Nichtresidenten aus EU-Ländern können bei der Vermietung spanischer Immobilien die Kosten abziehen. Allerdings hat der Gesetzgeber die ohnehin schon komplexen Regelungen zusätzlich kompliziert, weil er einfach auf die Regelungen für Residenten verweist - obwohl Nichtresidenten ganz anderen formellen Vorgaben unterliegen. Weil per 2016 der automatische Datenaustausch auch in der Praxis anrollt, sollten deutsche Steuerbürger mit Vermietungseinkünften in Spanien ihre Situation in beiden Ländern prüfen.
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