Das indirekte Eigentum an Mallorca-Immobilien über eine spanische Kapitalgesellschaft gerät neuerlich unter heftigen Beschuss: Die deutsche Finanzverwaltung hat mit einem Schreiben vom 26. Oktober 2018 die bisher strittigen Fragen bezüglich der Besteuerung durch das neuverhandelte Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Spanien final beantwortet. Per 01.01.2013 um 0 Uhr hat Deutschland sein bis dahin ausschließliches Besteuerungsrecht für spanische S.L.s verloren; dieses Recht ist an Spanien übertragen worden. Daraus resultiert eine Vielzahl von steuerlichen Auswirkungen, die nachfolgend beschrieben werden.
Weiterführende Informationen zum Thema
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- Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-SpanienAufschlussreiches zu faktischen Steuerverschärfungen
- Doppelte Umsatzsteuerbelastung durch Vermittler-Rechnungen bei der FerienvermietungMüssen in Deutschland ansässige Eigentümer von spanischen Ferienimmobilien eine doppelte Steuerbelastung befürchten?

