Nicht wenige gesetzestreue Spanien-Fans entdecken zu ihrem Schrecken, dass sie über Jahre hinweg einer steuerlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind: der Einkommensteuer auf selbstgenutzte Immobilien. Diese Steuer existiert in Spanien auch für Residenten wie auch für Nichtresidenten und ist für jede nutzbare Immobilie zu entrichten, die weder als Hauptwohnsitz dient, noch vermietet wird. Es handelt sich dabei um ein "zugerechnetes Immobilieneinkommen", d.h. um einen fiktiven Nutzwert, der besteuert wird. In unserem Artikel beschreiben wir, wie die "renta inmobiliaria imputada" für Nichtresidenten funktioniert.
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