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Neues Tourismusgesetz - es wird konkreter

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 02. Juni 2018
Lesezeit: 1 Min.

Vom Inselrat gibt es nunmehr die ersten Entscheidungen. Für sieben Dörfern sind die ersten Entscheidungen getroffen worden. Das heißt, dass dort, anders als zum Beispiel in Palma, auch Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an Urlauber vermietet werden dürfen. Bei den Ortschaften handelt es sich um Ruberts in Sencelles, s´Esgleieta in Esporles, es Carritxó in Felanitx, Randa in Algaida, es Llombards in Santanyí, ses Coves in Deià und Arian.

Ferienvermietungsbeschränkungen

Im Gegensatz dazu wird die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in vielen Gebieten auf maximal 60 Tage im Jahr beschränkt. Dazu gehört nunmehr Sòller, Port de Sòller und Marratxí. In Muro und an der Playa de Muro soll ausschließlich die touristische Vermietung in Einfamilienhäusern erlaubt sein und in ses Casetes des Capellans soll die Ferienvermietung gänzlich verboten werden. Bis Ende Juli soll das Gesetz für die Balearen vollständig ausgearbeitet sein.

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