust und überträgt oder ordnet Vermögen zu. Entscheidend ist, was nach der Errichtung bei ihm verbleibt. Mögliche Vorbehalte sind:
- Widerruf oder Teilwiderruf;
- Rückforderung von Kapital oder Einkommen;
- Änderung der Begünstigten;
- Austausch des Trustees oder Protectors;
- Weisungen zu Investitionen oder Ausschüttungen;
- Zustimmungsvorbehalte;
- Darlehens- oder Nutzungsrechte;
- ein persönlicher Anspruch als Mitbegünstigter.
Nicht jeder Vorbehalt hat dasselbe Gewicht. Ein eng begrenztes Recht, einen ungeeigneten Trustee zu ersetzen, ist etwas anderes als die jederzeitige Befugnis, das gesamte Vermögen zurückzuholen.
Trustee
Der Trustee hält oder kontrolliert den Rechtstitel und verwaltet das getrennte Trustvermögen. Er handelt nicht allein deshalb als wirtschaftlicher Eigentümer für eigene Rechnung. Seine Befugnisse werden durch Urkunde, anwendbares Recht und Treuepflichten begrenzt. Zu prüfen sind insbesondere:
- Einzel- oder gemeinschaftliche Vertretung;
- Investitions- und Veräußerungsbefugnisse;
- Ermessensumfang bei Leistungen;
- Pflicht zur Rechnungslegung;
- Delegationsmöglichkeiten;
- Vergütung und Auslagenersatz;
- Austausch- und Rücktrittsregeln;
- Haftung bei Pflichtverletzungen.
Protector
Ein Protector ist nicht notwendiger Bestandteil jedes Trusts. Die Urkunde kann ihm Kontroll-, Zustimmungs- oder Austauschrechte geben. Er kann etwa Ausschüttungen genehmigen, den Trustee ersetzen oder bestimmte Änderungen verhindern. Der Titel allein sagt aber nicht, ob der Protector Vermögen für sich nutzen darf, einen eigenen Zahlungsanspruch hat oder den Trust tatsächlich beherrscht.
Beneficiary
Begünstigte erhalten Leistungen oder sollen von dem Trustzweck profitieren. Ihre Stellung kann sehr unterschiedlich sein:
- namentlich benannt oder nur Teil einer Klasse;
- gegenwärtig oder künftig begünstigt;
- fest oder diskretionär;
- unbedingt oder von Alter, Überleben oder einem anderen Ereignis abhängig;
- auf Einkommen, Kapital, Nutzung oder einzelne Vermögenswerte gerichtet;
- sofort fällig oder erst zu einem späteren Zeitpunkt ausübbar.
Die Aussage „X ist Beneficiary“ ist daher nur der Beginn der Prüfung.
Widerruflich: Welche Macht behält der Settlor?
Ein widerruflicher Trust erlaubt dem Settlor nach Maßgabe der Urkunde und des anwendbaren Rechts typischerweise, den Trust ganz oder teilweise zu beenden oder übertragenes Vermögen zurückzuholen. Die genaue Gestaltung kann jedoch stark variieren.
Vollständiger und teilweiser Widerruf
Bei einem vollständigen Widerrufsrecht kann der Settlor den gesamten Trust beenden. Bei einem Teilwiderrufsrecht kann er nur bestimmte Vermögenswerte, Begünstigungen oder Trustteile ändern. Auch Fristen, Zustimmungserfordernisse oder Formvorgaben können bestehen. Folgende Fragen sind zu beantworten:
- Wer darf widerrufen?
- Gilt das Recht allein oder nur gemeinsam mit einer unabhängigen Person?
- Kann Kapital, Einkommen oder beides zurückgeholt werden?
- Ist das Recht jederzeit ausübbar oder an Bedingungen gebunden?
- Erlischt es bei Tod, Geschäftsunfähigkeit, Wegzug oder einem bestimmten Datum?
- Wurde es in der Praxis bereits ausgeübt oder durch Nebenabreden erweitert?
Warum Widerruflichkeit für Spanien bedeutsam ist
Das TEAC legt in seiner Entscheidung vom 30. Mai 2025 (00/05163/2024, Begründung IV) dar, dass der Trust für die spanische steuerliche Einordnung grundsätzlich nicht als eigenständige zwischengeschaltete Person behandelt wird. Bei der steuerlichen Analyse sind vielmehr die fortbestehende Position des Settlors, der Zeitpunkt der Übertragung und der tatsächliche Erwerb des Begünstigten maßgeblich.
Ein weitreichendes Widerrufsrecht kann deshalb dafür sprechen, dass der Settlor wirtschaftlich und steuerlich nicht vollständig aus der Vermögensposition ausgeschieden ist. Daraus folgt jedoch nicht automatisch dieselbe Behandlung für jede Steuer und jede Meldung. Einkommensteuer, Vermögensteuer, Modelo 720, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Geldwäschetransparenz haben eigene Tatbestände.
Widerruflich bedeutet nicht steuerfrei
Typische Fehlannahmen sind:
- Eine Rückzahlung an den Settlor sei stets bloße steuerfreie „Kapitalrückgabe“.
- Leistungen an andere Begünstigte seien wegen der Widerruflichkeit bedeutungslos.
- Der Trustee müsse nicht dokumentiert werden, weil der Settlor alles kontrolliere.
- Das Trustkonto sei automatisch ein persönliches Konto des Settlors.
Richtig ist: Der Rechtsgrund jeder Vermögensbewegung muss bestimmt werden. Ein Widerruf, eine Begünstigtenleistung, eine Vergütung, ein Darlehen und eine Rückzahlung sind unterschiedliche Vorgänge.
Unwiderruflich: keine einfache Rückholung, aber nicht zwingend ohne Kontrolle
Ein unwiderruflicher Trust schließt die einseitige Rückholung durch den Settlor grundsätzlich aus. Das kann eine endgültigere Vermögensbindung schaffen. „Unwiderruflich“ ist aber kein vollständiger Kontrollbericht.
Vorbehaltene Rechte trotz Unwiderruflichkeit
Auch bei einem unwiderruflichen Trust kann die Urkunde dem Settlor Rechte lassen, beispielsweise:
- Austausch eines Trustees innerhalb definierter Grenzen;
- Zustimmung zu bestimmten Investitionen;
- Änderung der Begünstigtenklasse durch eine besondere Befugnis;
- Mitwirkung an einer Sitz- oder Rechtswahländerung;
- Darlehen zu marktüblichen Bedingungen;
- eigenes diskretionäres oder festes Begünstigtenrecht;
- Benennung eines Nachfolge-Protectors.
Ob solche Befugnisse zulässig und wie weit sie reichen, bestimmt das anwendbare Trustrecht. Für Spanien sind ihr tatsächlicher Inhalt und ihre Ausübung wichtig. Eine Urkunde kann „irrevocable“ heißen und dennoch so viele Rechte bündeln, dass eine eingehende Zurechnungs- und Kontrollprüfung erforderlich bleibt.
Änderungen durch Trustee, Protector, Gericht oder alle Beteiligten
Unwiderruflichkeit bedeutet regelmäßig nur, dass der Settlor nicht einseitig widerrufen kann. Sie schließt nicht zwingend jede spätere Änderung aus. Je nach Recht und Urkunde können Änderungen möglich sein:
- aufgrund ausdrücklich eingeräumter Trustee- oder Protector-Befugnisse;
- mit Zustimmung aller vollberechtigten Begünstigten;
- durch gerichtliche Genehmigung;
- zur Anpassung an zwingendes Recht;
- durch Wechsel des anwendbaren Rechts oder Verwaltungssitzes.
Wer nur das Wort „irrevocable“ liest, kann daher die Änderungsmechanik verfehlen.
Diskretionär: Auswahl und Leistung liegen im Ermessen
Bei einem diskretionären Trust bestimmt der Trustee innerhalb der Urkunde, ob, wann, an wen und in welcher Höhe Leistungen erfolgen. Der Ermessensumfang kann eine oder mehrere dieser Fragen betreffen.
Begünstigtenklasse statt fester Quote
Die Urkunde kann eine Klasse bezeichnen, etwa „Nachkommen des Settlors“, und dem Trustee die Auswahl überlassen. Ein einzelnes Klassenmitglied hat dann häufig keinen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des Trustvermögens. Es kann aber Rechte auf ordnungsgemäße Verwaltung, Beachtung des Trustzwecks oder Rechnungslegung geben; Umfang und Durchsetzbarkeit hängen vom anwendbaren Recht ab.
Zu unterscheiden sind:
- bloße Zugehörigkeit zur Klasse: noch keine Auswahl und kein fester Betrag;
- Trustee-Beschluss: eine konkrete Leistung wird beschlossen;
- entstandener Anspruch: die Entscheidung begründet nach Urkunde und Recht eine Forderung;
- Auszahlung oder Sachnutzung: der wirtschaftliche Vollzug erfolgt;
- Darlehen: Rückzahlungsanspruch und Konditionen bleiben bestehen.
Diese Zeitpunkte können auseinanderfallen. Für Steuern und Meldungen muss jeweils der relevante Zeitpunkt bestimmt werden.
Letter of Wishes
Ein Letter of Wishes kann dem Trustee Wünsche des Settlors mitteilen. Ob und in welchem Umfang er rechtlich bindet, hängt von Urkunde und anwendbarem Recht ab. Ein nicht bindendes Wunschschreiben ersetzt keine Änderung der Trusturkunde. In der tatsächlichen Analyse kann es dennoch zeigen, wie das Ermessen erwartet oder faktisch ausgeübt wird.
Diskretionär bedeutet nicht „niemand ist Begünstigter“
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der spanischen Ley 10/2010 erfasst bei Trusts geldwäscherechtlich unter anderem Begünstigte oder – wenn die Einzelpersonen noch nicht bestimmt sind – die Personengruppe, in deren Hauptinteresse die Struktur errichtet oder betrieben wird. Eine diskretionäre Klasse kann daher für die UBO-Identifizierung relevant sein, obwohl ein einzelnes Mitglied noch keinen festen Zahlungsanspruch besitzt.
Das ist keine automatische Vermögensteuerzurechnung. Es zeigt vielmehr, dass Transparenzrecht und Eigentums- beziehungsweise Anspruchsrecht unterschiedliche Zwecke verfolgen.
Fest begünstigt: Anspruch, Quote oder Mechanismus steht fest
Ein fest begünstigter Trust bestimmt in der Urkunde, wer welche Leistung, Quote oder Vermögensposition erhalten soll. „Fest“ kann sich auf Einkommen, Kapital, einen einzelnen Gegenstand oder einen Zeitpunkt beziehen.
Fest ist nicht immer sofort fällig
Ein Anspruch kann fest bestimmt, aber noch nicht fällig sein. Beispiele:
- 25 Prozent des Kapitals mit Vollendung des 35. Lebensjahres;
- lebenslange Erträge für eine Person, Kapital danach für deren Kinder;
- Anspruch nur, wenn der Begünstigte den Settlor überlebt;
- feste monatliche Zahlung, solange ein bestimmter Zustand besteht;
- bestimmtes Haus nach Tod des derzeit Nutzungsberechtigten.
Daher sind vier Eigenschaften getrennt festzuhalten:
- bestimmt: Person und Leistung sind identifizierbar;
- entstanden: die Rechtsposition besteht bereits;
- unbedingt oder bedingt: ein künftiges ungewisses Ereignis kann eingreifen;
- fällig: die Leistung kann jetzt verlangt werden.
Ein feststehender künftiger Anspruch kann vermögenswert sein, obwohl er noch nicht ausgezahlt wird. Umgekehrt kann eine bloße Hoffnung trotz namentlicher Nennung noch keinen gegenwärtigen Anspruch begründen.
Vested und contingent verständlich einordnen
In englischsprachigen Urkunden wird häufig zwischen „vested“ und „contingent“ unterschieden. Die Begriffe sind nach dem anwendbaren Recht zu lesen:
- vested weist typischerweise auf eine bereits entstandene Rechtsposition hin, deren Genuss oder Fälligkeit später liegen kann;
- contingent weist typischerweise darauf hin, dass der Erwerb noch von einer Bedingung abhängt.
Eine Übersetzung mit „unbedingt“ oder „bedingt“ kann zu grob sein. Die vollständige Klausel, mögliche Erlöschensgründe, Vererblichkeit und Übertragbarkeit müssen mitübersetzt werden.
Die vier Begriffe sagen nichts Abschließendes über die tatsächliche Kontrolle
Die Einordnung muss über das Etikett hinausgehen. Eine Kontrollmatrix enthält mindestens:
| Befugnis | Typisch zu prüfender Inhaber | Allein oder gemeinsam? | Bedingung und Form | Praxisnachweis |
|---|---|---|---|---|
| Trust widerrufen | In der Urkunde benannte widerrufsberechtigte Person | Zustimmungs-, Veto- und Mitwirkungsrechte anderer Personen erfassen | Frist, Anlass, Form und Umfang laut Urkunde feststellen | Widerrufserklärungen, Trustee-Beschlüsse und Vermögensrückflüsse prüfen |
| Trustee einsetzen oder abberufen | Settlor, Protector, Begünstigtenausschuss oder anderes Organ laut Urkunde | Einzelentscheidung, Mehrheit und Zustimmungserfordernisse unterscheiden | Abberufungsgründe, Bestellungsform und Nachfolgeregeln dokumentieren | Bestellungsurkunden, Korrespondenz und tatsächliche Einflussnahme prüfen |
| Begünstigte hinzufügen oder entfernen | Trustee, Protector oder andere ausdrücklich benannte Person | Ermessensspielraum und etwaige Zustimmungsrechte erfassen | Begünstigtenklasse, Ausschlussgründe und Änderungsform prüfen | Ergänzungsurkunden, Begünstigtenlisten und Ausschüttungspraxis auswerten |
| Ausschüttung genehmigen | Trustee; gegebenenfalls Protector oder Ausschuss | Veto, Zustimmung, Empfehlung und Entscheidung voneinander trennen | Einkommen, Kapital, Zweckbindung und Schwellenwerte prüfen | Beschlüsse, Zahlungsbelege und Begründungen abgleichen |
| Investitionen anweisen | Trustee, Investment Adviser, Protector oder Settlor laut Urkunde | Bindende Weisung von unverbindlicher Empfehlung trennen | Anlagegrenzen, Delegation und Zustimmungserfordernisse erfassen | Mandate, Depotbewegungen und Weisungskorrespondenz prüfen |
| Trustrecht oder Verwaltungssitz ändern | Trustee oder ausdrücklich ermächtigte Person | Mitwirkung von Protector, Gericht oder Begünstigten prüfen | Zulässige Rechtsordnungen, Voraussetzungen und Form dokumentieren | Änderungsurkunden, Beschlüsse und tatsächliche Verwaltung abgleichen |
| Vermögen beleihen oder privat nutzen | Trustee oder sonstiger Verfügungsberechtigter | Mitzeichnung, Sicherheitenfreigabe und Interessenkonflikte erfassen | Fremdvergleich, Zweckbindung und Rückzahlungsregeln prüfen | Darlehensverträge, Sicherheiten, Kontobewegungen und Nutzungsvorteile prüfen |
| Rechnungslegung verlangen | Settlor, Protector, Begünstigte oder Aufsichtsorgan laut Urkunde | Einzelrecht, Quorum und gerichtliche Durchsetzung feststellen | Umfang, Turnus und Vertraulichkeitsgrenzen dokumentieren | Berichte, Anfragen und tatsächliche Informationsflüsse prüfen |
Neben der Urkunde sind Nebenvereinbarungen, Vollmachten, Trustee-Beschlüsse, Bankmandate und tatsächliche Zahlungswege zu prüfen. Eine formal unabhängige Struktur kann anders erscheinen, wenn der Trustee jede Entscheidung ohne eigene Prüfung nach Weisung des Settlors umsetzt. Umgekehrt beweist eine familiäre Verbindung allein keine rechtliche Beherrschung.
Vier verschiedene Zurechnungsfragen
Bei einem Trust dürfen vier Ebenen nicht ineinander geschoben werden:
1. Rechtstitel
Der Trustee oder eine andere Person für seine Rechnung kann im Register oder Depot als Inhaber erscheinen. Das ist die formelle Zuordnung des Vermögenswerts.
2. Begünstigtenrecht
Ein Beneficiary kann einen festen Anspruch, eine bedingte Position oder nur eine diskretionäre Chance haben. Diese Rechtsposition wird durch Urkunde und anwendbares Recht bestimmt.
3. Wirtschaftliche Berechtigung im Geldwäscherecht
Spanien erfasst bei Trusts Settlor, Trustee, Protector, Begünstigte beziehungsweise Begünstigtenklasse und letztlich kontrollierende Personen. Diese weite Rollenidentifizierung soll natürliche Personen sichtbar machen. Sie verteilt das Trustvermögen nicht automatisch in Eigentumsquoten.
Zum spanischen Registro Central de Titularidades Reales gehören insbesondere Trusts mit tatsächlicher Leitung oder Haupttätigkeit in Spanien sowie von hier ansässigen oder niedergelassenen Personen verwaltete Trusts. Bei unmittelbarer Meldepflicht gilt grundsätzlich eine Monatsfrist ab Entstehung der Pflicht zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten für die erste Erklärung, eine Zehntagesfrist für Änderungen und eine jährliche Erklärung im Januar; bei unveränderten Verhältnissen genügt insoweit eine Bestätigung. Ein außerhalb der EU verwalteter und in keinem EU-Staat registrierter Trust muss sich außerdem vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Geschäften oder einem Immobilienerwerb in Spanien melden (Art. 1 der Verordnung zu Real Decreto 609/2023).
4. Steuerliche Zurechnung
Die spanische DGT und das TEAC stellen auf den konkreten Sachverhalt ab. Relevant sind insbesondere Widerruflichkeit, vorbehaltene Rechte, Zeitpunkt und Rechtsgrund eines Erwerbs sowie gegenwärtige Ansprüche. Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und Informationsmeldungen können dabei unterschiedliche Anknüpfungen haben.
Ein korrektes Memorandum beantwortet jede Ebene gesondert und erklärt anschließend, warum die Ergebnisse miteinander vereinbar sind.
Spanienbezug: was die amtlichen Quellen zeigen
Widerruflicher Trust: steuerliche Zurechnung
Das TEAC behandelt den Trust in den genannten spanischen Steuerfällen grundsätzlich als steuerlich nicht zwischengeschaltet. Die bloße Einbringung in den Trust bewirkt danach noch keinen Erwerb des Begünstigten. Entscheidend sind die unmittelbare Beziehung zwischen Settlor und Begünstigtem und die tatsächlich übertragenen Rechte. Für die Praxis heißt das: Die Trusturkunde muss so ausgewertet werden, dass Widerruf, Eigentumsmacht und Leistungsereignis erkennbar sind.
Beneficiary, Protector und Modelo 720
Für in Spanien ansässige Meldepflichtige erfassen Art. 42 bis, 42 ter und 54 bis Real Decreto 1065/2007 je nach Vermögenskategorie auch den wirtschaftlich Berechtigten (titular real) nach Art. 4 Abs. 2 Ley 10/2010. Dazu können bei Trusts gerade auch Protector und namentlich bestimmte Begünstigte gehören. Die jeweilige Auslandsvermögenskategorie, Meldegrenze und Ausnahme ist zusätzlich zu prüfen. Fehlendes Eigentum oder eine fehlende Zurechnung in der Vermögensteuer schließt deshalb eine Modelo-720-Pflicht nicht aus.
Künftige Begünstigung und Vermögensteuer
Bleibt das Vermögen steuerlich dem Settlor zugeordnet, muss ein lediglich künftiger Begünstigter diese Vermögensgegenstände nicht allein wegen seiner Benennung in die spanische Vermögensteuer einbeziehen. Diese Abgrenzung erläutert das TEAC in der Entscheidung vom 30. Mai 2025. Davon ist ein bereits entstandenes eigenes vermögenswertes Recht zu unterscheiden, dessen Zurechnung und Bewertung nach der Ley 19/1991 gesondert zu prüfen sind. Eine bloße Zukunftserwartung und ein gegenwärtiger Anspruch sind nicht dasselbe.
TEAC 2025: Ereignis und Erwerbsgrund bestimmen
Die TEAC-Entscheidungen vom 22. Januar und 30. Mai 2025 betreffen konkrete Erwerbe von Todes wegen über Truststrukturen. Sie zeigen, dass die Erbschaftsteuer bereits mit dem maßgeblichen Erwerb im Todesfall entstehen kann und nicht notwendig erst mit einer späteren Auszahlung des Trustees. Davon zu unterscheiden sind echte Bedingungen, Termine oder andere Beschränkungen, die die Wirksamkeit des Erwerbs nach Art. 24 Abs. 3 Ley 29/1987 aufschieben. Bei jedem Vermögensübergang ist daher zu klären, ob ein Erwerb unter Lebenden, von Todes wegen oder ein anderer Vorgang vorliegt. Die Bezeichnung als „distribution“ entscheidet die Steuerart nicht.
Die Urkunde systematisch lesen
Dokumente beschaffen
Mindestens erforderlich sind:
- vollständige Trusturkunde mit Anlagen;
- alle Deeds of Amendment, Appointment, Retirement oder Variation;
- gewähltes Trustrecht und Gerichtsstand;
- Letter of Wishes;
- Trustee-, Protector- und Begünstigtenbeschlüsse;
- Vermögens- und Kontenverzeichnis;
- Darlehens- und Nutzungsvereinbarungen;
- Jahresrechnungen und Leistungsübersichten;
- Bankvollmachten und Zeichnungsregeln;
- Register- und UBO-Erklärungen;
- beglaubigte Übersetzung der entscheidenden Klauseln.
Klauseln in einer Prüftabelle erfassen
| Thema | Klausel/Seite | Person | Reichweite | Steuer-/Meldebezug |
|---|---|---|---|---|
| Widerruf | Fundstelle in Urkunde und Nachträgen dokumentieren | Berechtigte und zustimmende Personen benennen | vollständig/teilweise/bedingt | Zurechnung, Vermögen, Leistung |
| Begünstigtenklasse | Definition, Änderungsbefugnis und Ausschlüsse verorten | Aktuelle und potenzielle Begünstigte erfassen | namentlich/Klasse | UBO, Anspruch, Meldung |
| Trustee-Ermessen | Ausschüttungs- und Nutzungsbefugnisse verorten | Trustee und etwaige Mitentscheider benennen | Kapital/Einkommen/Nutzung | Leistungszeitpunkt |
| Protector-Zustimmung | Zustimmung, Veto und Weisungsrecht getrennt verorten | Protector und weitere Zustimmungsberechtigte benennen | Vetorecht/positive Weisung | Kontrolle, UBO |
| Rückfallklausel | Auslöser und Rechtsfolge in der Urkunde verorten | Rückfallberechtigte Person oder Personengruppe benennen | Tod/Datum/Bedingung | Nachfolge, Erwerb |
| Darlehensbefugnis | Befugnis, Grenzen und Genehmigungsweg verorten | Darlehensgeber, Darlehensnehmer und Genehmigende benennen | Konditionen/Sicherheiten | Einkommen, Vermögen |
| Rechtswahländerung | Änderungsklausel und Formvorgaben verorten | Änderungsberechtigte und Zustimmende benennen | zulässige Rechtswahl und Voraussetzungen | Qualifikation, Verwaltung |
Danach werden tatsächliche Handlungen daneben gestellt. Nur so wird sichtbar, ob die Struktur entsprechend der Urkunde gelebt wird.
Vier Beispiele
Beispiel 1: Widerruflich und diskretionär
Ein Settlor kann das gesamte Depot jederzeit zurückfordern. Der Trustee darf bis dahin nach Ermessen Leistungen an Kinder und Enkel erbringen. Die Kinder haben keine feste Quote. Für Spanien ist die starke Rückholmacht des Settlors getrennt von den diskretionären Begünstigtenchancen zu prüfen. Eine tatsächliche Zahlung an ein Kind benötigt einen eigenen Rechtsgrund und Zeitpunkt.
Beispiel 2: Unwiderruflich und diskretionär
Der Settlor hat endgültig übertragen und kann weder widerrufen noch allein Organe austauschen. Der unabhängige Trustee wählt Leistungen innerhalb einer Familienklasse. Kein Klassenmitglied hat einen festen Kapitalanteil. Trotzdem sind Settlor, Trustee, Protector und Begünstigtenklasse für Geldwäschetransparenz relevant; tatsächliche Leistungen und spanische Ansässigkeit einzelner Rollen bleiben prüfpflichtig.
Beispiel 3: Widerruflich und fest begünstigt
Die Urkunde gibt der Tochter jährlich einen festen Ertragsanspruch, der Settlor kann den Trust aber für die Zukunft widerrufen. Bis zum wirksamen Widerruf können entstandene Ansprüche der Tochter bestehen. Es wäre falsch, entweder nur auf das Widerrufsrecht oder nur auf die feste Begünstigung zu schauen.
Beispiel 4: Unwiderruflich und fest begünstigt
Der Settlor kann nicht zurückholen. Der Sohn erhält ab seinem 40. Geburtstag ein Drittel des Kapitals; bis dahin ist sein Recht nach der Urkunde bereits entstanden, aber nicht fällig und kann bei Vorversterben erlöschen. Für die spanische Bewertung müssen Bedingung, Vererblichkeit und gegenwärtiger wirtschaftlicher Wert geklärt werden.
Typische Fehler
- widerruflich mit diskretionär und unwiderruflich mit fest begünstigt gleichzusetzen;
- nur die Überschrift der Trusturkunde zu lesen;
- „irrevocable“ mit vollständigem Kontrollverlust des Settlors gleichzusetzen;
- einen Protector automatisch als Eigentümer oder automatisch als bedeutungslos zu behandeln;
- alle Begünstigten einer Klasse wie feste Anteilseigner zu behandeln;
- namentliche Nennung mit sofortiger Fälligkeit gleichzusetzen;
- „vested“ ohne Prüfung von Bedingungen, Vererblichkeit und Entziehungsrechten zu übersetzen;
- Letter of Wishes und Urkunde rechtlich gleichzustellen;
- formellen Rechtstitel, UBO-Status und steuerliche Zurechnung zu vermischen;
- eine Trustee-Zahlung allein wegen des Worts „distribution“ einer Steuerart zuzuordnen;
- Nebenabreden, Vollmachten und tatsächliche Weisungen nicht zu erfassen;
- dieselbe Begriffsdefinition für jedes Trustrecht zu unterstellen;
- bei Spanienbezug keine amtliche Einzelfallentscheidung und keine aktuelle Registerpflicht zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist ein unwiderruflicher Trust immer steuerlich außerhalb des Vermögens des Settlors?
Nein. Unwiderruflichkeit ist ein wichtiges Merkmal, aber vorbehaltene Kontroll-, Nutzungs- oder Begünstigtenrechte sowie die tatsächliche Handhabung können weiterhin relevant sein. Die konkrete spanische Steuer muss gesondert geprüft werden.
Hat ein diskretionärer Beneficiary überhaupt Rechte?
Er hat nicht zwingend einen Anspruch auf einen bestimmten Betrag oder Anteil. Je nach Trustrecht kann er aber Rechte auf ordnungsgemäße Verwaltung oder Beachtung des Trustzwecks haben. Für Transparenzzwecke kann bereits seine Stellung oder die Begünstigtenklasse relevant sein.
Ist ein fest begünstigter Anspruch sofort zu versteuern?
Nicht allein wegen des Wortes „fest“. Entstehung, Bedingtheit, Fälligkeit, Rechtsgrund und einschlägige Steuer sind zu bestimmen. Ein gegenwärtiger vermögenswerter Anspruch kann vor Auszahlung relevant sein; ein nur bedingter künftiger Erwerb kann anders zu behandeln sein.
Kann ein Trust zugleich widerruflich und fest begünstigt sein?
Ja. Der Settlor kann ein Widerrufsrecht behalten, während die Urkunde bis zu einem Widerruf feste Rechte bestimmter Begünstigter vorsieht. Welche bereits entstandenen Ansprüche von einem Widerruf betroffen sind, richtet sich nach Urkunde und anwendbarem Recht.
Bedeutet UBO, dass mir ein Anteil am Trustvermögen gehört?
Nein. UBO ist ein geldwäscherechtlicher Transparenzbegriff. Bei Trusts werden mehrere Rollen ausdrücklich erfasst. Eigentum, Anspruch und steuerliche Zurechnung müssen unabhängig davon ermittelt werden.
Reicht eine Zusammenfassung des Trustees für die Prüfung?
Für eine erste Orientierung ja, für eine belastbare Einordnung regelmäßig nicht. Erforderlich sind die vollständige Urkunde, Änderungen, Beschlüsse, Vermögensunterlagen und tatsächlichen Zahlungs- und Kontrollabläufe.
Welches Recht bestimmt die Bedeutung der Begriffe?
Zunächst das nach der Trusturkunde und den anwendbaren Kollisionsregeln maßgebliche Trustrecht. Für spanische Steuer-, Melde-, Geldwäsche-, Erb- und Eigentumsfragen kommen zusätzlich zwingende spanische und unionsrechtliche Normen hinzu.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand und Quellenprüfung: 16. September 2026. Die Begriffe wurden anhand des Trust-Übereinkommens, spanischer Transparenznormen und aktueller spanischer Verwaltungspraxis eingeordnet.
- Haager Konferenz für Internationales Privatrecht: Trust-Übereinkommen vom 1. Juli 1985, insbesondere Artikel 2 zu den Trustmerkmalen sowie Artikel 6 bis 8 zu anwendbarem Recht und Verwaltung; authentischer englischer Volltext: https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=59
- Haager Konferenz für Internationales Privatrecht: Statusübersicht des Trust-Übereinkommens; Spanien ist nicht als Vertragsstaat aufgeführt: https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=59
- Boletín Oficial del Estado: Ley 10/2010 zur Geldwäscheprävention, insbesondere Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben c und d sowie Artikel 4 ter; konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2010-6737
- Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 609/2023 zum Registro Central de Titularidades Reales, insbesondere Registerumfang, direkte Erklärungen und Aktualisierung; konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2023-16159
- Tribunal Económico-Administrativo Central: Resolución 00/03418/2023/00/00 vom 22. Januar 2025, unmittelbare Trust-Zurechnung und Erwerb von Todes wegen: https://serviciostelematicosext.hacienda.gob.es/TEAC/DYCTEA/textoresolucion.aspx?id=00/03418/2023/00/0/1
- Tribunal Económico-Administrativo Central: Resolución 00/05163/2024/00/00 vom 30. Mai 2025, Einordnung konkreter Trustvorgänge: https://serviciostelematicosext.hacienda.gob.es/TEAC/DYCTEA/textoresolucion.aspx?id=00/05163/2024/00/0/1
- Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 1065/2007, insbesondere Artikel 42 bis, 42 ter und 54 bis zum Modelo 720; konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-15984
- Boletín Oficial del Estado: Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio, insbesondere Artikel 3, 5, 7 und 24 zur Vermögenszurechnung und zu eigenen wirtschaftlichen Rechten; konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1991-14392
- Boletín Oficial del Estado: Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, insbesondere Artikel 1, 3 und 24 zu unentgeltlichen Erwerben und Entstehungszeitpunkt; konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1987-28141
- Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 650/2012, insbesondere Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe j zur Trustausnahme und Artikel 21 bis 23 zum Erbstatut; konsolidierter amtlicher Text: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02012R0650-20120705
- GOV.UK: „Trusts and taxes – Types of trust“, amtliche Erläuterungen britischer Trusttypen als Vergleich für Begünstigten- und Ermessensmodelle, nicht als weltweit einheitliches Trustrecht: https://www.gov.uk/trusts-taxes/types-of-trust
