Kurzdefinition: Der Betrug schützt das Vermögen vor täuschungsbedingter Schädigung. § 263 StGB verlangt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden — mit Bereicherungsabsicht. [N-StGB-263]
Der Normwortlaut
§ 263 Abs. 1 StGB bestimmt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der Versuch ist strafbar (Absatz 2). [N-StGB-263]
Was ist Betrug?
Die täuschungsbedingte Vermögensschädigung. § 263 StGB setzt eine Kette voraus: eine Täuschung über Tatsachen, die beim Getäuschten einen Irrtum erregt, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die einen Vermögensschaden bewirkt — alles getragen von der Absicht des Täters, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Fehlt ein Glied dieser Kette, liegt kein Betrug vor. [N-StGB-263]
Wie unterscheidet er sich vom Computerbetrug?
Durch das getäuschte Gegenüber. Der Betrug nach § 263 StGB verlangt die Täuschung eines Menschen, der einem Irrtum unterliegt. Wird kein Mensch, sondern ein Datenverarbeitungsvorgang manipuliert, greift der Computerbetrug nach § 263a StGB. Bei Cyber-Angriffen ist deshalb genau zu unterscheiden, ob ein Mensch getäuscht oder ein System manipuliert wurde. [N-StGB-263]
Welche Rolle spielt Betrug bei Phishing und CEO-Fraud?
Er ist der Kerntatbestand vieler Social-Engineering-Angriffe. Beim CEO-Fraud wird ein Mitarbeiter durch eine vorgetäuschte Anweisung zu einer Überweisung verleitet — eine klassische Täuschung eines Menschen und damit typischer Betrug nach § 263 StGB. Auch Phishing, das Personen zur Preisgabe von Zahlungsdaten oder zu Zahlungen bewegt, erfüllt regelmäßig den Betrugstatbestand, häufig neben weiteren Delikten. [N-StGB-263]
Warum ist das für Unternehmen wichtig?
Weil Prävention und Anzeige zusammengehören. Betrug durch CEO-Fraud oder gefälschte Rechnungen verursacht reale Vermögensschäden. Klare Freigabeprozesse, ein Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen und Schulung gegen Social Engineering senken das Risiko; im Schadensfall ist die Strafanzeige nach § 263 StGB Teil der Aufarbeitung. [N-StGB-263]
Welche Merkmale hat der Betrug?
Eine Kette. § 263 Abs. 1 StGB verlangt eine Täuschung durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, die einen Irrtum erregt oder unterhält, eine dadurch veranlasste Vermögensverfügung und einen Vermögensschaden — alles in der Absicht rechtswidriger Bereicherung. [N-StGB-263]
Ist der Versuch strafbar?
Ja. Nach § 263 Abs. 2 StGB ist der Versuch des Betrugs strafbar. Der Grundtatbestand sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. [N-StGB-263]
Häufige Fehlannahmen
- „Betrug setzt keinen tatsächlichen Schaden voraus.“ Doch. § 263 StGB verlangt eine Vermögensbeschädigung; strafbar ist aber auch der Versuch. [N-StGB-263]
- „Betrug ist jede Lüge im Geschäftsverkehr.“ Nein. Erforderlich ist eine Kausalkette: eine Täuschung, die einen Irrtum auslöst, der zu einer vermögensmindernden Verfügung und einem Vermögensschaden führt. [N-StGB-263]
- „Nur eine ausdrückliche Lüge ist eine Täuschung.“ Nein. Getäuscht werden kann auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten oder durch Unterlassen, wenn eine Aufklärungspflicht besteht. [N-StGB-263]
- „Jede Manipulation eines Computers ist Betrug.“ Nein. Ohne getäuschten Menschen kann stattdessen Computerbetrug nach § 263a StGB zu prüfen sein. [N-StGB-263] [N-StGB-263a]
- „CEO-Fraud ist kein strafrechtlicher Betrug.“ Doch, er kann § 263 StGB erfüllen, wenn die vorgetäuschte Anweisung einen Menschen täuscht und dadurch ein Vermögensschaden entsteht. [N-StGB-263]
Was die Geschäftsleitung tun sollte
- Zahlungsprozesse härten. Vier-Augen-Prinzip und Rückrufverfahren einführen.
- Gegen Social Engineering schulen. Mitarbeiter für CEO-Fraud und Phishing sensibilisieren.
- Tatbestände trennen. Betrug und Computerbetrug im Vorfall unterscheiden.
- Anzeige prüfen. Vermögensschäden strafrechtlich aufarbeiten.
Für die Geschäftsleitung
§ 263 StGB kann der Straftatbestand hinter CEO-Fraud und vielen Phishing-Angriffen sein: Ein Mensch wird getäuscht und zu einer schädigenden Verfügung verleitet. Für Unternehmen zählen robuste Zahlungsprozesse und Sensibilisierung — technischer Schutz allein fängt die menschliche Täuschung nicht ab.
Quellen
- [N-StGB-263] § 263 StGB (Betrug), Abs. 1 bis 3. Geltende Fassung, Stand 11. Juli 2026. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
- [N-StGB-263a] § 263a StGB (Computerbetrug), Abs. 1. Geltende Fassung, Stand 11. Juli 2026. Amtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html
