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IT-Sicherheitskennzeichen (§ 55 BSIG)

Ein freiwilliges Label, mit dem das Bundesamt Verbrauchern die IT-Sicherheit bestimmter Produkte sichtbar macht. § 55 BSIG regelt es.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 11. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 3 Min.

Kurzdefinition: Das IT-Sicherheitskennzeichen ist ein freiwilliges Label, mit dem das Bundesamt Verbrauchern die IT-Sicherheit bestimmter Produkte sichtbar macht. § 55 BSIG regelt es. [N-BSIG-55]

Der Normwortlaut

§ 55 Abs. 1 BSIG bestimmt: „Das Bundesamt führt zur Information von Verbrauchern über die IT-Sicherheit von Produkten bestimmter vom Bundesamt festgelegter Produktkategorien ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen ein.“ Zugleich stellt die Norm klar: „Das IT-Sicherheitskennzeichen trifft keine Aussage über die den Datenschutz betreffenden Eigenschaften eines Produktes.“ [N-BSIG-55]

Was ist das IT-Sicherheitskennzeichen?

Ein einheitliches Verbraucher-Label für IT-Sicherheit. Es soll Verbrauchern auf einen Blick zeigen, dass ein Produkt bestimmter Kategorien festgelegte Sicherheitsanforderungen zusagt. Das Bundesamt legt die betroffenen Produktkategorien fest; das Kennzeichen schafft Transparenz am Markt. [N-BSIG-55]

Ist das Kennzeichen verpflichtend?

Nein, es ist freiwillig. § 55 BSIG spricht ausdrücklich von einem freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichen. Hersteller können es nutzen, um die Sicherheit ihrer Produkte sichtbar zu machen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Es unterscheidet sich damit von einer zwingenden Kennzeichnung wie der CE-Kennzeichnung. [N-BSIG-55]

Sagt das Kennzeichen etwas über den Datenschutz aus?

Nein, ausdrücklich nicht. § 55 Abs. 1 BSIG stellt klar, dass das Kennzeichen keine Aussage über die den Datenschutz betreffenden Eigenschaften eines Produkts trifft. IT-Sicherheit und Datenschutz sind zwei verschiedene Dinge: Ein sicherheitsgekennzeichnetes Produkt kann datenschutzrechtlich trotzdem gesondert zu bewerten sein. [N-BSIG-55]

Welchen Nutzen hat es für Unternehmen?

Es hilft bei Auswahl und Außendarstellung. Im Einkauf ist das Kennzeichen ein zusätzlicher Anhaltspunkt für die IT-Sicherheit eines Produkts. Hersteller können es als Vertrauenssignal nutzen. In beiden Fällen bleibt aber die eigenständige Prüfung der Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erforderlich. [N-BSIG-55]

Wer legt die betroffenen Produktkategorien fest?

Das Bundesamt. Nach § 55 Abs. 1 BSIG führt das Bundesamt das Kennzeichen für Produkte bestimmter, von ihm festgelegter Produktkategorien ein. Nicht jedes Produkt kann es also tragen — maßgeblich ist die Zuordnung zu einer festgelegten Kategorie. [N-BSIG-55]

Worin unterscheidet es sich von der CE-Kennzeichnung?

In der Verbindlichkeit. Das IT-Sicherheitskennzeichen ist freiwillig und dient der Verbraucherinformation, während die CE-Kennzeichnung ein vorgeschriebener Konformitätsnachweis ist. Beide sind nicht gleichzusetzen. [N-BSIG-55]

Häufige Fehlannahmen

  • „Das IT-Sicherheitskennzeichen ist verpflichtend.“ Nein. Es ist ein freiwilliges Kennzeichen. [N-BSIG-55]
  • „Das Kennzeichen bestätigt auch den Datenschutz.“ Nein. § 55 BSIG schließt eine Datenschutzaussage ausdrücklich aus. [N-BSIG-55]
  • „Das Kennzeichen ersetzt jede eigene Prüfung.“ Nein. Es ergänzt sie nur. [N-BSIG-55]
  • „Das Kennzeichen sagt nichts über die Sicherheitseigenschaften.“ Doch. Es dient gerade der Information von Verbrauchern über die IT-Sicherheit von Produkten bestimmter Produktkategorien. [N-BSIG-55]
  • „Nach der Vergabe prüft niemand mehr.“ Nein. Produkte mit dem Kennzeichen können vom Bundesamt stichprobenartig oder anlassbezogen auf die Einhaltung der Anforderungen geprüft werden. [N-BSIG-55]
  • „Jedes beliebige Produkt kann das Kennzeichen tragen.“ Nein. Es gilt für Produkte bestimmter, vom Bundesamt festgelegter Produktkategorien. [N-BSIG-55]

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Kennzeichen einordnen. Es als freiwilligen Sicherheitshinweis verstehen.
  2. Datenschutz trennen. Datenschutzeigenschaften gesondert bewerten.
  3. Einkauf informieren. Das Kennzeichen als einen von mehreren Faktoren nutzen.
  4. Werbung sauber halten. Aussagen zum Kennzeichen nicht auf den Datenschutz ausdehnen.

Für die Geschäftsleitung

§ 55 BSIG schafft ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen zur Verbraucherinformation — ausdrücklich ohne Datenschutzaussage. Für Unternehmen ist es ein hilfreiches, aber begrenztes Signal: Es ersetzt weder die Sicherheits- noch die Datenschutzprüfung.

Quellen

  1. [N-BSIG-55] § 55 BSIG (Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen), Abs. 1. Geltende Fassung, Stand 11. Juli 2026. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__55.html