Der oberste Gerichtshof der Balearen hat eine Klage des mallorquinischen Hoteliersverbandes FEHM gegen die Touristensteuer zurückgewiesen. Die Richter erachteten die wesentlichen Anklagepunkte der Hoteliers als gegenstandslos.So verstoße die Steuer nicht gegen EU-Normen. Auch sorge sie nicht für einen Wettbewerbsnachteil. Die autonomen Regionen in Spanien haben nach Ansicht der Richter die Kompetenz, sowohl den Tourismus zu regulieren als auch Steuern zu erheben. Der Verwendungszweck der Einnahmen aus der offiziell „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ genannten Abgabe sei klar definiert.
Seit 2016 existiert die "ecotasa"
Die Balearen haben seit 2016 wieder eine Touristensteuer, die im Volksmund ecotasa genannt wird. Sie muss je nach Art der Unterkunft und Saison von jedem Urlauber pro Aufenthaltsnacht entrichtet werden. Verantwortlich für die Einhebung der Steuer und ihre Einzahlung ans Finanzamt ist der Vermieter der Ferienimmobilie. Eine Übersicht über die Steuer und Richtlinien für Ferienvermieter finden Sie in unserer Wissensdatenbank. Der Hoteliersverband hat die Möglichkeit, beim obersten Spanischen Gerichtshof Revision einzulegen.
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