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CE-Kennzeichnung (Art. 48 KI-VO)

Das sichtbare Konformitätszeichen für Hochrisiko-KI-Systeme nach der KI-Verordnung. Nach Art. 48 KI-VO gelten dafür die allgemeinen Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 11. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 3 Min.

Kurzdefinition: Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Konformitätszeichen für Hochrisiko-KI-Systeme nach der KI-Verordnung. Nach Art. 48 KI-VO gelten dafür die allgemeinen Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. [N-KI-VO-48]

Der Normwortlaut

Art. 48 Abs. 1 KI-VO bestimmt: „Für die CE-Kennzeichnung gelten die in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten allgemeinen Grundsätze.“ Nach Absatz 3 wird sie gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht. [N-KI-VO-48]

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung bei KI?

Sie macht Konformität sichtbar. Die CE-Kennzeichnung steht am Ende der einschlägigen Konformitätsbewertung und zeigt, dass das Hochrisiko-KI-System nach diesem Verfahren als konform ausgewiesen wird. Sie ist damit die äußere Folge des internen Nachweises, nicht ein eigenständiges Gütesiegel. [N-KI-VO-48] [N-KI-VO-43]

Für welche Systeme gilt sie?

Für Hochrisiko-KI-Systeme. Die CE-Kennzeichnung nach Art. 48 KI-VO ist an Hochrisiko-KI-Systeme geknüpft. Bei digital bereitgestellten Systemen ist eine digitale CE-Kennzeichnung möglich, wenn sie leicht zugänglich und maschinenlesbar ist. [N-KI-VO-48]

Wie wird sie angebracht?

Sichtbar und dauerhaft. Art. 48 KI-VO verlangt, dass die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht wird; bei digitalen Systemen über die Zugriffsschnittstelle oder einen maschinenlesbaren Code. Damit soll die Konformität nachvollziehbar bleiben. [N-KI-VO-48]

Setzt die CE-Kennzeichnung eine Konformitätserklärung voraus?

Ja. Die CE-Kennzeichnung steht am Ende der einschlägigen Konformitätsbewertung und setzt die erfolgreiche Bewertung sowie die EU-Konformitätserklärung voraus. Sie ist die äußere Folge des Nachweises, nicht sein Ersatz. [N-KI-VO-48] [N-KI-VO-43]

Welche allgemeinen Grundsätze gelten für die Kennzeichnung?

Die des europäischen Produktrechts. Nach Art. 48 Abs. 1 KI-VO gelten für die CE-Kennzeichnung die in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten allgemeinen Grundsätze. Die KI-Verordnung übernimmt damit den etablierten Rahmen der CE-Kennzeichnung. [N-KI-VO-48]

Häufige Fehlannahmen

  • „Die CE-Kennzeichnung ist ein freiwilliges Gütesiegel.“ Nein. Sie ist der vorgeschriebene Konformitätsnachweis für Hochrisiko-KI. [N-KI-VO-48]
  • „Jedes KI-System trägt eine CE-Kennzeichnung.“ Nein. Sie ist an Hochrisiko-KI-Systeme geknüpft. [N-KI-VO-48]
  • „Die Kennzeichnung ersetzt die Konformitätsbewertung.“ Nein. Sie setzt die erfolgreiche Bewertung und die EU-Konformitätserklärung voraus. [N-KI-VO-48] [N-KI-VO-43]
  • „Die CE-Kennzeichnung muss immer physisch am System kleben.“ Nicht zwingend. Lässt die Art des Systems das nicht zu, wird sie auf der Verpackung oder der beigefügten Dokumentation angebracht; bei digital bereitgestellten Systemen ist eine leicht zugängliche digitale CE-Kennzeichnung möglich. [N-KI-VO-48]
  • „Die Nummer der Prüfstelle spielt keine Rolle.“ Doch. Gegebenenfalls ist der CE-Kennzeichnung die Identifikationsnummer der notifizierten Stelle hinzuzufügen. [N-KI-VO-48]
  • „Die CE-Kennzeichnung darf schon während der Entwicklung angebracht werden.“ Nein. Sie setzt die abgeschlossene Konformitätsbewertung und die EU-Konformitätserklärung voraus. [N-KI-VO-48] [N-KI-VO-43]

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Reihenfolge beachten. Erst Konformitätsbewertung, dann CE-Kennzeichnung.
  2. Sichtbarkeit sichern. Kennzeichnung gut sichtbar und dauerhaft anbringen.
  3. Digitale Form prüfen. Bei digitalen Systemen zugängliche, maschinenlesbare Kennzeichnung nutzen.
  4. Nachweise führen. Die zugrunde liegende Bewertung dokumentieren.

Für die Geschäftsleitung

Die CE-Kennzeichnung ist bei KI kein Marketingzeichen, sondern das sichtbare Zeichen der abgeschlossenen Konformitätslogik für ein Hochrisiko-KI-System. Sie steht am Ende der Konformitätsbewertung — und ohne diese darf sie nicht angebracht werden.

Quellen

  1. [N-KI-VO-48] Art. 48 KI-VO (CE-Kennzeichnung), Abs. 1 bis 3. Verordnung (EU) 2024/1689, CELEX 32024R1689. Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
  1. [N-KI-VO-43] Art. 43 KI-VO (Konformitätsbewertung). Verordnung (EU) 2024/1689, CELEX 32024R1689. Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689