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IKT: Informations- und Kommunikationstechnik

Der im europäischen Recht — vor allem in der DORA — verwendete Oberbegriff für IT-Systeme, Netze, Software, Daten und Dienste. Die Cybersicherheitspflichten knüpfen an genau diesen Begriff an.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 12. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 2 Min.

Kurzdefinition: IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) ist der im europäischen Recht — vor allem in der DORA — verwendete Oberbegriff für IT-Systeme, Netze, Software, Daten und Dienste. Die Cybersicherheitspflichten knüpfen an genau diesen Begriff an: IKT-Risikomanagement, IKT-Vorfälle, IKT-Drittdienstleister.

Was bedeutet IKT?

Informations- und Kommunikationstechnik — der Sammelbegriff für alle technischen Mittel zur Verarbeitung und Übertragung von Informationen: Hardware, Software, Netze, Dienste und Daten.

Warum verwendet die DORA diesen Begriff?

Weil das EU-Recht einen einheitlichen, weiten Oberbegriff braucht. Die DORA-Pflichten beziehen sich durchgängig auf IKT — vom Risikomanagement bis zum Drittparteienrisiko.

Ist IKT dasselbe wie IT?

Weitgehend. IKT betont zusätzlich die Kommunikations- und Netzkomponente. In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet, im EU-Recht ist IKT der maßgebliche Term.

Warum ist der Begriff für die Praxis wichtig?

Weil er den Anknüpfungspunkt der Pflichten bildet. Wer versteht, was alles zur IKT zählt, erfasst den vollen Umfang der DORA-Anforderungen — inklusive ausgelagerter Dienste.

Was sind IKT-Drittdienstleister?

Externe Anbieter von IKT-Dienstleistungen — etwa Cloud-, Hosting- oder Software-Dienste. Für sie enthält die DORA eigene Regeln des Drittparteienrisikomanagements.

Häufige Fehlannahmen

  • „IKT und IT sind völlig verschiedene Dinge.“ Nein. IKT ist der weitere, im EU-Recht übliche Begriff.
  • „IKT umfasst nur Hardware.“ Nein. Auch Software, Netze, Daten und Dienste zählen.
  • „Ausgelagerte Dienste sind keine IKT.“ Doch. Auch sie fallen unter den Begriff.
  • „Der Begriff ist nur akademisch.“ Nein. Er bestimmt den Umfang der DORA-Pflichten.
  • „IKT betrifft nur den Finanzsektor.“ Der Begriff ist allgemein; die DORA-Pflichten treffen Finanzunternehmen.

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Umfang erfassen. Alle IKT-Komponenten inklusive Dienste identifizieren.
  2. Pflichten zuordnen. DORA-Anforderungen auf die IKT beziehen.
  3. Dritte einbeziehen. IKT-Drittdienstleister berücksichtigen.
  4. Inventar pflegen. IKT-Werte aktuell halten.

Für die Geschäftsleitung

IKT ist der Oberbegriff, an den die europäischen Cybersicherheitspflichten anknüpfen. Wer den vollen Umfang seiner IKT — inklusive ausgelagerter Dienste — kennt, erfasst auch den vollen Umfang seiner DORA-Pflichten.

Quellen

Allgemein anerkannte Grundlagen der Informationssicherheit (u. a. BSI-Grundschutz, ENISA-Leitlinien, ISO/IEC-27000-Reihe). Dieser Eintrag erklärt einen technisch-organisatorischen Begriff und zitiert keine amtliche Einzelnorm.