Am 27.4.2017 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz). Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten der Finanzbehörden verbessert, Informationen über Beteiligungen an sog. Briefkastenfirmen in Steueroasen zu erhalten und wirtschaftliche Aktivitäten sowie Zahlungsströme besser verfolgen zu können.
Neuigkeiten
Neu eingeführt werden u. a. Mitteilungspflichten über die Beteiligung mit beherrschenden oder bestimmenden Einfluss an einer Drittstaat-Gesellschaft und über die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Drittstaat-Gesellschaft. Drittstaat-Gesellschaft in diesem Sinne ist eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR. Zudem haben Kreditinstitute weitere Daten zur Identifizierung von Kontoinhabern zu erheben, wobei die Kontoinhaber zur Mitwirkung verpflichtet werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 2.6.2017 darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.
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