Autoren: Dr. Christian Kahlenberg und Willi Plattes
Spanien und insbesondere die Balearen sind ein beliebtes Urlaubsziel und Rückzugsort zahlreicher Vermögensträger, die häufig über eine eigene (Ferien-)Immobilie verfügen. Das betreffende Vermögen wird typischerweise nicht direkt, sondern über eine entsprechende (teilweise ausländische) Gesellschaftsstruktur gehalten. Hintergrund ist oft die später wesentlich flexiblere Vermögensübertragung (entgeltlich oder unentgeltlich). Derartige Strukturen konnten bisher eine gewisse Schutzwirkung vor der spanischen Vermögensteuer entfalten. Mit Wirkung zum 29.12.2022 wurde im Rahmen des Gesetzes 38/2022 eine sog. Immobiliengesellschaftsklausel eingeführt, so dass nun auch indirektes Immobilienvermögen von Steuerausländern (Nichtresidenten) der spanischen Vermögensteuer unterliegen könnte.
Kernaussagen:
- Mit der Einführung einer sog. Immobiliengesellschaftsklausel unterwirft der spanische Gesetzgeber auch indirekt, über ausländische Gesellschaften gehaltenes spanisches Immobilienvermögen der Vermögensteuer.
- Zur Ermittlung der Immobilienquote ist das (spanische) Immobilienvermögen (mit den für die Vermögensteuer maßgebenden Werten) ins Verhältnis zu den übrigen Vermögenswerten (Bewertung zum Marktwert) zu setzen. Bei mehrstufigen Strukturen können sich hierdurch Verwerfungen ergeben.
- Die Neuregelung ist bereits für den Vermögensteuerstichtag 31.12.2022 relevant
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