News

Spanien: Keine Vermögensteuer für Kommanditisten einer deutschen Kommanditgesellschaft

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 02. Mai 2019
Lesezeit: 1 Min.
Internationales Steuerrecht 9/19

Nach einer von European Accounting erlangten verbindlichen Auskunft hat die spanische Steuerverwaltung bestätigt, dass die sog. 50 %-Regel auch für eine gewerbliche deutsche GmbH & Co. KG mit spanischem Immobilieneigentum gilt und damit bei anderem Aktivvermögen von mehr als 50 % keine spanische Vermögensteuer anfällt.

Weiterführende Informationen zum Thema