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Claims-made-Prinzip (D&O/Cyber)

Versichert ist, wann ein Anspruch erhoben wird, nicht wann die Pflichtverletzung oder der Vorfall geschah. Typische Auslöselogik der D&O-Versicherung; entscheidet, ob spät erhobene Ansprüche noch gedeckt sind.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 12. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 2 Min.

Kurzdefinition: Claims-made (Anspruchserhebungsprinzip) bedeutet: Versichert ist, wann ein Anspruch gegen die versicherte Person erhoben wird, nicht wann die Pflichtverletzung oder der Vorfall geschah. Es ist die typische Auslöselogik der D&O-Versicherung und entscheidet, ob spät erhobene Ansprüche noch gedeckt sind. [N-VVG-100]

Der Normwortlaut

§ 100 VVG umschreibt die Leistung in der Haftpflichtversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, „den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.“ Wann ein Anspruch „geltend gemacht“ wird, bestimmen die AVB über das Claims-made-Prinzip. [N-VVG-100]

Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?

Der Anspruch löst die Deckung aus. Für die Deckung kommt es darauf an, dass der Anspruch während der Versicherungsperiode (oder einer wirksamen Nachmeldefrist) erstmals geltend gemacht wird. Wann die zugrunde liegende Pflichtverletzung begangen wurde, ist für die Auslösung zunächst zweitrangig. [N-VVG-100]

Warum ist Claims-made bei Cyber-Haftung kritisch?

Wegen der Zeitspanne. Zwischen Pflichtverletzung, Vorfall und Anspruchserhebung liegen oft Jahre. Ein Anspruch kann erhoben werden, nachdem die Police bereits beendet oder gewechselt wurde — dann kommt es auf Versicherungsperiode, Bedingungswerk und Nachmeldefrist an. [N-VVG-100]

Welche Bausteine sichern die zeitliche Lücke ab?

Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung, Run-off. Die Nachmeldefrist (Discovery Period), die Rückwärtsdeckung für frühere Pflichtverletzungen und der Run-off bei Vertragsende oder Beendigung der Organtätigkeit entscheiden, ob spät erhobene Ansprüche noch gedeckt sind. [N-VVG-100]

Welche Rolle spielen Beendigungsklauseln?

Eine erhebliche. Klauseln, die den Vertrag etwa bei Insolvenz automatisch beenden, können die Nachmeldemöglichkeit verkürzen. Solche Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle; maßgeblich bleibt der konkrete Bedingungstext. [N-VVG-100]

Was sollte die Geschäftsleitung prüfen?

Die zeitliche Passung. Ob Nachmeldefristen, Rückwärtsdeckung und Run-off zur Risikolage passen — gerade bei Policenwechsel, Ausscheiden von Organmitgliedern oder Umstrukturierungen. Lücken werden erst im Schadenfall sichtbar, dann aber teuer. [N-VVG-100]

Häufige Fehlannahmen

  • „Versichert ist, wann der Fehler passierte.“ Nein. Bei Claims-made zählt die Anspruchserhebung. [N-VVG-100]
  • „Nach Vertragsende ist alles aus der Laufzeit gedeckt.“ Nein — nur mit Nachmeldefrist oder Run-off. [N-VVG-100]
  • „Rückwärtsdeckung ist überflüssig.“ Nein. Sie deckt frühere Pflichtverletzungen ab. [N-VVG-100]
  • „Beendigungsklauseln sind harmlos.“ Nein. Sie können die Nachmeldemöglichkeit verkürzen. [N-VVG-100]
  • „Ein Policenwechsel ist unkritisch.“ Nein. Er kann Deckungslücken in der Claims-made-Mechanik öffnen. [N-VVG-100]
  • „Das Verstoßprinzip und Claims-made sind dasselbe.“ Nein. Sie unterscheiden sich im auslösenden Ereignis. [N-VVG-100]

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Auslöser verstehen. Klären, ob die Police Claims-made ist.
  2. Zeitbausteine prüfen. Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung und Run-off bewerten.
  3. Bei Wechsel achten. Übergänge lückenlos gestalten.
  4. Verjährung abgleichen. Fristen zur Haftungsverjährung passend wählen.

Für die Geschäftsleitung

Bei D&O und Cyber entscheidet die Claims-made-Mechanik über spät erhobene Ansprüche. Prüfen Sie Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung und Run-off bei jedem Policenwechsel und beim Ausscheiden von Organen — Lücken zeigen sich sonst erst im Schadenfall.

Quellen

  1. [N-VVG-100] § 100 VVG (Leistung des Versicherers). Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__100.html