Kurzdefinition: Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die Rechtsbeziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Im Cyber-Kontext ist es die gesetzliche Grundlage für Cyber- und D&O-Verträge; der hier belegte Haftpflichtausschnitt zeigt insbesondere Freistellung und Abwehr unbegründeter Ansprüche. [N-VVG-100]
Der Normwortlaut
§ 100 VVG bestimmt für die Haftpflichtversicherung: „Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.“ [N-VVG-100]
Was regelt das VVG?
Den Versicherungsvertrag. Das VVG ordnet Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer; Detailfragen zu Vertragsschluss, Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Prämie und Beendigung sind jeweils gesondert anhand der einschlägigen VVG-Vorschriften zu prüfen.
Warum ist das VVG für Cyber wichtig?
Weil Cyber- und D&O-Policen VVG-Verträge sind. Ob und wie der Versicherer leistet, richtet sich nach dem VVG in Verbindung mit den AVB. [N-VVG-100]
Welche Pflichten treffen den Versicherungsnehmer?
Vor allem Anzeige- und Obliegenheitspflichten. Falsche Angaben oder Obliegenheitsverletzungen können eine Deckungsprüfung auslösen; Rechtsfolgen hängen von den jeweils einschlägigen VVG-Vorschriften und den AVB ab.
Was ist die Leistung des Versicherers?
Freistellung und Abwehr. In der Haftpflichtversicherung stellt der Versicherer von begründeten Ansprüchen frei und wehrt unbegründete ab — der doppelte Charakter der Haftpflichtdeckung. [N-VVG-100]
Wie verhält sich das VVG zu den AVB?
Das VVG ist der gesetzliche Rahmen, die AVB konkretisieren den jeweiligen Schutz. Ob und welche VVG-Vorschriften zwingend sind, ist für den konkreten Vertrag gesondert zu prüfen.
Häufige Fehlannahmen
- „Die Police allein bestimmt die Deckung.“ Nein. Das VVG setzt den zwingenden Rahmen. [N-VVG-100]
- „Anzeigepflichten sind unwichtig.“ Nein. Ihre Verletzung kann je nach einschlägiger VVG-Regel und AVB erhebliche Deckungsfolgen haben.
- „Der Versicherer muss nur zahlen.“ Nein. Er stellt frei und wehrt unbegründete Ansprüche ab. [N-VVG-100]
- „AVB dürfen alles regeln.“ Nein. AVB stehen im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Grenzen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
- „Das VVG betrifft nur Privatkunden.“ Nein. Es gilt auch für Unternehmensversicherungen. [N-VVG-100]
Was die Geschäftsleitung tun sollte
- Anzeigen ernst nehmen. Antragsfragen vollständig und richtig beantworten.
- Obliegenheiten kennen. Vertragliche Pflichten im Schadenfall einhalten.
- AVB gegen VVG prüfen. Zwingende Vorgaben beachten.
- Leistung verstehen. Freistellung und Abwehr einordnen.
Für die Geschäftsleitung
Das VVG ist der gesetzliche Rahmen jeder Cyber- und D&O-Police. Wer Anzeigepflichten und Obliegenheiten ernst nimmt und die AVB gegen die gesetzlichen Grenzen prüft, verbessert seine Deckungsposition im Ernstfall.
Quellen
- [N-VVG-100] § 100 VVG (Leistung des Versicherers). Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__100.html
