Wenn deutsche Steuerbürger eine spanische Ferienimmobilie, die sie über eine SL halten, privat nutzen, ohne dafür Miete zu zahlen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die zu besteuern ist. Dies geht aus einem am 2. Oktober 2013 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes hervor. Aufgrund der Relevanz, die das Urteil für viele deutsche Besitzer von Immobilien in Spanien hat, beschreiben wir in diesem Artikel den Sachverhalt, fassen die Urteilsbegründung zusammen und vermitteln eine klare Schlussfolgerung: Vermögenshaltende Gesellschaften sollten ihr Haus in Ordnung bringen, bevor der automatische Informationsaustausch zwischen Deutschland und Spanien in Gang gesetzt wird.
Weiterführende Informationen zum Thema
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- „Mallorca-Urteil“: Finanzgericht Hessen legt zur verdeckten Gewinnausschüttung nachEntscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung einer Immobilie, sondern die bloße Möglichkeit der unentgeltlichen Nutzung
- Beratersünde „Finca-GmbH"?Mallorca Magazin - Webinar zum Thema Immobilienerwerb auf Mallorca über eine Struktur. Was ist die optimale Kaufstruktur? Teil II.


