Nach der Einführung einer 100-prozentigen Steuerermäßigung auf Erbschaften von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln und Ehepartnern im Jahr 2023 sowie von Ermäßigungen für bestimmte Verwandte im Juli 2025 hat die balearische Landesregierung eine weitere Entlastung angekündigt. Betroffen sind bestimmte Erbschaften zwischen Geschwistern sowie von Onkeln und Tanten an Neffen und Nichten, wie die balearische Ministerpräsidentin Marga Prohens (Volkspartei, PP) am 20. Oktober im Balearen-Parlament erklärte.
Die Ankündigung im Detail
Die Ankündigungen umfassen Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones) für die sogenannte Verwandtschaftsgruppe III, speziell für die Vererbungen zwischen Geschwistern sowie von Onkeln und Tanten an Nichten und Neffen. Wie es in einer Pressemitteilung (externer Link) heißt, soll die Ermäßigung in diesen Fällen auf 75 Prozent steigen, sofern der Erblasser keine direkten Nachkommen hat.
Wann diese neue Regelung umgesetzt werden soll, ist noch unklar - die Ermäßigung soll in das balearische Haushaltsgesetz für das kommende Jahr aufgenommen werden, für dessen Verabschiedung es aber noch kein Datum gibt. In Kraft treten die neuen Regeln dann mit der Veröffentlichung im balearischen Gesetzesblatt (BOIB).
Was bislang gilt
Bislang beträgt die Reduktion der Erbschaftsteuer bei Blutsverwandten der Gruppe III 60 Prozent der berichtigten Bruttosteuerschuld. Diese Ermäßigung wird auch nach der jetzigen Regelung nur gewährt, wenn keine direkten Nachfahren oder Adoptivkinder des Verstorbenen existieren oder vorhandene Nachkommen oder Adoptivkinder enterbt wurden. Für die übrigen Steuerpflichtigen der Gruppe III – also etwa Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Stiefeltern und Stiefkinder oder Schwägerinnen und Schwager – gilt eine Ermäßigung von 35 Prozent.
Bei geerbten Immobilien sind zudem bestimmte Wertgrenzen zu beachten. Die Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung bleibt trotz der Vergünstigungen bestehen.
Die Änderungen seit 2023
Als die PP-Regierung vor gut drei Jahren auf den Balearen angetreten war, hatte eine ihrer ersten Amtshandlungen in der weitgehenden Abschaffung der Erbschaftsteuer bestanden. Für Erbschaften von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln und Ehepartnern – also Angehörigen der Verwandtschaftsgruppen I und II – gilt grundsätzlich eine Ermäßigung von 100 Prozent der Erbschaftsteuer; die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt bestehen.
Waren Nichtansässige laut dem ursprünglichen Gesetzestext zunächst von der Steuerreform ausgeschlossen, wurde dieser Fehler rückwirkend korrigiert.
Was Nichtresidenten wissen müssen
Im Fall von Nichtresidenten ist zu beachten: Waren bis 2014 die staatlichen spanischen Steuertabellen maßgeblich, können Nichtansässige seitdem unter bestimmten Voraussetzungen die Regelung auf den Balearen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn sich der größte Teil des in Spanien belegenen Nachlasses auf den Balearen befindet. Die konkrete Anwendbarkeit hängt von der Ansässigkeit des Erblassers und des Erbwerbers sowie der Lage des Vermögens ab.
Wer als Nichtresident eine Immobilie auf Mallorca besitzt oder erwerben möchte, sollte die erbschaftsteuerlichen Folgen frühzeitig fachkundig prüfen lassen. Neben der Erbschaftsteuer können bei Immobilien weitere Steuern und Kosten anfallen; auch eine spätere Veräußerung und eine mögliche Besteuerung im Wohnsitzstaat sollten in die Planung einbezogen werden.
Die PlattesGroup unterhält ein eigenes Kompetenzzentrum für die Beratung und Umsetzung in Sachen Vorsorge (Testament, Vollmachten) sowie Erben und Schenken.
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