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Betriebsunterbrechung nach Cyber-Vorfall

Der wirtschaftliche Schaden, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Cyber-Vorfall stillsteht. Die Cyber-Police kann diesen Ertragsausfall abdecken — aber nur nach Maßgabe der konkreten Bedingungen mit Wartezeit, Haftzeit und Sublimits.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 12. Juli 2026 · Letzte Aktualisierung: 14. August 2026
Lesezeit: 2 Min.

Kurzdefinition: Eine Betriebsunterbrechung ist der wirtschaftliche Schaden, der entsteht, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Cyber-Vorfall ganz oder teilweise stillsteht. Die Cyber-Police kann diesen Ertragsausfall abdecken — aber nur nach Maßgabe der konkreten Bedingungen mit Wartezeit, Haftzeit und Sublimits.

Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?

Der Schaden aus dem Stillstand. Es ist der finanzielle Schaden aus entgangenen Erträgen und fortlaufenden Kosten, während Systeme nach einem Angriff nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Bei Ransomware kann die Betriebsunterbrechung den reinen Sachschaden schnell übersteigen.

Deckt die Cyber-Police die Betriebsunterbrechung?

Häufig ja, als eigener Baustein. Aber nur nach Maßgabe der Bedingungen. Entscheidend sind die Wartezeit (Karenzzeit, bevor die Deckung greift), die Haftzeit (maximale Dauer der Entschädigung) und etwaige Sublimits.

Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Entschädigung?

Wartezeit, Haftzeit, Sublimit. Vor allem die vereinbarte Wartezeit und Haftzeit, die Bemessung des entgangenen Ertrags und mögliche Sublimits für die BU-Deckung. Lange Wiederanlaufzeiten ohne ausreichende Haftzeit führen zu Deckungslücken.

Was hat die BU-Deckung mit Business Continuity Management zu tun?

Sie ergänzen sich. Gutes Business Continuity Management verkürzt die Ausfalldauer und damit den BU-Schaden. Wer schneller wiederanläuft, bleibt eher innerhalb der vereinbarten Haftzeit und schließt die Deckungslücke.

Was sollte die Geschäftsleitung prüfen?

Die Passung zur Wiederanlaufdauer. Ob Wartezeit, Haftzeit und Sublimits zur realistischen Wiederanlaufdauer des eigenen Betriebs passen. Eine BU-Deckung, deren Haftzeit deutlich kürzer ist als die mögliche Ausfalldauer, kann im Ernstfall wirtschaftlich nicht ausreichen.

Häufige Fehlannahmen

  • „Der BU-Schaden ist kleiner als der Sachschaden.“ Nicht bei Cyber. Er kann den Sachschaden übersteigen.
  • „Die Deckung greift ab der ersten Stunde.“ Nein. Erst nach der vereinbarten Wartezeit.
  • „Die Entschädigung läuft unbegrenzt.“ Nein. Die Haftzeit begrenzt die Dauer.
  • „Die Gesamtsumme deckt die BU voll ab.“ Nicht zwingend. Ein Sublimit kann die BU deckeln.
  • „BCM spielt für die Versicherung keine Rolle.“ Doch. Es verkürzt Ausfall und Deckungslücke.
  • „Jede Ausfalldauer ist gedeckt.“ Nein. Übersteigt sie die Haftzeit, bleibt ein Teil ungedeckt.

Was die Geschäftsleitung tun sollte

  1. Wiederanlaufdauer schätzen. Die realistische Ausfalldauer ermitteln.
  2. Bedingungen abgleichen. Wartezeit, Haftzeit und Sublimit dagegen prüfen.
  3. BCM stärken. Wiederanlauffähigkeit verbessern.
  4. Lücken schließen. Haftzeit an die Ausfalldauer anpassen.

Für die Geschäftsleitung

Prüfen Sie bei der Cyber-Police gezielt Wartezeit, Haftzeit und Sublimit der Betriebsunterbrechung gegen Ihre realistische Wiederanlaufdauer — gutes Business Continuity Management verkürzt den Ausfall und die Deckungslücke zugleich.

Quellen

Grundlage sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Police; eine amtliche Einzelnorm besteht für diesen Deckungsbaustein nicht. Maßgeblich ist stets der konkrete Bedingungstext.