Kurzdefinition: Der Stand der Technik beschreibt, welche Sicherheitsmaßnahmen zu einem Zeitpunkt als anerkannt wirksam und in der Praxis verfügbar gelten. § 30 BSIG verlangt Maßnahmen, die ihn berücksichtigen. Er liegt zwischen den bloß allgemein anerkannten Regeln und dem noch experimentellen Stand von Wissenschaft und Forschung — und verschiebt sich mit der Zeit.
Was bedeutet Stand der Technik?
Das aktuell anerkannte, praktisch bewährte und verfügbare Sicherheitsniveau. Was gestern genügte, kann heute überholt sein — der Maßstab bewegt sich mit der technischen Entwicklung.
Warum ist er ein beweglicher Maßstab?
Weil sich Bedrohungen und Abwehrtechniken laufend weiterentwickeln. Ein fixer Katalog würde schnell veralten; der Verweis auf den Stand der Technik hält die Anforderung aktuell.
Wer bestimmt den Stand der Technik?
Niemand allein. Er ergibt sich aus anerkannten Normen (etwa ISO/IEC 27001), Leitlinien des BSI und der ENISA sowie gängiger Praxis. Diese Quellen konkretisieren, was als gute Praxis gilt.
Wie verhält er sich zur Verhältnismäßigkeit?
Sie greifen ineinander. Der Stand der Technik sagt, was wirksam und verfügbar ist; die Verhältnismäßigkeit gewichtet dies gegen Aufwand und Risiko. Zusammen bestimmen sie das geschuldete Niveau.
Was bedeutet er für die Praxis?
Laufende Anpassung. Maßnahmen sind regelmäßig gegen den aktuellen Stand zu prüfen und fortzuschreiben — einmal implementiert ist nicht dauerhaft ausreichend.
Häufige Fehlannahmen
- „Der Stand der Technik ist ein fester Katalog.“ Nein. Er bewegt sich mit der Entwicklung.
- „Was einmal genügte, genügt immer.“ Nein. Der Maßstab steigt mit der Zeit.
- „Stand der Technik heißt Spitzenforschung.“ Nein. Er liegt unterhalb des Experimentellen.
- „Nur teure Lösungen entsprechen ihm.“ Nein. Verhältnismäßigkeit begrenzt den Aufwand.
- „Niemand kann sagen, was er verlangt.“ Doch. Normen und Leitlinien konkretisieren ihn.
Was die Geschäftsleitung tun sollte
- Orientieren. An Normen und Leitlinien (BSI, ENISA, ISO) ausrichten.
- Prüfen. Maßnahmen regelmäßig gegen den aktuellen Stand abgleichen.
- Fortschreiben. Veraltete Maßnahmen erneuern.
- Abwägen. Stand der Technik mit Verhältnismäßigkeit verbinden.
Für die Geschäftsleitung
Der Stand der Technik ist ein bewegliches Ziel: Er verlangt Maßnahmen, die heute als wirksam gelten — nicht die von gestern. Wer sich an anerkannten Normen orientiert und regelmäßig nachjustiert, erfüllt § 30 BSIG dauerhaft.
Quellen
Allgemein anerkannte Grundlagen der Informationssicherheit (u. a. BSI-Grundschutz, ENISA-Leitlinien, ISO/IEC-27000-Reihe). Dieser Eintrag erklärt einen technisch-organisatorischen Begriff und zitiert keine amtliche Einzelnorm.
