Kurzdefinition: EBA, EIOPA und ESMA sind die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte. Unter DORA erarbeiten sie gemeinsam die technischen Standards und wirken an der Aufsicht über den Finanzsektor mit — bis hin zu einem Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister. [N-DORA-2]
Der Normwortlaut
Art. 2 Abs. 1 DORA legt fest, für welche Finanzunternehmen die Verordnung gilt. Die drei ESAs — die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) — konkretisieren die DORA-Pflichten für diese Unternehmen durch technische Standards. [N-DORA-2]
Wer sind EBA, EIOPA und ESMA?
Die drei EU-Aufsichtsbehörden. Die EBA für das Bankwesen, die EIOPA für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung, die ESMA für die Wertpapiermärkte. Sie sorgen für eine einheitliche Anwendung des EU-Finanzrechts in den Mitgliedstaaten. [N-DORA-2]
Welche Rolle spielen sie unter DORA?
Standardsetzung und Aufsicht. Die ESAs erarbeiten gemeinsam die technischen Standards (RTS und ITS) zur Konkretisierung von DORA und wirken an der Aufsicht mit — bis hin zu einem Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister auf EU-Ebene. [N-DORA-2]
Wie verhalten sie sich zur BaFin?
Arbeitsteilung. Die BaFin ist die nationale Aufsicht in Deutschland; die ESAs wirken europäisch koordinierend und standardsetzend. Für ein einzelnes Finanzunternehmen ist im Regelfall die BaFin der direkte Ansprechpartner. [N-DORA-2]
Was sind RTS und ITS?
Technische Standards. Regulatorische technische Standards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) konkretisieren die DORA-Vorgaben — etwa zur Vorfall-Klassifizierung, zum IKT-Risikomanagement oder zum Informationsregister. Sie werden von den ESAs erarbeitet und von der Kommission erlassen. [N-DORA-2]
Häufige Fehlannahmen
- „Die ESAs beaufsichtigen einzelne Unternehmen direkt.“ Im Regelfall nicht. Der direkte Kontakt ist die nationale Aufsicht. [N-DORA-2]
- „EBA, EIOPA und ESMA sind eine Behörde.“ Nein. Es sind drei Behörden für drei Sektoren. [N-DORA-2]
- „Die ESAs spielen unter DORA keine Rolle.“ Doch. Sie erarbeiten technische Standards, die im europäischen Verfahren erlassen werden. [N-DORA-2]
- „RTS und ITS sind unverbindliche Empfehlungen.“ Nein. Sie konkretisieren verbindlich die DORA-Pflichten. [N-DORA-2]
- „Die BaFin und die ESAs sind austauschbar.“ Nein. National vs. europäisch — verschiedene Ebenen. [N-DORA-2]
- „Nur Banken haben eine ESA.“ Nein. Auch Versicherungen (EIOPA) und Wertpapiermärkte (ESMA). [N-DORA-2]
Was die Geschäftsleitung tun sollte
- Standards verfolgen. RTS und ITS zu DORA im Blick behalten.
- Ansprechpartner kennen. Die BaFin als nationalen Kontakt nutzen.
- Sektor zuordnen. Wissen, welche ESA für das eigene Geschäft gilt.
- Umsetzen. Technische Standards in die eigenen Prozesse übernehmen.
Für die Geschäftsleitung
Merken Sie sich die Arbeitsteilung: Die ESAs (EBA, EIOPA, ESMA) erarbeiten und koordinieren europäische Standards im DORA-Rahmen, die BaFin ist Ihr nationaler Aufsichtskontakt. Die technischen Standards (RTS/ITS) konkretisieren, was DORA von Ihnen konkret verlangt.
Quellen
- [N-DORA-2] Art. 2 DORA (VO (EU) 2022/2554, Anwendungsbereich). Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2554
