Korrektheit wird belohnt: Das spanische Finanzamt will zukünftig bei geringfügigen Steuerverstößen Nachsicht walten lassen. So wird die nachträgliche Korrektur kleiner Fehler in der Einkommensteuererklärung ermöglicht. Ob und in welcher Höhe bei Vergehen Strafen verhängt werden, entscheiden Finanzbeamte anhand der Vorgeschichte des Steuerpflichtigen. Wer seine Steuererklärung über lange Zeit immer korrekt abgab, kann mit Milde rechnen.
Kriterien für Strafvergabe werden angepasst
Dies gab das spanische Finanzministerium am Montag, 27. Februar, in seinem jährlichen Kontrollplan bekannt. In diesem Zusammenhang passt die Behörde die Kriterien für die Verhängung von Strafen für Steuerpflichtige an. Die Einkommensteuererklärung (Modelo 100) müssen Residenten in Spanien bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres einreichen.
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