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Neue gesetzliche Vorschrift

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 01. Februar 2018
Lesezeit: 1 Min.

Informationspflicht der Nutzungsüberlassung von Wohnraum für touristische Zwecke. Mit einem neuen Modelo (Erklärung) sind der Behörde von den Vermittlern folgende Daten zu übermitteln:

  • Identität des Eigentümers (NIE) der vermieteten Immobilie;
  • Inhaber des Rechts (evtl. durch Mietvertrag) auf Ferienvermietung;
  • Identifizierung der Immobilie mit der Kataster-Nr.; alle Gäste mit einer Kopie des Personalausweises;
  • Höhe des vereinbarten Geldbetrages;
  • Dauer der Nutzung; Angaben über evtl. kostenlose Vermietung.

Das Gesetz 1070/2017 v. 29. Dez. ist an das Ministerium weitergeleitet worden, um ein entsprechendes „Erklärungsformular“ zu erarbeiten. Mitte bis Ende des Jahres 2018 soll die rechtliche Umsetzung erfolgen.

Fazit:

Damit ist die umfängliche Transparenz Realität. Sobald vom Finanzamt die Anwendungsvorschrift veröffentlicht wird, informieren wir Sie.

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