Die EU hat mit der Richtlinie 2011/16/EU Änderungen für eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt, die Steuervermeidung und aggressive Steuergestaltungen eindämmen soll (Mandatory Disclosure Regime [MDR]). Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die neuen Meldepflichten erst ab dem 1. Juli 2020 gelten, besteht bereits jetzt akuter Handlungsbedarf: Erste Meldungen müssen zwar erst am 31. August 2020 erfolgen; diese müssen jedoch rückwirkend alle relevanten Steuergestaltungen zwischen 25. Juni 2018 und 1. Juli 2020 erfassen. Verstöße gegen die Meldepflicht sind sanktionsbewehrt.
Fazit
Die Anforderungen an die Berater in Deutschland und Spanien wachsen. Nur durch Kompetenz und Kommunikation lassen sich signifikante Nachteile für die Mandantschaft verhindern. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem unter dem Gliederungspunkt "Anzeigepflicht von Steuergestaltungen".
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