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Zahlungsverzug bei der Erstprämie (§ 37 VVG)

Regelt die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie: Der Versicherer kann zurücktreten und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls unter Voraussetzungen leistungsfrei.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 11. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 3 Min.

Kurzdefinition: § 37 VVG regelt die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie. Der Versicherer kann zurücktreten und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls unter Voraussetzungen leistungsfrei. [N-VVG-37]

Der Normwortlaut

§ 37 Abs. 2 VVG bestimmt: Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer „nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten“. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er auf diese Rechtsfolge durch gesonderte Mitteilung oder auffälligen Hinweis aufmerksam gemacht hat. [N-VVG-37]

Was passiert bei Nichtzahlung der ersten Prämie?

Rücktrittsrecht und mögliche Leistungsfreiheit. Nach § 37 Abs. 1 VVG kann der Versicherer, solange die erste Prämie nicht gezahlt ist, vom Vertrag zurücktreten — es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Tritt vor Zahlung der Versicherungsfall ein, kann der Versicherer leistungsfrei sein. [N-VVG-37]

Wann ist der Versicherer leistungsfrei?

Nur bei zu vertretender Nichtzahlung und nach Hinweis. Die Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat und dass der Versicherer ihn auf die Rechtsfolge hingewiesen hat — durch gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein. Fehlt der Hinweis, bleibt die Leistungspflicht bestehen. [N-VVG-37]

Warum ist die pünktliche Zahlung so wichtig?

Weil ohne Erstprämie kein verlässlicher Schutz besteht. Gerade im Cyber-Bereich kann eine verzögerte Erstzahlung dazu führen, dass ein früh eintretender Schaden nicht gedeckt ist. Die rechtzeitige Zahlung der ersten Prämie ist damit Voraussetzung für belastbaren Schutz; § 37 VVG regelt Rücktritt und Leistungsfreiheit, nicht den Versicherungsbeginn als solchen. [N-VVG-37]

Wann ist der Versicherer bei Nichtzahlung leistungsfrei?

Bei unbezahlter Erstprämie. Nach § 37 Abs. 2 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt ist — es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. [N-VVG-37]

Was ist Voraussetzung der Leistungsfreiheit?

Ein Hinweis. Der Versicherer ist nur dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat. [N-VVG-37]

Was gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat?

Dann bleibt die Leistungspflicht. Kann der Versicherungsnehmer darlegen, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsfreiheit; der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet. [N-VVG-37]

Häufige Fehlannahmen

  • „Der Schutz beginnt unabhängig von der Prämienzahlung.“ Nicht bei der Erstprämie; ihre Nichtzahlung kann zur Leistungsfreiheit führen. [N-VVG-37]
  • „Der Versicherer ist ohne Weiteres leistungsfrei.“ Nein. Er muss auf die Rechtsfolge hingewiesen haben. [N-VVG-37]
  • „Jede Nichtzahlung schadet.“ Nicht, wenn der Versicherungsnehmer sie nicht zu vertreten hat. [N-VVG-37]
  • „Der Versicherer kann nur zurücktreten.“ Nein. § 37 VVG gewährt neben dem Rücktrittsrecht (Abs. 1) auch Leistungsfreiheit bei Eintritt des Versicherungsfalls (Abs. 2). [N-VVG-37]
  • „Ein Hinweis im Versicherungsschein genügt nie.“ Nein. § 37 Abs. 2 VVG lässt einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein oder eine gesonderte Mitteilung in Textform genügen. [N-VVG-37]

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Erstprämie pünktlich zahlen. Den Versicherungsbeginn nicht durch Verzug gefährden.
  2. Hinweise beachten. Auf Mitteilungen zur Rechtsfolge der Nichtzahlung achten.
  3. Zahlungsprozesse sichern. Fristgerechte Zahlung organisatorisch absichern.
  4. Deckungslücken vermeiden. Bis zur Zahlung mit möglicher Leistungsfreiheit rechnen.

Für die Geschäftsleitung

§ 37 VVG zeigt, dass der Versicherungsschutz an der pünktlichen Zahlung der ersten Prämie hängt: Wer sie schuldhaft verzögert, riskiert bei einem frühen Schaden die Leistungsfreiheit — vorausgesetzt, der Versicherer hat auf diese Folge hingewiesen. Die rechtzeitige Erstzahlung ist damit ein zentraler Startpunkt eines belastbaren Cyber-Schutzes.

Quellen

  1. [N-VVG-37] § 37 VVG (Zahlungsverzug bei der Erstprämie), Abs. 1 und 2. Geltende Fassung, Stand 11. Juli 2026. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__37.html