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IKT-Risikomanagementrahmen (DORA, Art. 6)

Artikel 6 DORA verpflichtet Finanzunternehmen zu einem soliden, umfassenden und dokumentierten Rahmen aus Strategien, Verfahren und Tools zum Schutz aller IKT-Assets, mindestens jährlich überprüft. Nicht-Kleinstunternehmen brauchen eine unabhängige Kontrollfunktion.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 11. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 3 Min.

Kurzdefinition: Artikel 6 DORA verpflichtet Finanzunternehmen, über einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen zu verfügen. Er ist Teil des Gesamtrisikomanagements, umfasst Strategien, Leitlinien, Verfahren, Protokolle und Tools zum Schutz aller Informations- und IKT-Assets und wird mindestens einmal jährlich überprüft. Nicht-Kleinstunternehmen müssen eine unabhängige Kontrollfunktion einrichten. [N-DORA-6]

Der Normwortlaut

Art. 6 Abs. 1 DORA bestimmt: „Finanzunternehmen verfügen über einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten IKT-Risikomanage … mentrahmen, der Teil ihres Gesamtrisikomanagementsystems ist und es ihnen ermöglicht, IKT-Risiken schnell, effizient und umfassend anzugehen und ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu gewährleisten.“ [N-DORA-6]

Was muss der IKT-Risikomanagementrahmen leisten?

Umfassenden Schutz. Nach Art. 6 Abs. 2 DORA umfasst der Rahmen mindestens Strategien, Leit- und Richtlinien, Verfahren sowie IKT-Protokolle und -Tools, um alle Informations- und IKT-Assets — einschließlich Software, Hardware, Server und physischer Infrastruktur — vor Beschädigung und unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung zu schützen. [N-DORA-6]

Wie oft ist der Rahmen zu überprüfen?

Mindestens jährlich. Nach Art. 6 Abs. 5 DORA wird der Rahmen mindestens einmal jährlich — bei Kleinstunternehmen regelmäßig — sowie bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen und nach aufsichtsrechtlichen Anweisungen dokumentiert und überprüft und kontinuierlich verbessert. [N-DORA-6]

Braucht es eine eigene Kontrollfunktion?

Bei Nicht-Kleinstunternehmen ja. Nach Art. 6 Abs. 4 DORA übertragen Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, die Zuständigkeit für Management und Überwachung des IKT-Risikos an eine Kontrollfunktion und stellen deren angemessene Unabhängigkeit sicher, um Interessenkonflikte zu vermeiden — nach dem Modell der drei Verteidigungslinien. [N-DORA-6]

Was ist die Strategie für digitale operationale Resilienz?

Der strategische Teil des Rahmens. Nach Art. 6 Abs. 8 DORA umfasst der Rahmen eine Strategie für die digitale operationale Resilienz, die unter anderem die Risikotoleranzschwelle festlegt, klare Informationssicherheitsziele bestimmt und darlegt, mit welchen Mechanismen IKT-Vorfälle erkannt, abgewehrt und ihre Folgen verhindert werden. [N-DORA-6]

Wie verhält sich Art. 6 DORA zur Auslagerung?

Sie ändert nichts an der Verantwortung. Nach Art. 6 Abs. 10 DORA können Finanzunternehmen die Überprüfung der Einhaltung der IKT-Risikomanagementanforderungen auslagern, bleiben dafür aber weiterhin uneingeschränkt verantwortlich. [N-DORA-6] [N-DORA-28]

Häufige Fehlannahmen

  • „Ein knappes IT-Sicherheitskonzept genügt.“ Nein. Art. 6 DORA verlangt einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten Rahmen als Teil des Gesamtrisikomanagements. [N-DORA-6]
  • „Eine einmalige Einrichtung reicht.“ Nein. Der Rahmen ist mindestens jährlich zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. [N-DORA-6]
  • „Jedes Unternehmen braucht eine eigene Kontrollfunktion.“ Nicht jedes. Die Pflicht zur unabhängigen Kontrollfunktion trifft Nicht-Kleinstunternehmen. [N-DORA-6]
  • „Der Rahmen betrifft nur Software.“ Nein. Er schützt alle Informations- und IKT-Assets einschließlich Hardware, Server und physischer Infrastruktur. [N-DORA-6]
  • „Auslagerung befreit von der Verantwortung.“ Nein. Nach Art. 6 Abs. 10 DORA bleibt das Finanzunternehmen uneingeschränkt verantwortlich. [N-DORA-6]
  • „Eine Resilienz-Strategie ist optional.“ Nein. Sie ist nach Art. 6 Abs. 8 DORA Bestandteil des Rahmens. [N-DORA-6]

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Rahmen dokumentieren. Strategien, Leitlinien, Verfahren und Tools nachvollziehbar festhalten.
  2. Jährlich überprüfen. Die mindestens jährliche Überprüfung und die Anlässe (Vorfälle, Aufsicht) einplanen.
  3. Kontrollfunktion sichern. Bei Nicht-Kleinstunternehmen die unabhängige IKT-Kontrollfunktion einrichten.
  4. Strategie festlegen. Risikotoleranz und Informationssicherheitsziele in einer Resilienz-Strategie verankern.

Für die Geschäftsleitung

Der IKT-Risikomanagementrahmen ist das Herzstück von DORA: ein dokumentiertes, jährlich überprüftes System, das in das Gesamtrisikomanagement eingebettet ist. Für die Leitung heißt das, Cyberrisiken nicht isoliert, sondern als Teil der Unternehmenssteuerung zu führen — mit klarer Strategie, unabhängiger Kontrolle und belastbarer Dokumentation.

Quellen

  1. [N-DORA-6] Art. 6 DORA (Verordnung (EU) 2022/2554, IKT-Risikomanagementrahmen), Abs. 1 bis 10. Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2554
  2. [N-DORA-28] Art. 28 DORA (IKT-Drittparteienrisiko). Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2554