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HörfassungSie wollen Ihr Ferienhaus auf Mallorca veräußern? Aus steuerlicher Sicht kann sich ein Blitzverkauf noch in diesem Jahr lohnen – muss er aber nicht. Dabei gilt es Unterschiede für Residenten und Nichtansässige zu beachten.
Wenige Tage entscheiden über ein Jahr Vermögensteuer
Für einen Nichtresidenten kann es sich empfehlen, die Immobilie noch vor dem 31. Dezember loszuwerden - also den Notartermin noch vor Jahresende anzuberaumen. Warum? Weil er sich möglicherweise Vermögensteuer spart. Diese Steuer ist eine Stichtagssteuer, d.h. steuerlich zählt das Eigentum per 31. Dezember. Wenn ein deutscher Nichtresident, der laut Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien nur auf unbewegliches Eigentum den „impuesto de patrimonio“ bezahlt, seine Ferienvilla noch rechtzeitig vor der Silvesterfeier verkauft und das Geld nicht in eine andere Finca steckt, hat demnach am 31. keine spanische Immobilie mehr und spart sich somit für ein ganzes Jahr die Vermögenssteuer.
Residenten müssen hier allerdings aufpassen. Denn wer aus Ziegeln Bares macht, muss unter Umständen wesentlich mehr Vermögensteuer zahlen als noch vor der Veräußerung, da die Immobilie in den meisten Fällen über all die Jahre zum Anschaffungswert veranlagt wurde und nicht zum Verkehrswert. Das bedeutet, dass er mit dem Verkauf möglicherweise vermögensteuerlich reicher wird. Beispiel: Ein Resident hat vor 20 Jahren eine Immobilie im Wert von einer Million Euro erworben und jährlich diesen Wert in seiner Vermögensteuererklärung angegeben. Diese Immobilie verkauft er nun vor dem 31. Dezember für zwei Millionen Euro, die dann auf einem Konto liegen oder in einen Vermögenswert investiert ist, der zwei Millionen Euro wert ist. Die Folge: eine höhere Besteuerung.
Nichtresidenten, die Immobilien über eine Gesellschaft halten und über die so genannten 50-Prozent-Regelung der spanischen Vermögensteuer entwischen, sollten vor Jahresende die Struktur überprüfen. Die spezifischen Bewertungsregeln für Aktiva können dazu führen, dass spanisches Immobilieneigentum plötzlich die 50-Prozent-Schwelle reißt, weil andere Aktiva (z.B. Aktien) im Wert gesunken sind. Sofern die Gesellschafter Zweifel bezüglich ihrer Situation haben, sollten sie einen kompetenten Berater konsultieren.
Zukunft der Vermögensteuer hängt am Schicksal der Regierung
Was die Frage betrifft, ob die Vermögensteuer nun bleibt oder nicht, hat Spanien eine Achterbahnfahrt hinter sich. Im Frühjahr sah es so aus, als könnte sich mit einer politischen Veränderung ein Tor für die Abschaffung öffnen. Der Machtwechsel blieb jedoch aus. Wie es mit der Vermögensteuer weitergeht, hängt im Wesentlichen von der Beständigkeit einer Regierung mit hohem Konfliktpotenzial ab und dem Ergebnis allfälliger Neuwahlen, sollte die Koalition auseinanderbrechen. Wir raten unseren Mandanten, sich zumindest mittelfristig auf die Vermögensteuer einzustellen.
Hören Sie unsere gesamte Podcast-Folge mit Thomas Fitzner zum Thema "Vermögensteuer, quo vadis?"
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