Kein alltägliches Instrument, und in Spanien etwas anders: Der Nießbrauch ("usufructo") kann sich beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca als probates Mittel der Gestaltung erweisen. Allerdings gibt es dabei formelle Finessen, Besonderheiten und auch Nachteile zu beachten. Der Artikel, für den der renommierte deutsche Notar prof. Dr. Heribert Heckschen als Mitautor zeichnet, verschafft einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Weiterführende Informationen zum Thema
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- Beratersünde „Finca-GmbH"?Mallorca Magazin - Webinar zum Thema Immobilienerwerb auf Mallorca über eine Struktur. Was ist die optimale Kaufstruktur? Teil II.
- Zeit für die Grundsteuer: fiskalische Pflichten von Immobilieneigentümern beim RathausWelche Steuern und Gebühren auf kommunaler Ebene auf Mallorca anfallen. Achtung: keine Benachrichtigung in Papierform!



