Nach einer von European Accounting erlangten verbindlichen Auskunft hat die spanische Steuerverwaltung bestätigt, dass die sog. 50 %-Regel auch für eine gewerbliche deutsche GmbH & Co. KG mit spanischem Immobilieneigentum gilt und damit bei anderem Aktivvermögen von mehr als 50 % keine spanische Vermögensteuer anfällt.
Weiterführende Informationen zum Thema
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