Das spanische Parlament hat am Dienstag (25.5.) ein lange erwartetes Gesetz gegen Steuerbetrug verabschiedet. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehört die Abschaffung der Steueramnestien. Der Gesetzgeber versteht diese als unfairer Vorteil gegenüber Steuerzahlern, die ihren Verpflichtungen nachkommen.
Des Weiteren wird die Höhe der Steuerschulden, ab der man offiziell auf der Schuldnerliste des Finanzamtes erscheint, von einer Million Euro auf 600.000 Euro herabgesetzt. Auch wird der Einsatz von Software, die eine doppelte Buchführung ermöglicht, erstmals per Gesetz verboten. Barzahlungen an Selbstständige und Unternehmen sind mit dem neuen Gesetz nur noch bis 1.000 Euro möglich (zuvor 2.500).
Kryptowährungen und Anti Tax Avoidance Directive
Ein weiterer Baustein des Gesetzes betrifft Kryptowährungen: Der Besitz und Einsatz dieser digitalen Bezahlsysteme muss nun in der Steuererklärung angegeben werden. Der Besitz von Kryptowährungen im Ausland muss im Modelo 720 angegeben werden.
Mit Verabschiedung des Gesetzes wird die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) umgesetzt. Das Gesetz muss nun noch in der zweiten Kammer, dem Senat, ratifiziert werden.
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