Informationspflicht der Nutzungsüberlassung von Wohnraum für touristische Zwecke. Mit einem neuen Modelo (Erklärung) sind der Behörde von den Vermittlern folgende Daten zu übermitteln:
- Identität des Eigentümers (NIE) der vermieteten Immobilie;
- Inhaber des Rechts (evtl. durch Mietvertrag) auf Ferienvermietung;
- Identifizierung der Immobilie mit der Kataster-Nr.; alle Gäste mit einer Kopie des Personalausweises;
- Höhe des vereinbarten Geldbetrages;
- Dauer der Nutzung; Angaben über evtl. kostenlose Vermietung.
Das Gesetz 1070/2017 v. 29. Dez. ist an das Ministerium weitergeleitet worden, um ein entsprechendes „Erklärungsformular“ zu erarbeiten. Mitte bis Ende des Jahres 2018 soll die rechtliche Umsetzung erfolgen.
Fazit:
Damit ist die umfängliche Transparenz Realität. Sobald vom Finanzamt die Anwendungsvorschrift veröffentlicht wird, informieren wir Sie.
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